Erneuter Widerspruch wieder nichts gebracht :(

  • Hallo!


    Hab hier ja schon ein paar mal reingeschrieben das die LVA meine beantragte Reha zwar genehmigt hat, aber in einer Klinik die nicht speziell für Lipödem Patienten ist, sondern diese Patienten (auch laut Aussage der Klinikärzte!) nur ab und an behandelt und ich auch laut denen ihrer Aussage woanders besser aufgehoben wäre.


    Nun haben wir zum 2. Mal Widerspruch gegen diese Klinik geantragt. Bilder dazugeschickt, den Bericht vom Phlebologen dazu, Klinikvorschläge gemacht etc.. Und heut kam die erneute Ablehnung von dem Widerspruch. Ohne weitere Begründung. Nur soweit, dass sie meine Attests an den Ärztlichen Dienst nochmal weitergeleitet haben und nach sozialmedizinischer Überprüfung sich keine Änderung ergibt.


    Werde jetzt wohl den Rechtsschutz einschalten.


    Hat jemand damit Erfahrung oder kann mir anderweitig weiterhelfen??


    Gerne erkläre ich auch nochmal was ich bisher alles unternommen habe. Nur wollte ich den ganzen Text nicht nochmal schreiben.


    Bin über jede Hilfe dankbar! Da ich inzwischen total verzweifelt bin!

  • Danke für den Tipp Dr. Zvonik!


    Hilft es vielleicht auch wenn ich mit meiner Krankenkasse rede? Den die hat ja im Moment die ganzen Kosten (heute kam erst wieder ein Brief mit der Genehmigung zur Wechselversorgung) für meine Behandlung etc. Kann die KK evtl. auch mit der LVA reden und ihnen mehr oder weniger klar machen das es für mich sinnvoll wäre eine Reha in einer Lymphklinik anzutreten.



    Hab heut auch versucht das ganze über den Rechtsschutz zu machen. Die Dame am Telefon hat mir aber erklärt, dass bei sozialrechtlichen Sachen der Rechtsschutz erst ab den Gerichtskosten greift. Nicht bei Widersprüchen und was dazu gehört. Das ist sehr ärgerlich!! Jetzt steh ich wieder da!

  • Meine Rechtsschutzversicherung hätte erst ab dem klagefähigem Bescheid gegriffen.
    Diesen bekommt man wohl erst bei der 3. Ablehnung.
    Ich habe sehr deutlich gemacht, dass ich bei einer weiteren Ablehnung einen klagefähigen Bescheid erwarte.
    Zum Glück war das dann nicht nötig.


    Vielleicht macht das auch jeder anders mit dem klagefähigem Bescheid. Aber ich würde drauf bestehen. Dann wissen die auch, dass es weiter gehen wird.

  • Danke Seelenfeuer!


    Also sollte ich noch einmal Widerspruch einlegen? Hab ich das richtig verstanden? Wär dann zum 3. Mal. Und da eben mit reinschreiben das ich auf einen klagefähigen Bescheid warte?

  • kurze Info zum aktuellen Stand.


    War letzte Woche bei meinem Phlebologen. Der hat mit nochmal einen Brief mit Empfehlung an die Spezialkliniken mitgegeben.


    Und das Ganze liegt jetzt seit gestern beim Rechtsanwalt. Dank einer großzügigen (wenn auch erst nach Bettelei von Anwalt und mir) Rechtsschutzversicherung. Die Anwältin hat auch nochmal in Beisein von mir mit dem Phlebologen geredet. Sich das alles genau erklären lassen, is ja klar, wer kennt sich schon mit Lipödemen aus wenn er sie nicht selber hat. Und sie hat sich von ihm auch noch genau sagen lassen auf was es bei einer sinnvollen Reha ankommt etc. Bin gespannt was da raus kommt!


    Drückt mir die Daumen das es jetzt endlich klappt!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Zusammen,


    der Beitrag ist zwar schon etwas älter aber ich hab jezt erst recherchieren können. Nach §9 SGB 9 hat jeder ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl einer Rehaklinik.
    Wenn eine Einweisung in die Wunschklinik nicht vorgesehen ist, muß man einen schriftlichen Widerspruch einlegen. In der Regel kommt dann eine Einweisung in diese Klinik, sofern diese Klinik für die Versorgung von Rehafällen zugelassen ist. Auf alle Fälle muß ein schriftlicher Widerspruchsbescheid mit einer Begründung kommen. Falls der Rentenversicherungsträger das ganze mit dem Argument abwiegelt, daß er keinen Vertrag mit der Klinik hat, sollte man einen Rechtsanwalt einschalten.


    Viele Grüße


    Dieter