Krankenkasse und langfristige Heilmittelverordnung (MLD)

  • Ich habe irgendwann mal von der Arztpraxis einen Zettel bekommen, wo ich Größe, Gewicht, was ich selbst so mache gegen die Krankheit, sowie Tabellen, wo man alle 4 Wochen von der Therapeutin die Beine vermessen bekommt, eintragen musste. Das muss alle 4 Wochen fortgeführt werden (von der KK aus). Die Zettel und Arztberichte sollte man aufheben und nach einem Jahr, wenn man wieder eine Langfristverordnung beantragt, mit einreichen.

  • Auch ich habe denn gleichen Text im Brief erhalten, bin bei der AOK Hessen


    Seit zirca 2 Jahren bekomme ich die Lyömpfdranage, hatte vor ein paar jahren schwere Erysipel seit dem sind die Beine geschwohlen besonders das betroffene Bein wo ich das Erysipel hatte.


    Man sagte mir in der Klinik das die Lympfbahnen sehr in mitleidenschaft gezogen sind.


    Hatte aber bis wie anfangs schon erwähnt keine Lyphdranage bekommen da meine Hausärztin nicht für nötig gehalten hat


    Deshalb hatte ich laut diese noch mal 2 mal das Erysipel gehabt das eine mal war ich stationär das andere mal war es vo r 2 jahren.


    Bin dann mal zu eine Hautärztin hier in Gießen gewesen Dr. Kozlowska die wurde mir wärmsten empfholen als ich meine Physhitherapoitin sie darauf angesprochen habe sie hatte gleich gesehen das es an denn Lymphen liegt und hier keine Erysipel vor liegt


    Genauso war es als ich dann bei der H autärztin war sie sie sich das Bein anschaute


    Vor zirca 2 Wochen gab sie mir ein Antrag für eine dauerbehandlung die ich bei der Kasse abgeben soll es dauerte nciht mal eine Woche dann bekamm ich eben denn gleichen Brief der hier wortwörtlich als erstes posting wieder gegeben wurde


    Eben bin ich von der Praxis angerufen und man sagte mir das wenn es nciht genehmig wird dann dürfte die Ärztin keine weitere verschreibung mir ausstellen

  • Hallo Bessi,


    sollte die KK den Antrag ablehnen, musst du Widerspruch einlegen !! Von Vorteil wäre auch die Mitgliedschaft im VDK, die helfen einem bei solchen Schwierigkeiten (auch mit Anwälten). Eine Bekannte von mir ist jetzt auch eingetreten, nachdem sie bereits die 3. Ablehnung von MDK und KK erhalten hat. Sie musste 2 Jahre rückwirkend einen Jahresbeitrag (ges. 104 €) bezahlen, erst dann wird der VDK tätig ! Die 100 € wären es mir echt wert, wenn mir dadurch geholfen wird.


    LG Bonnie