Kurantrag abgelehnt!

  • >Hallo!
    >Vor ein paar Monaten habe ich einen Kurantrag zum Therapie Zentrum Wittlinger gestellt
    >Leider wurde mein Antrag von der PVAng und der GKK abgelehnt ,obwohl ich Lymphödeme im Stadium II habe. Die PVAng hat keinen Vertrag mit Wittlinger, sie würden mich nur irgendwo hinschicken wo ich keine optimale Behandlung habe. Die GKK- Steiermark hat schon einen Vertrag, aber da ich eine Witwenpension beziehe ist die PVAng für mich zuständig. Hätte ich ein sekundäres Lymphödem würde die GKK die Kosten aber übernehmen. Eine Chefärztin sagte mir:" Wenn sie meinen sie brauchen eine Kur, dann müssen sie sich die Kur selbst zahlen.“
    >Ich habe früher in Deutschland gewohnt und bin dort jedes Jahr zu Kur gefahren.
    >Hat irgend jemand noch einen Rat für mich? Hat schon jemand mal eine ambulante
    >Therapie im Zentrum Wittlinger gemacht?
    >Liebe Grüße
    >
    >Christina

  • >Hallo Christine!
    >Ruf einmal Dr. Kasseroller bzw Rosi Untereiner im Walchsee an. Die haben viel Erfahrung damit mit wem man/frau reden muss, was man/frau noch tun kann.
    >tel: +43-53 74-5245
    >fax: +43-53 74-5245-4
    >vodder-wittlinger@aon.at
    >Alleestr. 30
    >A 6344 Walchsee
    >
    >Liebe Grüße
    >Manfred

  • >>Hallo!
    >>Vor ein paar Monaten habe ich einen Kurantrag zum Therapie Zentrum Wittlinger gestellt
    >>Leider wurde mein Antrag von der PVAng und der GKK abgelehnt ,obwohl ich Lymphödeme im Stadium II habe. Die PVAng hat keinen Vertrag mit Wittlinger, sie würden mich nur irgendwo hinschicken wo ich keine optimale Behandlung habe. Die GKK- Steiermark hat schon einen Vertrag, aber da ich eine Witwenpension beziehe ist die PVAng für mich zuständig. Hätte ich ein sekundäres Lymphödem würde die GKK die Kosten aber übernehmen. Eine Chefärztin sagte mir:" Wenn sie meinen sie brauchen eine Kur, dann müssen sie sich die Kur selbst zahlen.“
    >>Ich habe früher in Deutschland gewohnt und bin dort jedes Jahr zu Kur gefahren.
    >>Hat irgend jemand noch einen Rat für mich? Hat schon jemand mal eine ambulante
    >>Therapie im Zentrum Wittlinger gemacht?
    >>Liebe Grüße
    >>
    >>Christina
    >
    >Liebe Frau Beyer!
    >Wir bedauern sehr, daß Sie keine Möglichkeit finden unser Ödembehandlungszentrum aufzusuchen, da die PVAng, als Leistungserstatter
    >nicht für die Kosten aufkommt. Wir werden uns bemühen mit den
    >Verantwortlichen der PVAng in Kontakt zu treten. Vielleicht hilft
    >uns aber vor allem Ihnen ein Gespräch mit dem zuständigen Beamten
    >bzw. Sachbearbeiter weiter. Sollten sich eine positive Entwicklung
    >mit dem Sozialversicherungsträger herauskristallisieren werden
    >wir Sie umgehend verständigen.
    >Wir wünschen Ihnen weiterhin Mut Ihre Krankheit zu bewältigen,
    >können Ihnen von Walchsee aus mit einer Therapeutenliste helfen,
    >die Sie telefonisch oder per e-mail bei uns anfordern können.
    >Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
    >Dieter Wittlinger

  • >Lieber Herr Wittlinger!
    >Danke für Ihre Hilfe!
    >
    >Christina Beyer

  • >Einer Kollegin, die an einem schweren Lymphödem ( tritt am ganzen Körper auf)leidet,wurde der Antrag auf eine stationäre Behandlung in einer Fachklinik von ihrer Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, sie habe nicht genug Fehlzei-ten beim Arbeitgeber.
    >Eine Kur sei deshalb nicht erforderlich.

