Bisher habe ich noch keine Schwierigkeiten mit meinen Verordnungen gehabt.
Mein Arzt ist ganz glücklich, endlich etwas Schriftliches von der TKK in seinen Unterlagen vorliegen zu haben, und die Physiopraxen (ich habe gerade gewechselt) war auch ganz glücklich. Wer weiß, vielleicht wird das ja auch durch meine Zuzahlungsbefreiung unterstützt
Jedenfalls war die Aussage der KK, dass dieser Genehmigungsverzicht so lange seine Gültigkeit behält, wie ich dort Mitglied bin.
Als Begründung wurden sowohl die Diagnosen chron. Lymphödem (primär) und Flüssigkeitsretentionssyndrom, als auch der Schlüssel Ly2a bzw. Ly3a auf der MLD-Verordnung genannt. Ganz offensichtlich gibt es beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine entsprechende Liste dazu.
frühsommerlicher Grüße
annebeate