GdB bei Lip-Lymphödem

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen Antrag auf GdB gestellt auf: Lip-Lymphödem Grad III (beide Unterschenkel und Füße), Kniegelenksbeschwerden, Herzrythmusstörungen, seelisches Leiden, Migräne und Hypertonie, wobei das Ödem und die Knie derzeit die größten Beschwerden bereiten.


    Mir wurde ein GdB von 30 zugesprochen, woraufhin ich Widerspruch eingelegt habe und einen GdB von mind. 70 und Merkzeichen G gefordert habe. Dem Antrag habe ich eine ausführliche Auflistung meiner Einschränkungen beigelegt:


    Widerspruch gegen den Bescheid vom 08.03.2012 GZ: xxxx



    Sehr geehrte Frau xxx,


    gegen den o.g. Bescheid bezügl. des GdB lege ich Widerspruch ein.
    Begründung:
    Der Grad der Behinderung wurde von Ihnen mit lediglich GdB 30 angesetzt. Aus folgenden Gründen halte ich einen GdB von mindestens 70 und dem Merkzeichen G für angemessen:
    Auswirkungen meiner Erkrankungen (speziell Lip-Lymphödem und Herzrythmusstörung):
    -Stehen: im besten Fall bis zu 5 Minuten möglich
    -Gehen ohne Gehhilfe: im besten Fall ca. 200m
    -Gehen mit Gehhilfe(n): ca. 500-800m
    -Treppensteigen: im besten Fall 10 Stufen, gelegentlich garnicht möglich (der Bezug einer barrierefreien Wohnung ist erfolgt)
    -Sitzen: max. 45-60 Minuten ohne Aufstehen zwischendrin
    -Tragen von Winterstiefeln ist garnicht möglich, sodass ich bei Schnee das Haus nicht verlassen kann
    -Duschen/Körperpflege: im besten Fall möglich. An schlechten Tagen nur mit Hilfe möglich. Baden garnicht möglich.
    -Eine Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist nur mit Garantie auf einen Sitzplatz möglich
    -kleiner Einkauf im besten Fall möglich, sonst nur mit Hilfe möglich
    -konsequentes Tragen von Kompressionsstrümpfen
    -gelegentliches Wickeln der Beine
    -regelmäßige Lymphdrainagen

    Hilfe benötige ich im Haushalt bei Arbeiten wie z.B. Fensterputzen, Staubsaugen, Wäschekorb tragen, Gardinen abnehmen und aufhängen. Den Abwasch und Essen kochen erledige ich in Etappen oder garnicht, da ich nicht dauerhaft stehen kann.
    Unterstützung im Alltag bekomme ich derzeit durch die Hannoversche Wohnassistenz (ambulant betreutes Wohnen).

    Einschränkungen und Nebenwirkungen, hervorgerufen durch Medikamenteneinnahme:
    -Bei Migräne Schmerzmittel. Nebenwirkung: Magenschmerzen aufgrund der Magen-OP
    -bei Schlafstörungen die durch Schmerzen beim Liegen (Knie und Lymphödem) verursacht werden
    -Marcumar zur Blutverdünnung wegen Herzrythmusstörung

    Einschränkungen durch Schmerzen:
    -Berührungs- und Spannungsschmerz in den Beinen und Füßen
    -Depressive Phasen aufgrund der Schmerzen und der Ästhetik
    -Schlafstörungen wegen Schmerzen
    -Sehstörungen wegen Bluthochdruck und daraus resultierender Augenhintergrundveränderung

    Einschränkungen durch seelisches Leiden:
    -Abbruch sozialer Kontakte
    -Haus kann tageweise nicht verlassen werden
    -Ausübung des Berufs nicht mehr möglich


    Das chronische, nicht heilbare Lip-Lymphödem bezieht sich auf die unteren Gliedmaßen, hier Füße und Unterschenkel. Es ist das dauernde Tragen von Kompressionsstrümpfen und zusätzlichem Wickeln der Beine erforderlich sowie regelmäßige Lymphdrainagen. Die Unterschenkel und Füße sind teilweise stark deformiert, geschwollen und schwer.Die Schwellungen der betroffenen Stellen betragen meistens mehr als 15 cm sowie ein Gewichtsplus von bis zu 10 Kilogramm innerhalb weniger Tage. Die Haut ist stellenweise gerötet, gespannt und trocken mit Neigung zum offenen Bein bei Verletzungen. Die Fußpflege kann nicht selbst ausgeübt werden.Oft ist das Tragen von normalem Schuhwerk und Kleidung aufgrund der Schwellungen nicht möglich.Migräne tritt mind. einmal im Monat über 2 Tage lang auf.Herzrythmusstörungen treten unterschiedlich auf, überwiegend in Ruheposition und von unterschiedlich langer Dauer mit Atemnot und Angstzuständen. Durch die Einnahme von Marcumar verschlimmerte sich die monatliche Regelblutung drastisch, sodass Bettruhe notwendig ist.Aufgrund des Bluthochdrucks und der dadurch resultierendem Augenhintergrundveränderung leide ich unter Sehstörungen und benötige eine Brille.