  • >>Einer Kollegin, die an einem schweren Lymphödem ( tritt am ganzen Körper auf)leidet,wurde der Antrag auf eine stationäre Behandlung in einer Fachklinik von ihrer Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, sie habe nicht genug Fehlzei-ten beim Arbeitgeber.
    >>Eine Kur sei deshalb nicht erforderlich.
    >Hallo! Wenn ich sowas höre, kommt mir die Galle hoch! Ich empfehle, dass die Kollegin sich kräftigst wehrt! Was sagt denn der Arzt dazu? Und der Arbeitgeber, denn die Konsequenz wäre ja, sich für die nächsten Wochen krankschreiben zu lassen? Meine Krankenkasse (DAK) hat mir grade meine Reha bewilligt und ich habe auch keine Fehlzeiten wegen meiner Lymphödeme. Mit zornigen Grüßen Anna

  • >>>Einer Kollegin, die an einem schweren Lymphödem ( tritt am ganzen Körper auf)leidet,wurde der Antrag auf eine stationäre Behandlung in einer Fachklinik von ihrer Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, sie habe nicht genug Fehlzei-ten beim Arbeitgeber.
    >>>Eine Kur sei deshalb nicht erforderlich.
    >>Hallo! Wenn ich sowas höre, kommt mir die Galle hoch! Ich empfehle, dass die Kollegin sich kräftigst wehrt! Was sagt denn der Arzt dazu? Und der Arbeitgeber, denn die Konsequenz wäre ja, sich für die nächsten Wochen krankschreiben zu lassen? Meine Krankenkasse (DAK) hat mir grade meine Reha bewilligt und ich habe auch keine Fehlzeiten wegen meiner Lymphödeme. Mit zornigen Grüßen Anna
    >Danke für Deine moralische Unterstützung. Für den Arzt sind Lymphödeme keine Krankheit, die eine Krankschreibung nicht rechtfertigt, sondern lediglich eine körperliche Behinderung. Leider ist die Lymphologie leider bei den Ärzten eine Grauzone, in der im Nebel herumgetappt wird, in der Hoffnung mal eine Glocke zu treffen.
    >Der Arbeitgeber droht aufgrund der Arbeitsmarktsituation bei längerer und öfterer Erkrankung mit der Umsetzung auf einen Arbeitsplatz mit niedriger Vergütung. Leider kann ich meine Bekannte nicht bewegen, beim Arbeitsamt die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten zu beantragen. Lymphödeme werden als Behinderungen mit 20 GdB ( sind ja nur dicke Beine ) bewertet. Die Krankenkasse ist die BEK.
    >Herzliche Grüsse
    >Peter

  • >>>>Einer Kollegin, die an einem schweren Lymphödem ( tritt am ganzen Körper auf)leidet,wurde der Antrag auf eine stationäre Behandlung in einer Fachklinik von ihrer Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, sie habe nicht genug Fehlzei-ten beim Arbeitgeber.
    >>>>Eine Kur sei deshalb nicht erforderlich.
    >>>Hallo! Wenn ich sowas höre, kommt mir die Galle hoch! Ich empfehle, dass die Kollegin sich kräftigst wehrt! Was sagt denn der Arzt dazu? Und der Arbeitgeber, denn die Konsequenz wäre ja, sich für die nächsten Wochen krankschreiben zu lassen? Meine Krankenkasse (DAK) hat mir grade meine Reha bewilligt und ich habe auch keine Fehlzeiten wegen meiner Lymphödeme. Mit zornigen Grüßen Anna
    >>Danke für Deine moralische Unterstützung. Für den Arzt sind Lymphödeme keine Krankheit, die eine Krankschreibung nicht rechtfertigt, sondern lediglich eine körperliche Behinderung. Leider ist die Lymphologie bei den Ärzten eine Grauzone, in der im Nebel herumgetappt wird, in der Hoffnung mal eine Glocke zu treffen.
    >Der Arbeitgeber droht aufgrund der Arbeitsmarktsituation bei längerer und öfterer Erkrankung mit der Umsetzung auf einen Arbeitsplatz mit niedriger Vergütung. Leider kann ich meine Bekannte nicht bewegen, beim Arbeitsamt die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten zu beantragen. Lymphödeme werden oft als Behinderungen mit 20 GdB ( sind ja nur dicke Beine ) bewertet. Klagen vor den Sozialgerichten sind zeitaufwendig und für jemanden der juristisch wenig vorgebildet ist, nicht nur nervenaufreibend.
    >Die Krankenkasse ist die BEK.
    >>Herzliche Grüsse
    >>Peter

