Wer lehnt ab?? KK oder MDK??

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich bin grad ein wenig verwirrt... 8|


    Wer lehnt einen ANtrag ab? Die Krankenkasse, oder der MDK?


    Also ich frage, da die KK sagt wir würden ja gern aber der MDK ist der Meihnung...
    Der MDK bemängelt in der Ablehnung, das ich keine Volumen Messung angegeben habe,
    soweit ich jedoch weiß, hat die KK doch automatisch die Messdaten,
    durch die Verordnung bzw genehmigung der AntithrombosestrumpfhoseS?!


    Achja und noch eine Frage auf dem Schreiben vom MDK ist der Name des Arztes geschwärzt. Dürfen die das, oder müssen die mir den Namen des Arztes sagen?!


    LG :)

  • hallo,
    die Krankenkasse entscheidet, und der MDK berät nur.
    Allerdings versteckt sich die KK gerne hinter den Vorschlägen und Empfehlungen des MDK.


    Der MDK hat eine sehr bunte Vielfalt von Ärzten aller Erfahrungsstufen - da kann es durchaus sein, daß ein Internist, Hautarzt oder ein Orthopäde oder was auch immer für ein Arzt seine Meinung abgibt bzw. den Fall beurteilt.


    Grüßle!
    Olga

  • Hallo


    Der MDK hat natürlich nur eine beratende Funktion, aber der Sachbearbeiter muß sich an die Empfehlung des MDK halten. Die Ablehnung kommt also indirekt vom MDK. Da die Sachbearbeiter selbst in den meisten Fällen keine medizinische Ausbildung haben, müssen sie sich eben auf das Urteil des Artzes vom MDK verlassen. Olga hat allerdings (und leider) in der Tatsache recht, daß es nicht heißen muß, daß auch ein Arzt des jeweiligen Fachgebietes den Antrag beurteilt.


    Deine Meßdaten liegen nicht automatisch bei dem Sachbearbeiter oder in den Akten (die es ja im Zeitalter Computer eh nicht mehr gibt). Die Genehmigungen und Abrechnungen der Strumpfhosen werden meines Wissens nach zwar gespeichert, aber die Messdaten eben nicht. Sprich, man muß diese immer wieder neu bei Verordnungen, Anträgen egal welcher Art immer wieder beilegen.


    Normalerweise ist der Arzt leserlich, da Du ja im Falle eines Widerspruches auch angeben kannst, welcher Arzt beurteilt hat und ob er vom Fachgebiet ist. Informiere Dich doch einfach noch einmal bei der Krankenkasse :)

    Liebe Grüße
    Lenerl

  • Hallo!


    Also ich arbeite bei einer Krankenkasse. Wir ziehen den MDK zur Beratung hinzu da wir Sachbearbeiter, wie Lenerl79 bereits geschrieben hat, medizinische Laien sind. Der MDK gibt seine Stellungnahme ab und anhand der müssen wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Kostenübernahme im Einzelfall gegeben sind oder nicht.


    "Hinter dem MDK verstecken" dürfen wir uns nicht und das machen wir auch nicht! Also bei uns wird immer klar gesagt, dass wir als Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen müssen. Beziehen uns dann aber natürlich auch auf die Angaben vom MDK, was er zu einzelnen Punkten geschrieben hat, anhand der wir unsere Entscheidung getroffen haben und z.B. auch Alternativen die er empfiehlt.


    Der Name des MDK-Arztes muss geschwärzt werden! Er darf nicht an die Patienten weitergegeben werden. Im Falle eines Widerspruches geht der ja gegen die Entscheidung der Krankenkasse. Auch bei der Klage wird gegen uns geklagt und nicht gegen den MDK.


    Viele Grüße

  • Ich erhielt die 1. Ablehnung des MDK nur aus Versehen. Sie hatten die Post aus Versehen zu mir, anstatt zur KK geschickt. Das war auch gut so. Denn es wurde daraus sehr ersichtlich, dass der MDK meinen Antrag nicht mal gelesen, geschweige denn wirklich beurteilt hatte.


    Den 2. Entscheid vom MDK habe ich nie erhalten.


    Beim 3. Mal ging mein Antrag laut KK per Eilantrag an den MDK. Dort wurde er angeblich ca.10 Wochen nicht bearbeitet.