Vertragskrankenhäuser?

  • Hallo,

    meine Krankenkasse teilte mir gestern mit, dass sie die Kosten für die nötigen Liposuktionen beim Lipödem übernehmen, wenn ich mich stationär in einem Vertragskrankenhaus operieren lassen. Welcher der in Frage kommenden Ärzte operiert denn überhaupt in einem Vertragskrankenhaus?


    • Dr. Schmeller - Hanseklinik (Privatklinik) => nein,
    • Dr. Sattler - Rosenparkklinik (Privatklinik) => nein
    • Dr. Rapprich - Klinikum Darmstadt => ja/nein?
    • Dr. Cornely - Lympho-Opt-Klinik => ja/nein?



    Wie kann man das rauskriegen?

    Ansonsten muss ich ein Krankenhaus in Wohnortnähe nehmen, wo mich dann ein Plastischer Chirurg operiert.

    Gruß, Ulla

  • Hallo Herr Dr. Schingale,

    wissen denn die Krankenkassen das auch?

    Danke und Grüsse
    Arzu

  • Wir haben einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen, rechnen aber nicht nach DRG ab, was evtl. für Liposkulpturen in Frage kommt. Übrigens haben wir zur Zeit 2 Patientinnen der TKK, die die Behandlung bei uns bezahlt bekommen.

  • Hallo Herr Doktor Schingale,

    was heisst das jetzt genau? Entschuldigen Sie bitte die Frage, aber was versteht man unter Abrechnung nach DRG? Kann man das nicht "einführen", damit man die Krankenkassen die Lipo bei allen Lipödempatientinnen zahlt?

    Danke und Grüsse.
    Arzu

  • Bei den DRG's handelt es sich um ein Abrechnungssystem für Krankenhäuser, bei denen nicht mehr der Aufwand für jeden einzelnen Patienten gezahlt wird sondern um Abrechnung mit einer Pauschale, die in den Krankenhäusern je nach Bereitstellung von hohem technischem Aufwand und Größe des Krankenhauses berechnet wird. Da die DiagnoseLipödem aber bei diesen Pauschale nicht vorkommt, werden Fettgeschwulste angesetzt. Die Lymphödeme sind auch nicht in einer Fallpauschale und werden so mit der Tagesfallpauschale abgerechnet. Deshalb fallen die Lymphkliniken nicht in die DRG(diagnosis related groups=Fallpauschale für Diagnosegruppen). Die Krankenkassen entscheiden in jedem Fall als Einzelfall für jede Patientin getrennt und nicht generell.

  • Hallo Dr. Schingale,

    die Krankenkasse teilte mir aber mit, dass Sie eine Privatklinik sind und kein Vertragskrankenhaus. Was stimmt denn nun?

    Ulla

  • Wir sind eine Privatklinik mit einem Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag nach §111 SGB V, also kein Akutkrankenhaus, sondern eine Reha. In Einzelfällen werden uns die Patienten aber von den KK als Akutfall zugewiesen.

  • Hallo Ulla,

    ich habe nächste Woche Montag bei Dr. Schingale/ Dr. Cornely meinen ersten OP-Termin. Kannst Du mir bitte ganz schnell per Mail den Sachbearbeiter-Namen zusenden, damit ich nochmal bei der TKK nachfragen kann, warum ich keine Nachricht auf den Widerspruch meines Ablehnungsbescheides bekomme?
    Und ob ich vielleicht die gleichen Vorraussetzungen erfülle, wie Du?
    Ich habe nur nicht mehr viel Zeit...
    Liebe Grüße sendet

    Sanne
    info@schildkroete.de