  • >>>>>Einer Kollegin, die an einem schweren Lymphödem ( tritt am ganzen Körper auf)leidet,wurde der Antrag auf eine stationäre Behandlung in einer Fachklinik von ihrer Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, sie habe nicht genug Fehlzei-ten beim Arbeitgeber.
    >>>>>Eine Kur sei deshalb nicht erforderlich.
    >>>>Hallo! Wenn ich sowas höre, kommt mir die Galle hoch! Ich empfehle, dass die Kollegin sich kräftigst wehrt! Was sagt denn der Arzt dazu? Und der Arbeitgeber, denn die Konsequenz wäre ja, sich für die nächsten Wochen krankschreiben zu lassen? Meine Krankenkasse (DAK) hat mir grade meine Reha bewilligt und ich habe auch keine Fehlzeiten wegen meiner Lymphödeme. Mit zornigen Grüßen Anna
    >>>Danke für Deine moralische Unterstützung. Für den Arzt sind Lymphödeme eine Krankheit, die eine Krankschreibung nicht rechtfertigt, sondern lediglich eine körperliche Behinderung. Leider ist die Lymphologie bei den Ärzten eine Grauzone, in der im Nebel herumgetappt wird, in der Hoffnung mal eine Glocke zu treffen.
    >>Der Arbeitgeber droht aufgrund der Arbeitsmarktsituation bei längerer und öfterer Erkrankung mit der Umsetzung auf einen Arbeitsplatz mit niedriger Vergütung. Leider kann ich meine Bekannte nicht bewegen, beim Arbeitsamt die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten zu beantragen. Lymphödeme werden oft als Behinderungen mit 20 GdB ( sind ja nur dicke Beine ) bewertet. Klagen vor den Sozialgerichten sind zeitaufwendig und für jemanden der juristisch wenig vorgebildet ist, nicht nur nervenaufreibend.
    >>Die Krankenkasse ist die BEK.
    >>>Herzliche Grüsse
    >>>Peter

  • >Hallo Peter! Vielleicht ist der Arzt deiner Kollegin ja bereit sich fortzubilden. Es gibt eine AWMF-Leitlinie zu Diagnostik und Therapie der Gliedmaßenlymphödeme, die man sich aus dem Internet besorgen kann. Ich habe den Text mit Hilfe der Suchfunktion im Medizin-Forum gefunden (medizin-forum.de). Ich würde auch die Krankenkasse mit dem Text konfrontieren. Gruß Anna

  • >Nun, solche Sachen werden mitlerweile leider fast generell erst einmal abgelehnt. Deine Kollegin sollte es mal mit einer Krankenhauseinweisung versuchen, da braucht man keine Fehlzeiten (bescheuert), das wird zwar auch meistens erst einmal abgeleht, aber da muß man einfach schriftlich Einspruch erheben, allerdings ist da die Unterstützung des Arztes gefragt. Ich habe von meinem Hausarzt ein Schreiben beigelegt, der die Wichtigkeit unterstrich. Ich war schon x-mal in so einer Klinik, trotzdem kam erst eine Ablehnung, von anderen Gebieten aus dem Bekanntenkreis habe ich das Gleiche gehört, im Falle Neurodermitis. Jahrelang genehmigt, letztes Jahr erst mal abgelehnt, Einspruch, genehmigt! Wenn der Hausarzt nicht bescheid weiß, ganz normal, mit einem Fachbuch hinwatscheln, überweisen lassen zu einem Facharzt in einer Fachklinik zur Untersuchung, ist zwar, je nach Wohnort ein act, für eine Untersuchung ewig weit zu fahren, lohnt sich aber. Ansonsten: Arzt wechseln! Da bliebe dann keine andere Wahl! Im übrigen: Ich war wegen der Geschichte noch keinen Tag krank geschrieben! Nur eben Krankenhausaufenthalte. Da geht es ja vor allem um die Folgen für die Zukunft, die übelst sein können...
    >MFg Tamara

