Ablehnung beim Versorgungsamt

  • Hallo,
    ich habe am 01.09.2005 einen Antrag auf Erhöhung meiner Behinderung an das Versorgungsamt gestellt. Bis zu dem Zeitpunkt habe ich bereits 40 % gehabt. Neu dazu gekommen ist mein Lymphödem, mein Lymphologe sagte mir bereits bei der ersten Untersuchung das ich eine Elephantiasis habe.
    Daraufhin habe ich einen Antrag auf Erhöhung gestellt. Dieser wurde fast schon erwartungsgemäß abgelehnt. In meinem Widerspruch habe ich gebeten doch endlich mal von einem Arzt untersucht zu werden, da bisher immer nach Aktenlage entschieden wurde. Obwohl ich nunmehr eine Elephantiasis habe, wurde trotz Widerspruch und trotz Untersuchung beim Verosrgungsamt mein Widerspruch abgelehnt. Nun liegt der Vorgang beim Landesversorgungsamt Münster. Eine positive Nachricht erwarte ich von dort auch nicht. Gibt es Tipps was ich noch machen kann? Ich habe irgendwo im Netz mal einen Beurteilungsbogen gesehen, da wurde alleine schon auf Lymphödem bis zu 70 % gegeben. Was mache ich falsch?

    Über eine kurze Info würde ich mich freuen.

    Viele Grüsse
    Lutz

  • hallo Lutz,

    leg widerspruch ein und führe dabei viele details der einschränkungen in deinem alltag mit an. vielleicht hast du auch ein meßblatt auf dem die maße deiner beine vermerkt sind oder fotos? schaden kann es nicht das auch beizufügen.

    hast du ein buch in dem der katalog zur festsetzung des gdb enthalten ist? wenn nicht besorg dir eins.. und bezieh dich auch auf die angaben dort.. ich kopier die hier mal rein:

    Den Katalog mit der GdB Tabelle findet man in vielen Broschüren über Schwerbehinderung - ich selber habe diverse davon in Händne gehabt und auch zwei oder drei verschiedene davon bei mir .. am schnellsten gefunden habe ich jetzt folgendes Buch in dem die Tabelle veröffentlich ist:

    Behinderung & Ausweis

    Inhalt:

    -Anträge
    -Verfahren beim Versorgungsamt
    -Merkmale für den den Nachteilsausgleich
    -GdB Tabelle

    herausgegeben von:

    Niedersächsisches Landesamt für Zentrae Soziale Aufgaben - Integrationsamt
    Postfach 10 08 44, 31108 Hildesheim Telefon 05121/304-0
    ISSN 0935-8919 ( ist wohl so was ähnliches wie die ISBN nummer die sonst in büchern steht )

    und jetzt tippe ich nochmal genau ab was in der Tabelle zum Lymphödem steht
    jeweils bezogen auf EINE Gliedmaße:


    - ohen wesentliche funktionsbehinderung , Erfodernis einer
    Kompressionsbandage 0 - 10 %

    - mit stärkerer Umfangsvermehrung ( mehr als 3 cm ) je nach
    Funktionseinschränkung 20 - 40 %
    - mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der
    betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß 50 - 70 %

    - bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße 80 %

    Entstellungen bei sehr ausgeprägten Formen sind zusätzlich
    zu berücksichtigen.



    mir selber ging es so dass ich im erstantrag auf mein lymphödem nur 40% bewilligt bekam und keine gehbehinderung. das bei elefantiastischem ausmaß und einer gehfähigkeit die zu dme zeitpunkt bei unter 50 meter lag.. im widerpsruchsverfahren wurde ich dann persönlich vorgeladen. der gutachter war ein radiologe kannte sich aber mit lymphödemen aus.

    fazit : ich bekam dann 100% auf das lymphödem mit merkzeichen aG. Im Gutachten schrieb der arzt vom versorgungsamt dass eine nachprüfung auf keinen fall erforderlich sei da leider keine besserung eintreten könne sondern lediglich eine verschlechterung.

    bewilligt wurde das ganze für den zeitraum von 2002 bis 2019.

    also bloß nicht unterkriegen oder abwimmeln lassen

    viel glück wünsch ich dir

    barbara

  • Im Jahr 2003 wurde ich in Rheinland-Pfalz aufgrund mehrerer Kranheitsbilder mit 40 % eingestuft. Die Gültigkeit dieser Einstufung wurde schriftlich auf "lebenslang" festgelegt.
    Ich bin im letzten Jahr nach Bayern umgezogen und habe vor einigen Wochen einen Bescheid vom Versorgungsamt (hier heißt das anders) München bekommen. Da wurde mir mitgeteilt, dass meine Einstufung noch bis zum Jahr 2008 gelten würde und danach müßte ich mich für eine erneute Überprüfung zur Verfügung halten und ärztliche Unterlagen beibringen.

    Es kann doch wohl nicht sein, dass in den einzelnen Bundesländern die Menschen so unterschiedlich behandelt werden? Für die Rheinland-Pfälzer bin ich ein Leben lang bei 40 % (solange ich keine Erhöhung bekomme), für die Bayern bin ich im Jahr 2008 erst mal wieder voll gesund, es sei denn meine Ärzte beweisen das Gegenteil. Ich bin entsetzt, dass so etwas in Deutschland möglich ist.


  • Du bist zu lieb- das hätte ich auch abgelehnt...

    Natürlich umfangreiche ärztliche Sachen beifügen, am besten von zwei Ärzten (Lmphologen + Hausarzt), und dann- (wenn Dir die 70 % wichtig sind)- von einem Rechtsanwalt den Brief versenden. Und darin schreiben, dass Du ja schon mal mit dem Versorgungsamt gesprochen hättest, in einem solchen fall einen Erhöhungsantrag zu stellen. Stimmt zwar nicht, hört sich aber gut an. Und dann reinschreiben, dass im Falle einer Ablehnung sie Dir mit dem Ablehnungsbescheid den Namen des Dienstvorgesetzten nennen sollten, den bräuchtest Du ja beim Sozialgericht. Wetten, dass die dann spuren? Der Sachbearbeiter hat dann meistens keine Lust, für solche Verfahren umfangreichere Stellungnahmen abzugeben und bei gericht zu erklären, warum er nur nach Aktenlage entschieden hat.
    Ich habe in den letzten etwa 14 Jahren alle (!!!) meine Widersprüche und Klagen gewonnen ;) . Gut, gehört auch Glück dazu, aber das wichtigste ist die Taktik!1