Zuständigkeit für Reha ( DRV - KK )

  • Hallo,

    eigentlich kenne ich die Antwort, aber da mich die DRV doch leicht verunsichert hat frage ich hier nochmal nach.

    Ich habe wie jedes Jahr Mitte diesen Monats einen Antrag für eine Lymphreha im Sommer bei der DRV gestellt.

    Heute bekam ich einen Brief der DRV, dass ein Rehabedarf bestehe aber man nicht für mich zuständig sei, da ich eine Erwerbsminderungsrente bezöge und man habe den Antrag deshalb an die Krankenkasse weitergeleitet.

    Ich habe angerufen und das hinterfragt. Als Auskunft bekam ich das habe der med. Dienst so befunden und da gäbe es nicht dran zu rütteln. Im Laufe des Gsprächs kam dann doch ein " ui könnte doch ein irrtum sein " heraus, aber stoppen ließ sich erstmal nix - die Unterlagen sind an die Krankenkasse unterwegs.

    Hintergrund:

    ich habe ein elefantiastisch ausgeprägtes Lip und Lypmhödem und bin deshalb jedes Jahr seit 2003 zur Reha ( diagnose wurde erst ende 2002 gestellt )
    Auf die Krankheit habe ich 100% Schwerbehinderung mit aG und seit 2005 beziehe ich deswegen auch eine halbe Erwerbsminderungsrente.

    20 Std. pro Woche gehe ich aber nach wie vor arbeiten. DAs war zwar ein ziemlicher kampf, aber letztendlich hat es so geklappt.

    Nun ist doch solange ich sozialversicherungspflichtig arbeite - was bei 20 std. pro woche ja der fall ist doch die DRV weiter für mich zuständig oder ? Letztes jahr war es in jedem fall noch so und ich wüßte nicht dass sich die Gesetze geändert haben..

    ich vermute einfach das so ein FAll wie meiner so selten ist weil die meisten volle rente haben oder gar keine und man die hälfte überlesen hat.

    Sicherheitshalber wollte ich hier aber nochmal fragen ob ich wirklich richtig liege.

    Danke und Gruß

    Barbara

  • Guten Morgen !
    Eigentlich müßte m.E. nach weiter die Deutsche Rentenversicherung ( früher BfA) für Ihre REHA-Behandlung als Kostenträger zuständig sein.Ggfs Widerspruch einlegen.
    MfG
    Dr.Martin