  • Hallo Janine,
    lass Dich bloß nicht von den Bürokraten ins Bockshorn jagen! Du musst gegen diesen Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen, wichtig ist, dass Du die Frist dafür einhältst. Den diese Ablehnungsschreiben haben Methode, denn so wird Geld gespart. Viele Patienten lassen sich nämlich durch Ablehnung einer Kur abschrecken.

    Also Kopf hoch und zeig Deine Beißerchen

    Christine

  • Mit welcher Begründung wurde der Antrag abgelehnt?Evtl.käme jetzt die Krankenkasse in die Verantwortung.
    Dr.Schingale

  • Das war bei mir genauso. Mein Arzt hat mir empfohlen, einfach nur formlos Widerspruch ohne großes Schreiben einzulegen. Die BfA lehnt mittlerweile zunächst jeden Erstantrag ab, denn bis jetzt liegt die Entscheidung noch bei einem Sachbearbeiter. Sobald Du aber Widerspruch einlegst, wird der ärztliche Dienst eingeschaltet und dann wirst Du zum Vertrauensarzt eingeladen.
    Schreib also gleich den Widerspruch.
    Bei mir hats auch ewig gedauert, aber heute gehe ich endlich in eine Klinik. Erstmal für drei Wochen, bin sehr aufgeregt und gespannt.
    Dir alles Gute,
    Patricia

  • Problem mit dem Gerät ist, dass bisher keine wissenschaftlichen Arbeiten über den Nutzen bei Lipödem vorliegen. Unsere Erfahrungen zählen beim MDK nicht!
    Dr.Schingale

  • Hallo Janine,

    es ist wirklich üblich dass ein rehanatrag erstmal abgelehnt wird. bei mir hat die bfa letztes jahr sogar nachdem ihr eigener gutachter einen klinikaufenthalt für dringend notwendig bezeichnete weiterhin abgelehnt. ich wurde einfahc noch schnell zu einer psychiaterin geschickt ( aus den akten wußten die ja dass ich auch borderlinerin bin ) und schon war alles nur psychisch.. jaja..

    als der widerspruch wieder abgelehnt wurde habe ich eine anwältin eingeschaltet und auch mein arzt hat immer wieder an die krankenkasse geschrieben.

    Von der Anwältin habe ich dann erfahren dass immer der zuerst angegangene Kostenträger zur Kostenübernahme verpflichtet wird. Wenn du also den Antrag zuerst bei der Krankenkasse eingereicht hast dann ist die AOK jetzt der richtige Ansprechpartner.. auch wenn sie gern an die BFA verweisen.

    Ich hatte mich damals direkt an die BFA gewandt.. nachdem ich dann auch noch krank geschrieben wurde hat die BFA irgendwann vor gerichtstermin klein beigegeben alle entstandenen kosten übernommen und den klinikaufenthalt ( insgesamt 6 wochen ) bezahlt. Sie wollten mich in die KLinik schicken in der ich das Jahr davor schon gewesen bin und mit der ich nicht so ganz zufrieden war. Als ich gegen die Klinik Widerspruch eingelegt habe gab es überhaupt kein Problem.
    Die Lympho Opt wird von der Bfa leider nicht getragen , aber ich war dann in Berleburg und sehr zufrieden.

    Dort hat man mir am Ende auch einen Lymphamat verordnet den die Krankenkasse ( auch AOK ) ohne jedes problem bewilligt hat.

    also bloß nicht abschrecken lassen.. viel glück!!

    Barbara