Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf GdB gestellt auf: Lip-Lymphödem Grad III (beide Unterschenkel und Füße), Kniegelenksbeschwerden, Herzrythmusstörungen, seelisches Leiden, Migräne und Hypertonie, wobei das Ödem und die Knie derzeit die größten Beschwerden bereiten.
Mir wurde ein GdB von 30 zugesprochen, woraufhin ich Widerspruch eingelegt habe und einen GdB von mind. 70 und Merkzeichen G gefordert habe. Dem Antrag habe ich eine ausführliche Auflistung meiner Einschränkungen beigelegt:
Widerspruch gegen den Bescheid vom 08.03.2012 GZ: xxxx
Sehr geehrte Frau xxx,
gegen den o.g. Bescheid bezügl. des GdB lege ich Widerspruch ein.
Begründung:
Der Grad der Behinderung wurde von Ihnen mit lediglich GdB 30 angesetzt. Aus folgenden Gründen halte ich einen GdB von mindestens 70 und dem Merkzeichen G für angemessen:
Auswirkungen meiner Erkrankungen (speziell Lip-Lymphödem und Herzrythmusstörung):
-Stehen: im besten Fall bis zu 5 Minuten möglich
-Gehen ohne Gehhilfe: im besten Fall ca. 200m
-Gehen mit Gehhilfe(n): ca. 500-800m
-Treppensteigen: im besten Fall 10 Stufen, gelegentlich garnicht möglich (der Bezug einer barrierefreien Wohnung ist erfolgt)
-Sitzen: max. 45-60 Minuten ohne Aufstehen zwischendrin
-Tragen von Winterstiefeln ist garnicht möglich, sodass ich bei Schnee das Haus nicht verlassen kann
-Duschen/Körperpflege: im besten Fall möglich. An schlechten Tagen nur mit Hilfe möglich. Baden garnicht möglich.
-Eine Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist nur mit Garantie auf einen Sitzplatz möglich
-kleiner Einkauf im besten Fall möglich, sonst nur mit Hilfe möglich
-konsequentes Tragen von Kompressionsstrümpfen
-gelegentliches Wickeln der Beine
-regelmäßige Lymphdrainagen
Hilfe benötige ich im Haushalt bei Arbeiten wie z.B. Fensterputzen, Staubsaugen, Wäschekorb tragen, Gardinen abnehmen und aufhängen. Den Abwasch und Essen kochen erledige ich in Etappen oder garnicht, da ich nicht dauerhaft stehen kann.
Unterstützung im Alltag bekomme ich derzeit durch die Hannoversche Wohnassistenz (ambulant betreutes Wohnen).
Einschränkungen und Nebenwirkungen, hervorgerufen durch Medikamenteneinnahme:
-Bei Migräne Schmerzmittel. Nebenwirkung: Magenschmerzen aufgrund der Magen-OP
-bei Schlafstörungen die durch Schmerzen beim Liegen (Knie und Lymphödem) verursacht werden
-Marcumar zur Blutverdünnung wegen Herzrythmusstörung
Einschränkungen durch Schmerzen:
-Berührungs- und Spannungsschmerz in den Beinen und Füßen
-Depressive Phasen aufgrund der Schmerzen und der Ästhetik
-Schlafstörungen wegen Schmerzen
-Sehstörungen wegen Bluthochdruck und daraus resultierender Augenhintergrundveränderung
Einschränkungen durch seelisches Leiden:
-Abbruch sozialer Kontakte
-Haus kann tageweise nicht verlassen werden
-Ausübung des Berufs nicht mehr möglich
Das chronische, nicht heilbare Lip-Lymphödem bezieht sich auf die unteren Gliedmaßen, hier Füße und Unterschenkel. Es ist das dauernde Tragen von Kompressionsstrümpfen und zusätzlichem Wickeln der Beine erforderlich sowie regelmäßige Lymphdrainagen. Die Unterschenkel und Füße sind teilweise stark deformiert, geschwollen und schwer.Die Schwellungen der betroffenen Stellen betragen meistens mehr als 15 cm sowie ein Gewichtsplus von bis zu 10 Kilogramm innerhalb weniger Tage. Die Haut ist stellenweise gerötet, gespannt und trocken mit Neigung zum offenen Bein bei Verletzungen. Die Fußpflege kann nicht selbst ausgeübt werden.Oft ist das Tragen von normalem Schuhwerk und Kleidung aufgrund der Schwellungen nicht möglich.Migräne tritt mind. einmal im Monat über 2 Tage lang auf.Herzrythmusstörungen treten unterschiedlich auf, überwiegend in Ruheposition und von unterschiedlich langer Dauer mit Atemnot und Angstzuständen. Durch die Einnahme von Marcumar verschlimmerte sich die monatliche Regelblutung drastisch, sodass Bettruhe notwendig ist.Aufgrund des Bluthochdrucks und der dadurch resultierendem Augenhintergrundveränderung leide ich unter Sehstörungen und benötige eine Brille.
Zwecks weiterer Überprüfung Ihrerseits bin ich gerne bereit für eine gutachterlichen Untersuchung durch einen Amtsarzt dessen Praxis barrierefrei zu erreichen ist.
Mit freundlichem Gruß
Mein Widerspruch wurde daraufhin wieder abgelehnt, es bliebe beim GdB 30. Im übrigen haben sie das Lip-Lymphödem mit lediglich 10 angerechnet!!!! Eine Anwältin riet mir nun, Klage beim Sozialgericht einzureichen.
Meine Frage an euch dazu:
Habt ihr ein paar Tipps für mich, was ich noch angeben könnte? Fotos schicken? Eine Untersuching beim MDK fordern? Oder ist es eher aussichtslos und soll ich es ganz lassen? Übrigens wurde scheinbar nur das schriftliche Gutachten meines HA berücksichtigt. Dieser hat sich allerdings innerhalb 3 Jahren nicht einmal meine Beine angesehen!!!