Vertragskrankenhäuser oder -ärzte

  • Hallo zusammen,<br /><br />
    welche Vertragskrankenhäuser oder -ärzte der gesetzlichen Krankenkassen sind für Liposuktion zu nennen.<br /><br />
    Vielen Dank für Antworten, Moni

  • Guten Morgen !
    Bei Liposuktionen sollten Interessenten auch die Änderungen des neuen Gesundheitsgesetzes kennen ( Ab 1.4.2007)
    MfG
    Dr.Martin

  • Finanzielle Beteiligung von Versicherten (zum Beispiel bei Schönheits-OPs)

    Die Krankenkassen haben die Versicherten an möglichen Folgekosten für medizinisch nicht notwendige Maßnahmen, wie z.B. ästhetische Operationen, Tätowierungen oder Piercings, angemessen zu beteiligen.
    Bei Lipödem handelt es sich allerdings nicht um eine Schönheitsoperation

  • Wenn eine Krankenkasse für die OP selst nicht aufkommt - keine Kostenübernahme - werden möglicherweise erst die Sozialgerichte in Zukunft klären wer für Folgekosten bei Komplikationen des Eingriffs aufkommt . Auch die Liposuktion bei Lipödem ist keine vom Bundesausschuss beschlossene Regelleistung der Krankenkassen.
    MfG
    Dr.Martin

  • Hallo,

    die Uniklinik in Darmstadt (Dr. Rapprich) ist ein Vetragskrankenhaus. Er kennt sich auch gut mit dem Lipödem aus.

    Jede Uniklinik ist nach meinen Infos der Krankenkasse eine Vetragsklinik. Viele machen auch Liposuktion. Aber ob viele sich mit mit dem Lipödem auskennen, weiss ich leider nicht.

    Viel Erfolg!

    Michaela

  • Hallo Dr. Martin,

    welche Änderungen für Interessenten der Liposuktion meinen Sie?

    MfG, Moni

  • Die Hautklinik des Klinikums Darmstadt ist wie fast jedes andere Krankenhaus oder Uniklinik Vertragskrankenhaus der Krankenkassen. Die Liposuktion beim Lipödem ist jedoch keine Regelleistung der Kassen nach dem letzten Beschluss des Bundesausschusses, daher gibt es für diese Leistung keine Vertragskrankenhäuser. Es werden von den anbietenden Krankenhäusern Kostenvoranschläge in Anlehnung an die GOÄ erstellt (auch von mir), die dann bei den Kassen eingereicht und einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. In der Regel wird auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschaltet. Die Chancen für einen positiven Bescheid sind aller Erfahrung nach aber größer, wenn der Kostenvoranschlag von einem Vertragskrankenhaus erstellt wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr.S.Rapprich, Hautklinik des Klinikums Darmstadt

  • Vielen Dank. Das war eine supertolle, ausführliche und verständliche Antwort, mit der ich weiter an meinem Vorhaben arbeiten kann.

  • Hallo Moni,
    Vertagskrankenhäuser, die Fettabsaugungen durchführen, finden Sie hier: http://www.vdpc.de. Die Vereinigung der Deutschen Gesellschaft für Plastische-, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie hat ein Verzeichnis der Abteilungen in Deutschland. Besteht eine medizinische Indikation zur Fettabsaugung, werden Sie dort beraten und auch auf Krankenschein behandelt, Überweisung vom Hausarzt mit Diagnose Lipödem genügt für die Beratung, für die Kostenübernahme bzw. Genehmigung durch die Krankenkassen reichen Sie den dort erhaltenen Arztbrief bei der Krankenkasse ein. Nach unserer Erfahrung wird Fettabsaugung oft pauschal abgelehnt, es sei kein Eingriff, der im Regelleistungskatalog der Krankenkasse aufgeführt ist. Einige Patienten schaffen es dennoch, nach Widerspruch und Hartnäckigkeit eine Kostenübernahme zu erlangen, es gibt immer wieder Ausnahmen. Abgereichnet wird dann auf Chipkarte und nicht nach GOÄ. Fragen Sie nach, ob man sich mit der Behandlung von Lipödemen auskennt. Auch in anderen Fachgebieten gibt es erfahrene Ärzte für Fettabsaugung (siehe Kollegen aus dem Forum!), dort kann ich Ihnen allerdings kein bundesweites Verzeichnis nennen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. G. Felmerer

  • Sehr geehrter Herr Dr. Rapprich,

    >Die Liposuktion beim Lipödem ist jedoch keine Regelleistung der Kassen nach dem letzten Beschluss des Bundesausschusses, daher gibt es für diese Leistung keine Vertragskrankenhäuser.

    Können Sie hierfür bitte eine Quelle nennen? Wie kann ein solcher Beschluss gefasst worden sein, wenn bis jetzt gar kein Antrag vorlag? Auf der Webseite des Bundesausschusses ist dazu auch nichts zu finden.

    Oder ist das ein "allgemeiner Beschluss", der weder unter dem Stichwort "Lipödem" noch unter dem Stichwort "Liposuktion" gefunden werden kann?

    Aktuelle Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses

    Herzlichen Dank.

    Freundliche Grüße
    Ulla

  • Lieber Herr Kollege Rapprich
    Danke für die Klarstellung.
    Ihr
    M. Cornely

  • Sehr geehrter Herr Kollege Fellmerer
    Da es sich beim Lipödem der Arme und Beine(Lipohyperplasia dolorosa) um ein lymphologisches Krankheitsbild handelt, sind operierende Lymphologen , die auch eine entsprechende Nachbetreuung gewährleisten, so wie Sie dies ja tuen, eher als plastische Chirurgen für die Durchführung dieser Eingriffe geeignet. Nicht die Ästhetik sondern die Verbesserung der Lymph-Transportkapazität sind Ziel der Behandlung, darüber sind wir uns beide ja einig.

    herzlichen Ostregruß aus Düsseldorf.

    Ihr
    M. Cornely

  • Danke für die Klarstellung, das die lymphologische Liposculptur keine Schönheitschirurgie ist.

    Schöne Ostern

  • Die Aufnahme in den Katalog ist kein k.o.-Kriterium, die Liposcution bei lipohyperplasia dolorosa ist Leitlinienkonform (Prof. Schmeller in AWMF)und Facharztwissen(Cornely in JDDG), sie und gilt deshalb als medizinsch indiziert. Die Erstattung durch Krankenkassen oder Nicht- Erstattung hat nichts mit der Klassifikation zur medizinischen Indikation zu tun.

    Bei Fußpilzerkrankung z.B. zahlt die Kasse auch nicht die Medikamente, dennoch ist die Therapie medizinisch indiziert.

    Schöne Ostern
    Herzlchst

    Ihr
    M.Cornely

  • Sie haben Recht, zum Thema Lipödem und Liposuktion gibt es seitens des Bundesausschusses keinen Beschluss. Ob es einen Antrag gibt oder gegeben hat kann ich leider nicht sagen. Letztlich ist es aber so wie von mir gesagt : ohne Beschluss keine Regelleistung, ohne Regelleistung keine Verträge mit Krankenhäusern/Ärzten.
    MfG Dr.S.Rapprich