Beiträge von Ossy

    Danke für Deine schnelle Antwort,


    Bilder habe ich leider zu meinem Antrag auf Feststellung der Behinderung nicht mitgeschickt, der Reha-Antrag läuft noch.


    Ich weiß von dieser Erkrankung erst seit März 2009.


    Insofern habe ich natürlich noch keine Nachweise über Kuraufenthalte o.ä., die als zusätzlich "Argumentationshilfe" dienen könnten.


    Nach einer längeren Zeit habe ich nunmehr mein Leiden akzeptiert und versuche damit zu leben.


    Dabei hilf mir dieses Forum. Insbesondere die Hinweise über eine sachgerechte Ernährung (Dr. Schingale) zeigen bei mir Wirkung.


    Schön, wenn ich weitere Hinweise zu meinen Verhalten bezüglich des Feststellungsbescheides (20%) bekommen könnte.


    Ossy

    Guten Tag,




    zunächst möchte ich Euch mitteilen, dass ich neu hier bin.


    Ich habe schon sehr viele Beiträge als "Gast" verfolgt.


    Nunmehr habe ich mich aber entschlossen, einmal selbst eine Anfrage zu stellen.


    Vielleicht kann mir ja jemand dazu einen Hinweis geben.


    Seit März 09 weiß ich, dass ich Lymphödeme bds. Beine III° und Arme II°, Lipödeme bds. Typ 3b-4b habe. Ich bekam nach Feststellung 5 Wochen täglich Lympfdrainage mit anschl. Bandagierung. Seitdem bekomme ich regelmäßig 3 x je Woche Lympfdrainage ( 2 x Beine und 1 x Arme jeweils 1 Stunde) und trage Kompressionsstrumpfhosen KKL II, flachgestrickt.


    Außerdem leide ich auch noch an unruhige Beine und Arme - Restless-Syndrom.


    Zum damaligen Zeitpungt wog ich 103 kg bei einer Größe von 1,61 m, mit Metabolic Balance habe ich mein Gewicht auf 95 kg runterbekommen, allerdings an den Beinen kaum etwas abgnommen.


    Am 01.07.09 stellte ich einen Antrag auf Schwerbehinderung, heute kam der Bescheid - es wurden 20 % bewilligt. Es wurden die Lymph-u.Lipödeme sowie auch das Restless-Syndrom als Behinderung anerkannt. Diese 20 % erscheinen mir doch sehr wenig, da doch alle 4 Gliedmaßen betroffen sind, die Beine gewaltige Umfänge haben. Es macht mich sehr traurig, man hat diese Krankheit, man muss mit dieser Strumpfhose leben, ist mit vielem eingeschrenkt und dann nur 20 %.


    Insofern frage ich an, ob jemand weiß, ob diese Eingruppierung (20%) sachgerecht ist oder nicht.


    Aus den Bewilligungsbescheid ging nicht hervor, wie es zur Ermittlung des Grades von 20% kam


    Gibt es dafür vielleicht eine Art Einstufungstabelle, nach der der Grad festgelegt wird?


    Ich habe natürlich den Verdacht, dass das Versorgungsamt beim ersten Male der Eingruppierung immer etwas "nach unten abrundet". Hat ein Vorgehen gegen diesen Bescheid Aussicht auf Erfolg?


    Wer kann mir etwas raten?


    Viele Grüe


    Ossy