    Zwecks weiterer Überprüfung Ihrerseits bin ich gerne bereit für eine gutachterlichen Untersuchung durch einen Amtsarzt dessen Praxis barrierefrei zu erreichen ist.




    Mit freundlichem Gruß



    Mein Widerspruch wurde daraufhin wieder abgelehnt, es bliebe beim GdB 30. Im übrigen haben sie das Lip-Lymphödem mit lediglich 10 angerechnet!!!! Eine Anwältin riet mir nun, Klage beim Sozialgericht einzureichen.

    Meine Frage an euch dazu:
    Habt ihr ein paar Tipps für mich, was ich noch angeben könnte? Fotos schicken? Eine Untersuching beim MDK fordern? Oder ist es eher aussichtslos und soll ich es ganz lassen?
    Übrigens wurde scheinbar nur das schriftliche Gutachten meines HA berücksichtigt. Dieser hat sich allerdings innerhalb 3 Jahren nicht einmal meine Beine angesehen!!!

    hinfallen-aufstehen-Krone richten-weitergehen :thumbup:

  • Bei der Bewertung zählen maßgeblich die ärztlich erhobenen Befunde.Deshalb ggfs. Untersuchung beim Orthopäden und Lymphologen.Beschreibung Ihrer Einschränkungen und erforderlichen Hilfeleistungen durch die Hann.Wohnassistenz..Ggfs. Noch psychologisch-psychiatrische Stellungnahme einholen? Fotos können auch hilfreich sein

  • Danke Dr. Martin, ich habe in den nächsten Tagen Termine gemacht beim Phlebologen, Orthopäden und Gynäkologen. Benötige ich dann Atteste von denen oder fordert das Versorgungsamt (wenn ich klage) erneute Berichte an?
    Ein Bericht von der Wohnassistenz und auch von meinem Therapeuten, den ich 1-2x monatlich besuche, sind sicherlich kein Problem.


    Ich habe eine Einweisung für eine psychosomatische Klinik bekommen und werde dort voraussichtlich im Juli/August aufgenommen.
    Begleitend dazu möchte ich eine Reha in einer Lymphklinik beantragen. Denn bei mir hängt die psychische Erkrankung ganz stark von den Ödemen ab (habe 2006 die Kündigung deswegen bekommen).


    Im übrigen habe ich auch auf die Magenverkleinerung (Sleeve) vor 1 Jahr 30 Punkte bekommen was ich komisch finde, denn ich habe dadurch keinerlei Einschränkungen ausser eine Supplementierung. Habe seither rund 50 KG abgenommen, die Ödeme haben sich dadurch zwar verbessert, aber eben noch nicht so, dass ich wieder voll Bewegungs- und Berufsfähig bin.


    Ich wurde vom JobCenter "gezwungen" eine amtsärztliche Untersuchung zu machen. Die führte eine Psychologin durch ohne die körperlichen Erkrankungen zu berücksichtigen. Sie bescheinigte mir volle Berufsfähigkeit als FRISEURIN. Alle meine Ärzte und Therapeuten schüttelten nur mit dem Kopf....Ich habe deshalb eine Anwältin aufgesucht und das Gutachten angefordert.

    hinfallen-aufstehen-Krone richten-weitergehen :thumbup:

  • Hallo


    warum bist du so scharf auf mehr GDB ? Was versprichst du Dir davon.


    Magst Du sagen wie schwer du bist und wovon lebst du den und womit zahlst du den Deine Miete?


    Die Probleme die du zum Teil beschreibst vorallem im Haushalt die kenn ich auch...aber da es getan werden muss tue ich es halt...da fragt keiner ob es geht oder nicht.


    Schön wenn du soviel Hilfe bekommst.


