Lymphologin verschreib keine Lymphdrainagen außerhalb des Regelfalles

  • Hallo,

    ich gehe derzeit einmal pro Woche Schwimmen und ein mal pro Woche zum Aqua-Cycling. Leider haben knapp 20 Jahre einer nicht erkannten Krankheit deutliche Spuren hinterlassen (inklusive 2 Wundrosen), die nach 3 Wochen Reha und seit einem Jahr in regelmäßiger Behandlung schon deutlich gemindert sind. Für mich ist das Bandagieren über 3 Monate deffinitiv keine Lösung, bin Vollzeit berufstätig, in leitender Funktion und muss so schon kämpfen, alles bewältigt zu bekommen. Ich möchte hier nicht beschreiben, wie sehr ich vor Behandlungsbeginn gelitten habe und wie wenig Lebensqualität noch da war. Ich wünsche mir einfach, dass die Notwendigkeit der Behandlung erkannt wird und nicht nur das Budget zählt.
    Alternativ können wir dann ja regelmäßig eine Reha beantragen...

    Herzliche Grüße
    Elechen

  • sehr geehrter herr dr. schingale!

    zur situation in eu ländern:

    für österreich gilt ihre aussage erfreulicherweise nicht.
    wir haben das problem dass nur Manuelle Lymphdrainage und nicht Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (also keine bandagierung) gezahlt wird, dass manche kassen nur bei sekundären lymphödemen zahlen (welch unfug), dass es befristungen jeglicher art gibt (10x, 20x...) und in der praxis der kassen auch noch viele kreative argumente auftauchen.....


    siehe dazu auch die ergebnisse unserer kassenbefragung (wobei die praxis manchmal auch nochmals anders ist) bei untenstehendem link

  • Der Link funktioniert nicht, bitte genaue Anschrift

  • habs grad getestet. dürfte vorübergehend "ausser betrieb" gewesen sein.

    mit freundlichen grüßen
    manfred schindler

  • Hallo Heike,
    ich würde mich freune, wenn Sie zu mir kontakt aufnehmen würden. Ich hätte eine Frage bezüg. Reha.
    Vielen Dank


  • Zur Bewilligung oder Verweigerung von MLD sind nur medizinische Begründungen zulässig. Die Verweigerung einer medizinisch notwendigen Behandlung mit der Begründung "Budgetprobleme" kann für einen Kassenarzt gravierende Folgen bis zum Entzug der Zulassung haben.Entsprechende drastische Beispiele sind in letzter Zeit bekannt geworden.

    Hallo Winfried Schneider
    Wir machen leider immer öfter die Erfahrung dass Patienten mit dieser Begründung keine Verordnungen erhalten. Auch sind wir der Meinung, dass aus Gründen der Budgetierung eine Nichtverordnung von medizinisch notwendiger Therapie unrichtig ist. Frage: Wie lassen sich diese, für den Kassenarzt gravierenden Folgen herbeiführen?


    L.Mertes

    Diagnose- ärztl. Verordn. - aufgeklärter Patient- lymphologisch wirksamer Funktionsverband- kooperatives Sanitätshaus- engagierte Bandagistin- Manuelle Lymphdrainage- Photodokumentation- Maßtabelle- Therapieberichte - Wissen, Lust zum Beruf- Meistens fehlt eine
    Zutat

  • Der verordnende Kassenarzt trägt immer allein die Verantwortung für seine Verordnungen. Sicher haben wir viele Patienten, die die Therapie regelmäßig weiter erhalten müßten, aber sicher auch einige, die -wie mir geschehen- weitere LD erhalten wollen, da sie ihene "gut" tun. Wenn begründete Fälle vorliegen, sollte sowohl der Arzt, auch als der Therapeut eine sorgfältige Dokumentation -eigentlich wie bei jedem Fall- vornehmen, die dann im Fall eines Regresses standhält.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/