Guten Tag ich möchte mich vorstellen

  • Hallo
    Ich möchte mich kurz vorstellen.
    Ich bin 30 jahre alt und habe eigentlich seit ich 15 bin ein lymphödem das hat meine damalige Ärztin nicht erkannt und meinen Eltern wurde nur gesagt solange sie keine Schmerzen hat muss sie damit leben
    . 15 jahre später sind die Probleme groß beide Beine sind massiv betroffen und obwohl ich 2x die Woche MDL mit anschließendem Wickeln bekomme ich versuche mich so gesund wie möglich zu Ernähren und 2x die Woche zum Sport gehe habe ich immer wieder diesen absack effect in den Beinen. Für Kompressionsbestrumpfung ist es meinem Arzt noch zu Früh "Gott weiß warum". Jetzt habe ich gelesen das mit einem Lymphödem als Chronisch Krank gilt und somit Prozente bekommt stimmt das und wo kann ich das beantragen?


    Danke für die Hilfe
    :thumbup: Eure benjikoy

  • Hallo Benjikoy,


    der Antrag für einen Schwerbehindertenausweis wird beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht. Die Vorlagen dafür kannst Du Dir sicherlich anfordern oder im Netz herunterladen.
    Ob und wieviel "Prozente" Du erhältst wird geprüft.
    Dabei kommt es auf das Stadium/Ausmass des Ödems und evtl. anderer Erkrankungen an.
    Schau Dir das Antragsformular in Ruhe an.
    Die angegebenen Ärzte werden dann vom Versorgungsamt angeschrieben und müssen zu den angegebenen Problemen Stellung nehmen. Ich bin dazu auch vom Versorgungsamt zur Untersuchung geladen worden, um dies zu prüfen. (muss aber nicht zwingend erfolgen)


    Wenn Du nicht weiterkommst, einfach nochmals nachfragen.


    Viel Glück
    Gruß Gebbihappy

  • @Gabbihappy und Christina


    Danke für die informationen und für die nette begrüßung ich werde es versuchen

  • Hallo Benjikoy,


    wie soll man "zu früh" verstehen? doch wohl eher nicht auf das Lebensalter bezogen.... wenn es "zu früh" für den Ödemzustand ist, dann sollten Sie mit Ihrem Arzt überlegen, ob eine konsequente ambulante Entstauung mit werktäglicher Lymphdrainage und Bandagierung nicht sinnvoller wäre, um zu sehen, ob ein "bestrumpfbarer" Zustand erreicht wird.


    Wenn Drainage mit Bandage verschrieben wird, hört sich das prinzipiell gar nicht schlecht an, aber vielleicht suchen Sie doch einen lymphologisch spezialisierten Arzt auf?

    Sabine Stüting


    Ärztin, Klinik Rheine

  • @Dr. Stüting
    ich bin froh das ich endlich einen Arzt gefunden habe mit dem ich klar komme ich weiß nicht bei wie vielen angeblichen Lymphspezialisten ich war endweder wurde ich mit den terminen jedes mal um fast ein jahr vertröstet oder ich wurde beleidigt oder aber mir wurde schon nachdem der Arzt den Raum betreten hatte mitgeteilt das mit MDL nicht bringen kann ich bin erst mal viel zu dick und müsste auf der Stelle in eine Kur zum abnehmen und dann könnte man etwas machen. Mein jetziger arzt hat mir einen Maßzettel mitgegeben den der Pysiotherapeuth ausfüllen muss nach den 6 behandlungen und dann sehe ich weiter. Schließlich ist das Lympödem nicht die einzige erkrankung die ich habe nach eineer Schilddrüsen total entferneung leide ich an einer Unterfunktion bis die Ärtzte das eingestellt hatten habe ich 40 Kilo zugenommen obwohl ich keinen Hunger hatte und Ich habe dauerhaft eine Calciumunterversorgung obwohl ich AT 10 Perlen und hochdosiertes Calcium schlucke da ist abnehmen mal eben nicht so einfach ich gehe ja schon zwei mal die woche in ein Studio und mache sport und gehe so oft es zeit und geld erlauben schwimmen und von der ernährung her ich esse wenig salz,fett und süßigkeiten viel frisches gemüse und Obst trinke nur wasser und esse am liebsten Hühnerfleisch also WAS??? mache ich falsch

  • @Hippolein
    die Frage nach dem Ausweis war eine Pauschalfrage und mehr erst mal nicht.

  • Ja es stimmt bei mir liegt nicht njur ein Lymphödem vor.
    Ich habe das pech noch mit anderen krankheiten geschlagen zu sein aber was nutzt das Jammern ich kann nicht mehr viel ändern und muss lernen damit zu leben.

  • Eine Chronische Erkrankung wird von den Krankenkassen anerkannt, wenn der Hausarzt oder ein anderer an der kassenärztlichen Versorgung zugelassener Arzt dies auf einem entsprechenden Kassenformular bescheinigt. Wichtig ist eine entsprechende Bescheinigung um von Zuzahlungen befreit zu werden.


    Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft erfolgt über das Versorgungsamt, beim Landratsamt angesiedelt. Bei Vorliegen bestimmter Prozentzahl erhält man Privilegien wie Befreiung von Rundfunkgebühren, Nutzung von Behindertenparkplätzen, Steuererleichterungen, Sonderrechte am Arbeitsplatz wie Kündigungsschutz, mehr Urlaub, Arbeitsplatzeinrichtung usw.


    Ganz wichtig und merkwürdigerweise in diesem Forum gar nicht diskutiert ist der Antrag auf Anerkennung einer Berufserkrankung. Jeder Arzt ist zur Meldung bei Verdacht auf Vorliegen einer solchen zur Meldung verpflichtet.


    Guten Erfolg

    Dr.med.Bernhard Filipcic