    Gruss Wicki


  • Hallo Wicki,


    dass ich besonders scharf auf eine Schwebehinderung bin, kann ich so keinesfalls sagen. Ich möchte eben nur das, was mir zusteht. Bei mir GdB 10 anzurechnen für´s Lymphödem mit Gehbehinderung, bzw. auf die übrigen Erkrankungen GdB 30 ist ne Frechheit bei den Einschränkungen die ich habe. Stell dir vor, ich arbeite mal wieder und bekomme schon wieder die Kündigung weil ich krank bin, da hilft mir ein GdB von mind. 50 doch enorm weiter. Schwerbehinderte genießen besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben. Sie werden u.a. durch bestimmte Regelungen geschützt und gefördert. Zudem muss ich EU-Rente beantragen, bzw. habe ich gerade beantragt, da kann sich eine Schwerbehinderung positiv drauf auswirken.


    Ich wüsste nicht, dass es dich etwas angeht oder dass es etwas zur Sache tut, aber ich beziehe derzeit H4, eben weil ich die Kündigung bekam aufgrund langer Ausfallzeiten und natürlich waren alle Bewerbungen erfolglos. Ich bin seit 2007 krankgeschrieben. Ich denke auch, dass mein Gewicht dich nichts angeht. Das Übergewicht hat mich auch nie eingeschränkt bei der Arbeit, erst als die Ödeme sich verschlimmerten, konnte ich nichts mehr machen. Wie ich bereits schrieb, habe ich in 6 Monaten 50 KG abgenommen, natürlich haben sich die Ödeme dadurch leicht verbessert, ich bin jedoch immernoch in meiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Ich finde das Gewicht auch garnicht so relevant, denn einer kann mit 170 KG noch sehr beweglich sein, ein anderer widerum ist mit 100 KG schon komplett eingeschränkt. Es kommt ja meist auch noch die ein oder andere Begleiterkrankung dazu.


    Es freut mich, dass du es mit einem Tritt in deinen Poppes schaffst, deinen Haushalt zu schmeissen. Bei mir kam infolgedessen leider eine seelische Erkrankung dazu, sodass ich dazu überhaupt nicht mehr in der Lage war.


    Es hat zwar lange gedauert, bis ich um Hilfe gebeten habe, aber ich bin heute sehr froh darüber und würde das immer wieder so machen. Wenn ich die Unterstützung nicht hätte, wär ich schon längst wieder abgekackt

    hinfallen-aufstehen-Krone richten-weitergehen :thumbup:

  • Hallo


    Respekt das du das schaffst..........etwas was ich erst mehr noch lernen muss zusagen hilf mir bitte zusagen.


    So sehr mir die harte Schuie zuhause gehts nicht gibts nicht....mich durchs Leben getrieben hat..so sehr kann es mir auch oft im Weg stehen.


    Das man mit viel Gewicht auch fit sein kann kenn ich auch.....wenn Ärzte dann sagen ach Sie sind ja eine fitte Dicke.


    Gruss Wicki

  • Hi


    mit einem GdB von 30 kannst du eine gleichstellung beim Arbeitsamt beantragen, so das du den selben Kündigungsschutz hast wie ein Schwerbehinderter Mensch.


    Wenn deine Psychischen auswirkungen so stark sind, würde ich diese genauer mit auffüren, und ggf. darauf einen höheren GdB beantragen. (unabhängig durch was diese aus gelöst werden)


    Wichtig ist das du deine Einschränkungen so genau wie möglich beschreibst, und diese mit Arztbriefen belegen kannst. Manche Versorgungsämter fordnern weiter Unterlagen an, manchen reichen die die du mit schickst.


    hast du dir Akteneinsciht gefordert, umm genau zu erkenn wie und warum etwas bewertet wurde?


    Grüße Michaela

  • @Wickie


    Habe 4 Jahre gebraucht, bis ich um Hilfe gebeten habe, sonst wär ich auf dem Sofa verreckt. Und das hatte ich eigentlich noch nicht vor :D



    Michaela


    Nein, ich reiche jetzt Klage beim Sozialgericht ein. Dann kann ich zu meiner Anwältin gehen, die dann widerum Akteneinsicht fordern wird.
    Meine (seelischen) Beschwerden hatte ich auch detailliert angegeben mit Angabe meines Therapeuten und Klinikaufenthalten. Aber wie mir scheint, hat das Versorgungsamt nur einen Bericht meines HA angefordert (so steht´s in der Ablehnung)

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  • Hi


    ok so geht es auch, aber du hättest auch VOR dem wiederspruch schon Akteneinsciht fordern können, dann hättest du den Wiederspruch besser begründen können. - schade das es jetzt so gelaufen ist.


