Hallo Uli,
vom Prinzip her richtig: man bekommt (meist!) ein Schreiben vom Versorgungsamt, dass der Antrag gestellt wurde, aber man bekommt auch irgendwann (zwischen 1-6 Monaten) einen offiziellen Bescheid, wie hoch der GdB ist. Dies ist das entscheidende Schreiben.
Wenn man nun allmählich sieht, dass der Arbeitsplatz tatsächlich behinderungsbedingt bedroht ist, sollt man schnellstmöglich den Gleichstellungsantrag stellen. Auch hier ist der Eingangsstempel/die Eingangsbestätigung sehr wichtig, denn wenn z.B. der Arbeitgeber 1-3 Wochen nach dem Antrag tatsächlich kündigen sollte, hätte der Antrag schon keinen Sinn mehr. Es gilt: Zwischen Gleichstellungsantrag (aber auch Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft!) und Kündigung müssen mindestens 3 Wochen liegen!
Dieter: Wenn beide Beine vom Ödem betroffen sind, wie stellt denn das Versorgungsamt bzw auch der behandelnde Arzt fest, wie die groß die Umfangsvermehrung an einem Bein ist. (Umfangsvermehrung gegenüber welchem Maß, wenn das andere Bein doch durch das Ödem genauso dick ist. Es gibt doch dann gar keinen "Normalzustand" als Referenzpunkt! Ich habe mir diese Frage schon oft gestellt, denn bei mir ist das linke Bein durch die Lymphödemresektion erst mal dünner als das rechte Bein (auch vielleicht durch weniger Muskelaufbau über die letzten 50 Jahre), das rechte Bein fängt nun erst an die ersten Dellen bei Druck zu erzeugen, ist ansonsten kaum ödemisiert, allerdings um ein paar Zentimeter dicker als das linke Bein! Ganz schön kompliziert und dem Versorgungsamt kaum verständlich zu machen.
Die VersMedV sprich übrigens immer nur von einem Lymphödem an einer Gliedmaße, nie von beiden Gliedmaßen! Ich denke hier sollte mal das zuständige Amt/Ministerium mal für Nachbesserung sorgen.
Das Versorgungsamt hat sich mir gegenüber über diesen Sachverhalt noch nie geäußert.
Viele grüße
Fritz