Manuelle Lymphdrainage bei Lipödem

  • In welchem Umfang darf denn jetzt tatsächlich die manuelle Lymphdrainge bei Lipödempatienten verschrieben werden.
    Meine Physiotherapeutin sprach von 4 Rezepten a 6 Anwendungen und danach Pause; mein Arzt verschreibt aber nur 2 Rezepte a 6 Anwendungen.

    Wie soll ich denn bitte mein Lipödem konservativ behandeln lassen, wenn ich nicht regelmässig Lymphdrainagen bekomme??? Die OP wird von der KK abgelehnt, da konservativ behandelt werden soll, aber verschreiben darf mir keiner was, bzw. nur unzureichend??
    Langsam versteh ich die Welt nicht mehr!

  • Bei dem Lipödem liegt in den meisten Fällen keine Hautveränderungen mit Lymphödem vor, so dass tatsächlich nur 2x6 LD mit anschließender Pause von 12 Wochen verordnet werden können. 4x 6 als Höchstbehandlungsmenge gibt es nicht. Sollte ein Lymphödem mit Hautveränderungen bestehen, dann können maximal 5 x 6 Verordnungen ausgestellt werden mit anschließender Pause von 12 Wochen.

  • Ich habe auch ein Lipödem. Ich habe bei der Krankenkasse eine Verordnung außerhalb des Regelfalls beantragt. Dieses wurde mir ohne Problem genehmigt. Eine Bescheinigung wurde mir von der KK ausgestellt, die ich dann bei meinem Arzt vorlegen konnte. Dieser kann mir durchgehend MLD verordnen. Auf dem Rezept kreuzt er dann immer "Außerhalb des Regelfalls" an. Vielleicht versucht Du das auch mal bei Deiner Kasse. Meines Erachtens ist es bei einem Lipödem nicht machbar, 12 Wochen mit der MLD auszusetzen.

  • Hallo Tanja,

    ich habe auch sehr ausgeprägte Lipödeme in beiden Beinen und Armen. Habe sehr oft höllische Schmerzen in den Beinen. Ich trage die Kompressionsstrumpfhose und bekomme regelmäßig ein- bis zweimal die Woche Lymphdrainage.

    Auf dem Rezept steht:

    10x "MLD Ganzbehandlung und Bewegungstherapie" 1-2mal(die Woche)
    Verordnung außerhalb des Regelfalls (ich bekomme bereits die Dauerbehandlung)

    Es muß auf dem Rezept stehen, daß eine Lymphabflußstörung vorhanden ist und nicht wegen Lipödem. Sonst bekommt man das Rezept nicht regelmäßig. Ist irgendwie eine blöde Lösung. Bewegungstherapie, weil die Arme auch betroffen sind.

    Anfangs bekam ich immer 10mal Lymphdrainage auf einem Rezept und es gibt eine bestimmte Regelung, daß man dann eine Dauertherapie bekommt. Ich frag gerne nochmal bei meinem Therapeuten nach und gebe Ihnen dann die Antwort.

    Wir können gerne in Kontakt bleiben. Ich bin froh, andere Betroffene kennen zu lernen und über Erfahrungen zu sprechen!

    Woher kommen Sie? Ich aus Freiburg im Breisgau, Baden Württemberg.

    Dann kann ich Ihnen beim nächsten emailen genau schreiben, was auf dem Rezept steht.

    Ich bin übrigens erst 26 Jahre und habe die Erkrankung schon ca. 5Jahre. Ich weiß aber noch nicht so lange davon. Das habe ich erst in der Földiklinik in Hinterzarten im Schwarzwald herausgefunden. :(

    Meine email-adresse:

    Holger_Steffie@t-online.de

    Ich freue mich sehr über eine Antwort.

    Bis bald und

    liebe Grüße

    Stefanie Bücherer



    >In welchem Umfang darf denn jetzt tatsächlich die manuelle Lymphdrainge bei Lipödempatienten verschrieben werden.
    >Meine Physiotherapeutin sprach von 4 Rezepten a 6 Anwendungen und danach Pause; mein Arzt verschreibt aber nur 2 Rezepte a 6 Anwendungen.
    >Wie soll ich denn bitte mein Lipödem konservativ behandeln lassen, wenn ich nicht regelmässig Lymphdrainagen bekomme??? Die OP wird von der KK abgelehnt, da konservativ behandelt werden soll, aber verschreiben darf mir keiner was, bzw. nur unzureichend??
    >Langsam versteh ich die Welt nicht mehr!

  • Laut Text in den HMR gibt es keine Dauerbehandlung mehr, sondern nur die Verordnung außerhalb des Regelfalles. Bei Verordnung außerhalb des Regelfalles muß eine genaue Begründung vorliegen. Ferner muß der Arzt begründen warum eine Besserung in dieser Zeit nicht möglich ist. Außerdem müssen Hautveränderungen vorliegen, damit eine Lipödem mit begleitendem Lymphödem überhaupt in LY2 eingeteilt werden kann. Es kommt nicht mehr auf die Diagnose an, sondern auf die Symptomatik(Erscheinungsbilder).

  • >Liegt ein Lymphödem vor, dann ist eine Verordnung der KPE ausserhalb des Regelfalles als Dauerbehandlung möglich. Zur Diagnose eines Lymphödems ( ein Lipolymphödem ist eine Form des Lymphödems ) sind Hautveränderungen nicht erforderlich, sie sind in den frühen Stadien noch nicht klinisch nachweisbar.
    Wenn der klinische Befund nicht sicher ist, lässt sich das Lipolymphödem, (d.h. die Lymphödemkoponente) mit der Funktionslymphszintigraphie in den meisten Fälle eindeutig nachweisen. Eindeutige und solid erhobene und damit beweisende Messwerte kann ein Kostenträger nicht ohne weiters ignorieren. Nach meine Informationen scheinen sich allerdings die Kostenträger in unterschiedlichen Regionen unterschiedlich zu verhalten. Eine Übersicht darüber haben wir in der Deutschen Gesellschaft für Lymphologie noch nicht ,es scheint diesbezüglich ein ziemliches Chaos auf allen Ebenen zu herrschen.
    Mit freundlichen Grüssen
    W. J. Brauer



    Laut Text in den HMR gibt es keine Dauerbehandlung mehr, sondern nur die Verordnung außerhalb des Regelfalles. Bei Verordnung außerhalb des Regelfalles muß eine genaue Begründung vorliegen. Ferner muß der Arzt begründen warum eine Besserung in dieser Zeit nicht möglich ist. Außerdem müssen Hautveränderungen vorliegen, damit eine Lipödem mit begleitendem Lymphödem überhaupt in LY2 eingeteilt werden kann. Es kommt nicht mehr auf die Diagnose an, sondern auf die Symptomatik(Erscheinungsbilder).

  • >>Die HMR sind eindeutig im Text.

    LY2 gilt nur bei "Lymphödem mit Veränderungen an Haut und Unterhautfettgewebe". Da ein Lipödem kein Lymphödem ist und auch nicht malignen Ursprungs (Ly3) kann für Lipödeme bestenfalls Ly 1 verordnet werden.

    Die Verordnung ausserhalb des Regelfalls ist bei Ly1 ausgeschlossen, da "kurzfristige Prognose" Bedingung der Ly1-Verordnung ist!

    Chaos liegt hier leider nicht vor, leider ist in den Formulierungen alles sehr klar, so klar, dass jetzt die ersten Regresse, z.B. in Münster in Höhe von insgesamt ca 60000 € zu bearbeitung durch die Juristen anstehen.

    >Mit freundlichen Grüssen
    >
    M. E. Cornely
    Berufsverband der Lymphologen

  • Meinen Beitrag vom 20.6.05 möchte ich nochmals päzisieren.

    Ein Lymphödem ist auch dann ein Lympödem, wenn es in Kombination mit einer anderen Erkrankung, wie z.B. einem Lipödem auftritt. Ich beziehe mich hier nicht auf Erkrankungen mit der Leitsymptomatik: schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellung ("LY1) sondern von Erkrankungen die der "Leitymptomatik": chronisches schmerzloses oder schmerzhaftes länger bestehendes bzw. dauerhaftes manifestes Lymphödem mit Sekundärschäden an Haut und Unterhautgewebe ...(LY2). Auch hierfür sehen die Heilmittelrichtlinien beim Regelfall eine Begrenzung des Verordnungsvolumes vor. Allerdings sehen die Heilmittelrichtlinien folgende Möglichkeit vor: "Das bedeutet nicht, dass zwangsläufig eine Therapiepause eintreten muss, wenn eine medizinisch notwendige Heilmitteltherapie fortgesetzt werden muss. Eine solche Verordnung ausserhalb des Regelfalls muss jedoch gesondert medizinisch begründet werden und ist der zuuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen".
    Zum klinischen Alltag: Klinische Zeichen der Sekundärschäden an Haut und Unterhaut finden sich durchaus häufig schon bei frühen Formen des Lipolymphödemes (das schliesslich ein Lymphödem ist). Allerdings ist es z.T. bei nicht extrem ausgeprägten Fällen offensichtlich so, dass die notwendige Therapie bei einigen Kostenträgern einfacher oder überhaupt erst durchgesetzt werden kann, wenn objektive messbare pathologische Untersuchungsergebnisse zB mit der Funktionslymphszintigraphie vorliegen. Hier herrschen nach meinen Informationen durchaus unterschiedliche Vorgehensweisen der Krankenkassen, was eine unübersichtliche chaotische Situation erzeugt.

    Mit freundlichen Grüssen
    W. J. Brauer

    I


    >>>Die HMR sind eindeutig im Text.
    >LY2 gilt nur bei "Lymphödem mit Veränderungen an Haut und Unterhautfettgewebe". Da ein Lipödem kein Lymphödem ist und auch nicht malignen Ursprungs (Ly3) kann für Lipödeme bestenfalls Ly 1 verordnet werden.
    >Die Verordnung ausserhalb des Regelfalls ist bei Ly1 ausgeschlossen, da "kurzfristige Prognose" Bedingung der Ly1-Verordnung ist!
    >Chaos liegt hier leider nicht vor, leider ist in den Formulierungen alles sehr klar, so klar, dass jetzt die ersten Regresse, z.B. in Münster in Höhe von insgesamt ca 60000 € zu bearbeitung durch die Juristen anstehen.
    >>Mit freundlichen Grüssen
    >>
    >M. E. Cornely
    >Berufsverband der Lymphologen