    Ich drück dir die Daumen.


    Darf ich fragen, ob du aufschlußreiche Berichte beigelegt hast? - welche auch auf deine Psychische verfassung schließen lassen? da du ja schreibst das du sehr einschränkt bist.


    Alles gute Michaela


    ( Ich weis nicht in wie weit es möglich ist die Gleichstellung auch schon zu beantragen, auch wenn du im Klageferfahren bist - könnte mir aber vorstellen das dieses geht. denn ein SBA dden man hat und wenn man in wieder spruch geht behält manja auch solang) - hoffe es war verständlich was ich wollte.

  • Michaela, siehe oben. Hatte das eben noch nachgetragen ;)


    Stimmt, hätte ich vorm Widerspruch machen können-hab ich nicht dran gedacht. Ich war mir eigentl. ziemlich sicher, dass ich aufgrund meiner detailliert aufgeführten Einschränkungen und Berichten von Therapeuten und Kliniken entweder eine Einladung zur Untersuchung bekomme oder einen höheren GdB

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  • Dankeschön! Ich kanns es jetzt etwas leichter ertragen und habe mehr Kraft zu kämpfen dank der guten Unterstützung die ich habe! :thumbup:
    Vor einem Jahr hätte ich noch den Kopf in den Sand gesteckt und weiter vor mich hingegammelt...Da bin ich schon ganz stolz auf mich :)

    hinfallen-aufstehen-Krone richten-weitergehen :thumbup:

  • Hallo,


    ich arbeite bei einer Gewerkschaft und wir geben unseren Mitgliedern u. a. Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. Das heißt, dass ich immer wieder mit Ablehnungen von Versorgungsämtern zu tun habe.


    Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung ... gehe mit dem Widerspruch zu einem Rechtsanwalt, der auf Sozialrecht spezialisiert ist. In den meisten Fällen werden die Anträge zu niedrig oder ablehnend bewertet. Erst durch Widerspruch bzw. Klage vor dem Sozialgericht wirst du zu deinem Recht kommen. Wie hoch der tatsächliche GdB ist, der dir zusteht, kann ich dir nicht sagen. Hilfreich sind aufjedenfall auch psychologische Gutachten, die in die Bewertung mit einfließen.


    Der Rechtsanwalt wird Akteneinsicht beim Versorgungsamt verlangen und aufgrund der Aktenlage kann entschieden werden, ob du noch weitere Atteste bzw. Gutachten brauchst, um einen höheren GdB zu erreichen. Das Versorgungsamt wird "einen Teufel tun" und dir sagen, was du tun sollst, damit du besser bewertet wirst.


    Da es sich hierbei um eine langwierige und nervenaufreibende Angelegenheit handelt, bitte ich dich, gebe das an einen Rechtsanwalt. Wenn du psychisch sowieso angeschlagen bist, kann das nur noch mehr auf die Psyche drücken. Ich hatte schon einige in meinem Büro sitzen, denen es ähnlich ging wie dir ... ich hoffe, ich konnte ihnen einigermaßen das Gefühl geben, dass ihnen geholfen wird und sie aus dieser Hilflosigkeit gegenüber den Ämtern entlassen werden. Für solche Fälle braucht man Fachmänner/frauen.


    Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass sich alles zu deiner Zufriedenheit ergibt. Lass dir auch hier helfen!


    Viele Grüße


    Kyra

  • Hallo Kyra,


    lieben Dank für deinen Tipp. Wie ich bereits schrieb, habe ich bereits eine Anwältin die das nun in die Hand nimmt.


    Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, kann ich mir auch nicht leisten. Aber ich werde Prozesskostenhilfe bekommen.


    LG

    hinfallen-aufstehen-Krone richten-weitergehen :thumbup:

  • Ich hoffe, die Bilder helfen dir dabei, dass es doch noch vorwärts geht beim Widerspruch!!!
    Das ist schon echt heftig.....



    Warst du schon mal zur stationären Entstauung?

    VG,
    Mona

  • nein, die KK hatte abgelehnt, weil angeblich ambulante behandlung möglich wäre. ich war nun nochmal beim doc und der hat ausdrücklich eine stationäre reha befürwortet und warum ambulant nix bringt. neuer antrag geht nächste woche raus ;)

    hinfallen-aufstehen-Krone richten-weitergehen :thumbup: