Verschreibung von manuellen Lymphdrainagen

  • Hallo,
    bei mir ist vor kurzem ein Lymphödem in beiden Beinen diagnostiziert worden.
    Ich habe nun 10 Lymphdrainagen verschrieben bekommen und bereits 8 davon erhalten. Die Lymphdrainagen, in Verbindung mit Kompressionsstrümpfen und Schwimmen, hat dazu geführt, dass meine Beine (vor allem die Knöchel u. Fußrücken) schon etwas dünner geworden sind.
    Bekomme ich diese Lymphdrainagen nun erneut verschrieben und wenn ja, über welchen Zeitraum?
    Vielen Dank!

  • Bei einem Lymphödem ohne Krebsoperation ist es außergewöhnlich, dass Sie 10 Verordnungen auf ein Rezept erhalten haben, denn Sie dürften dann nur 6 je Rezept und dieses 5x wiederholt bekommen, also insgesamt 30 hintereinander, dann ist eine 12 wöchige Pause erforderlich. Bei einer zu Grunde liegenden Krebserkrankung erhalten Sie 10 Verordnungen insgesamt 5x also 50 Verordnungen mit anschließender Pause. Wenn während der Pause eine massive Verschlechterung eintritt, kann auch eine weitere Verordnung außerhalb des Regelfalles erfolgen.

  • lymph-lip: ich hab die 30 versorgungen fast weg, wenn einmal ausfällt wegen irgenwas brennen die waden, sind wie zum platzen gespannt und laufen voll. deshalb war ich bisher der meinung, das eine versorgung außerhalb des regelfalles gerechtfertigt ist. krebs hab ich glücklicherweise nicht. lieg ich da falsch?

  • Es muss dokumentiert werden, um wie viel die Wadenumfänge in der behandlungsfreien Zeit zunehmen und ob die Beschwerden nicht auch durch eine entsprechende Kompressionsversorgung gebessert werden können.

  • Hallo,

    ich bekomme seit 3 Jahren ohne Unterbrechung Lymphdrainagen. Anfangs 2x wöchentlich jetzt schon lange 3x pro woche und das obwohl ich zusätzlich einen Lymphamaten zu hause habe.

    Diagnose bei mir : lymph und lipödem elefantiastisches Ausmaß. Besonderheit vielleicht - auch wenn das nirgendwo auf den rezepten steht.. bei mir kann keine bestrumpfung angepasst werden / nur kniestrümpfe erforderlich wäre bis zur taille geht nicht wegen extremen umfangs.

    Es gab niemals probleme - die krankenkasse sagt mir immer dass das hinterlegt sei und bei diagnose ly2 also lymphödemen eine verordnung außerhalb des regelfalls immer genehmigt würde. jedenfalls ist das die aussage der aok niedersachsen - getroffen diesen monat.

    ich habe dementsprechend auch keine probleme zusätzliche verordnungen für intensiventstauungen ( ich fahre immer wieder zwischendurch für 2 wochen privat in die lymphklinik mit 2 behandlungen täglich ) genehmigt zu bekommen.

    mein arzt schreibt auf die verordnung immer dass die krankenkasse vorab genehmigen muss , aber die aussage dort ist ja wie gesagt dass das bei lymphödemen absolut selbstverständlich sei - und zwar ohne jede weitere prüfung ( die mitarbeiterin zeigte mir eine liste mit einigen diagnosen die ohne weitere prüfung außerhalb des regelfalls genehmigt werden )

    weiß nicht ob das bei anderen kassen anders läuft.. aber pausen hatte ich nie . und ginge auch gar nicht..

    lg barbara

  • Hallo Gundi,also ich bin selbst.Therapeutin u. behandle schon jahrelang Lymph-Lip-Pat. u. muß mich zur Verschreibungsmöglichkeit jetzt endlich mal melden! Meine Pat. u. ich sind entsetzt welcher "Unsinn" in dem neuen Lympho-Opt Magazin Nr.12 steht!! Es ist richtig das der Heilmittel-Katalog seit dem 01.07.2004 gilt-u. das unverändert bis heute. Aber es wird zwischen einzelnen Indikationsnummern unterschieden, dh. im Klartext:
    1.LY1a: steht für prognostisch kurzzeitigen Behandlungsbedarf- zB. nach einem Arm/Beinbruch od. bei Ödemen nach Operationen
    2.LY2a: steht für prognostisch längerfristigen Behandlungsbedarf- zB. primäre/sek. Lymph/Lipödeme - u. dort gehörst du eindeutig rein = da gibt es 5 VO mit je 6 Behdlg.= 30xMLD! Dort ist es dem Arzt jederzeit möglich mittels einer fachlichen Begründung die Therapie ohne Pause ( als VO außerhalb des Regelfalls ) weiter zu verordnen! Mit med. Begründung muß auch der Arzt keine Regressmaßnahmen fürchten!
    3.LY3a: ausschließlich für Tumorpatienten

    Mir kommt der Artikel von Dr. Schingale eher vor wie (Schleich-)Werbung für das Therapiezentrum Hirschbach! Seit wann werden denn Lipödem-Pat. fachlich in nur "prognostisch kurzzeitigen Behandlungsbedarf" eingestuft? Da ist im offensichtlich ein Fehler unterlaufen!( Denn privat bezahlt im Therapiezentum kannst du ja deine Behandlungen kriegen...)
    Laß dich nicht verunsichern, notfalls gehst du auf deine Krankenkasse!
    Viele Grüße Simone

  • Die neuen HMR sind keine Auslegungssache sondern teilen dem Verordner ganz klar mit, wie der Patient einzuteilen ist:
    LY1a: ● mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf: schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische / lymphostatische Schwellung.
    LY2:● mit prognostisch länger-andauerndem Behand-lungsbedarf: chronisches schmerzloses oder schmerzhaftes länger bestehendes bzw. dauerhaftes manifestes Lymphödem mit Sekundärschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)
    Bei dem Lipödem handelt es sich um eine Fettverteilungsstörung mit orthostatischen Ödemen mit Schmerzen. Mir ist nicht ganz klar, wo Sie das chronische bestehende Lymphödem mit Sekundärschäden bei einem Lipödem ableiten wollen.
    Die MLD bieten wir deshalb an, um kurzfristig die Schmerzen zu lindern. Das Ergebnis muss natürlich durch die Kompression gehalten werden.
    Insofern ist es sicher kein "Unsinn", es sei denn Sie haben neue wissenschaftliche Erkenntnisse, dann bin ich bereit meine Meinung, die auch von den wissenschaftlichen Gesellschaften und dem Berufsverband der Lymphologen vertreten wird, sofort zu revidieren.
    Die endgültige Behandlung für Lipödem wird in der Zukunft- wie auch auf dem letzten Kongress der DGL in Lübeck und auch hier im Forum vertreten- in der Liposuktion liegen, da wir alle erkannt haben, das die jahrelange Lymphdrainage- wie bisher durchgeführt- an den Umfängen nur wenig ändert. Da die Ausgaben für physikalische Therapie weiter gestiegen sind, werden sich die Ärzte zunehmend Regressen gegenüber sehen(Zunahmde der Kosten kann im Heilmittel-Informations-System im Internet nachgelesen werden). Überwiegend lymphologisch tätige Ärzte kämpfen bereits mit erheblichen Regressen. Wenn Sie die Patienten auffordern zur Krankenkasse zu gehen, hat das auch nur Sinn, wenn die Patienten sich das Rezept als außerhalb des Regelfalles kennzeichnen lassen- ist sicher nur bei massiven Veränderungen der Haut bei einem Lipolymphödem(in nur ganz wenigen Fällen) der Fall und sich das von der Kasse bestätigen lassen. Andernfalls trägt der Arzt die Verantwortung und kann zum Regress herangezogen werden.
    Ferner glaube ich, dass der Patient auch bei Ihnen seine Lymphdrainage während der Pause, wenn er sie weiter möchte, erhalten kann und nicht nur in unserem Therapiezentrum, inde, er nebem der LD und Kompressionsbandagierung und Vollpension auch die Infrarotkabinen erhält, AIK, Walking und Gymnastik.
    Ich hoffe, dass sie jetzt nicht mehr ganz so entetzt sind über den "Unsinn" den ich geschrieben habe, insbesondere da die Rechtslage mehr nicht hergibt.