Beiträge von SteZie

    Ich habe bei einem beruflichen Aufenthalt in München für eine Woche und anschließendem Urlaub dort in der Umgebung von meinem Gynäkologen 2 Rezepte für jeweils eine Woche bekommen. War überraschenderweise kein Problem.

    So sollte das im Optimalfall ja auch sein!

    Auch MLD kann man doch selbst zahlen, wenn es notwendig ist. Viele Patienten reisen in die Ferne, das kostet ja auch Geld.

    Dann aber nur mit Privatrezept (das bekommt man natürlich problemlos, wirft aber andere rechtliche Fragen auf, auf die ich an dieser Stelle nicht eingehen möchte)

    Ich glaube, bei einem Urlaub in Deutschland, jemand in der Nähe zu finden der MLD anbietet (sei es direkt im Hotel oder s.o. Praxis in der Nähe) ist wohl nicht das Problem. Das Problem könnte eher die seperate Verordnung werden.

    Im Ausland wird es natürlich interessanter, auch da nicht unbedingt wegen der Therapeuten, sondern wegen der Kostenübernahme.

    Natürlich ist es eine Gradwanderung zwischen den Interessen. Der Angestellte möchte Gehalt (und das ist wirklich überschaubar!), der Praxisinhaber muss wirtschaftlich arbeiten, da er sonst zumachen kann und der Privatpatient möchte natürlich auch nicht auf horrenden Kosten sitzen bleiben.

    Eigenanteil GKV ist übrigens 10% + 10 Euro pro Verordnung (wären in deinem Beispiel: 32,68 pro 6er Rezept) , und unsere Vergütung ist nicht Kassenanteil + Eigenanteil, der Patient trägt einen Teil (s.o.) des Kassenanteils. (Wären in dem Beispiel für Dich also 44,45.- pro Behandlung)

    Es entstehen weitere Probleme: Es bekommen ja auch nicht alle Privaten gleich viel erstattet, wen soll man dann als Referenzwert nehmen??? Es gibt Ausnahmen bei der Zuzahlung der GKV usw usw.; dann müsste man fairerweise noch die Einzahlungen und siehe Uli das Gehalt gegen rechnen........ utopisch!

    Es lässt sich nicht 1:1 übertragen. Jeder sollte seinen Privatpreis selbst machen (ich finde übrigens unabhängig davon ob Beihilfe oder tatsächlich privat) um dann damit zu wirtschaften.

    siehe 6. was man als Kunde dann damit anfängt ist ja jedem selbst überlassen.

    Da ich sie natürlich nicht für jede Bundesland - Kassen Kombination weiß, nein kann ich nicht, müsste sich aber googeln lassen. Die Preisliste ist kein Geheimnis. Wobei das Wickeln ja noch mal "spezieller" ist -> SuFu (hier)

    SkaSa nehmen ihre behandelnden Ärzte auch alle exakt den Kassenpreis?

    Hallo,

    ich möchte dazu als Praxisinhaber mal Stellung nehmen und auch einiges richtig stellen:

    1. auch für Krankengymnastik usw. gibt es Minutensätze die nicht unterschritten werden dürfen, sogenannte Regelbehandlungszeit. Aber theoretisch sind 4 KG in der Stunde erlaubt, oder anders ausgedrückt die Regelbehandlungszeit liegt bei 15-20 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitung).

    2. Der Dienstherr der Beihilfe berechtigten hat selbst gesagt, das diese Sätze Richtsätze sind und nicht zur kompletten Kostendeckung vorgesehen sind. Und ja! Warum sollte eine Physio nicht auch das x-fache vom Kassen Satz nehmen, darf / macht ein Arzt doch auch?!?

    3. Die Aussage das mit kranken Menschen Geld verdient wird hat mir auch aufgestoßen...äh...ja natürlich, das ist unser Job! Und ja wir müssen damit Geld verdienen, sonst macht es keinen Sinn sich x Stunden am Tag damit zu beschäftigen.

    4. Es ist nicht die Regel, das die Privat KV nur den Kassensatz erstattet, das ist auch völlig davon abhängig was man Privat für einen Vertrag abgeschlossen hat.

    5. Auch der Kassenpatient "bleibt auf Kosten sitzen" im Sinne der Zuzahlung

    6. möchte ich allerdings auch sagen, das ich den Anstieg des Privatpreises um über 46% (!) auch heftig finde und es mich als Kunden (egal welches Produktes) auch gestört hätte

    Hallo,
    da das Thema mit den Faszien jetzt immer wieder aufkommt, schreibe ich doch mal was dazu.
    Eine direkte Verbindung von Faszien zum Lymphsystem ist so nicht bekannt (lasse mich aber auch gerne korrigieren) und ja der Druck ist verdammt hoch und erscheint somit erstmal kontraproduktiv.
    Was ich mir aber vorstellen kann, ist das auf Grund der "geschmeidigeren" Faszien nach dem Training der Abfluss besser funktioniert, desweiteren gibt es ja auch sehr feste Lymphgriffe die ggf auch die Faszie mobilisieren und auch deshalb funktionieren. Das ist aber eher eine Bauchgefühl-Theorie.
    Bezogen auf Deine Frage: Es lässt sich ja relativ einfach überprüfen ob Deine Beine nach dem Training tatsächlich besser sind oder ob es "nur ein Gefühl" ist. Einfach messen. Also vor dem Training, danach und ein paar Stunden danach
    Zum Strumpf: der macht natürlich schon Sinn s. Twinnie. Zumal ich wickeln und auch das Tape recht umständlich finde.

    Ja, Problem erkannt! ?( Wer bezahlt es?


    Dem Patient in Rechnung stellen: rechtlich sehr grenzwertig, wir dürfen eine Leistung die zu Lasten der GKV geht nicht erhöhen und dem Patient in Rechnung stellen.


    kostenlos: Das würde den Umsatz MLD+Wickeln noch weiter drücken (der ist eh schon schlechter als alle anderen Zertifikatsfortbildungen, bzw als normale KG), was dazu führt, das die Praxis an einer anderen Stelle sparen muss. Eigentlich an der Kalkulation der der Mitarbeitergehälter, denn der ist ja die Zeit des Wickelns beschäftigt und verdient nix dabei...


    der GKV: Nicht wenn es so kommt wie geplant. Vergütung - Material - Lohn - Nebenkosten (Raumbelegung, Heizung, usw) = Minusgeschäft


    Alternative: Keine MLD mit Wickeln annehmen. Moralisch eine Katastrophe, aber es erscheint wirtschaftlich sinnvoll. Und das lustige ist, ablehnen dürfen wir...es dem Patient in Rechnung stellen eher nicht (s.o.)...



    Über die Vergütungen in einer Klinik kann ich nichts sagen, da es da aber (glaube ich) nicht über einzelne Verordnungen läuft, sondern über Pauschalbeträge (???) stellt sich das Problem so nicht.

    @isarkiesel
    Die Rechtsgrundlage sind die Rahmenverträge bzw der Heilmittelkatalog selbst, dieser darf vom GB-A geändert werden. Das Wickeln soll nicht getrichen werden, sondern es wird "nur" klar gestellt, das es außerhalb der Therapiezeit der MLD stattfinden soll. Da die Vergütung sich aber nur auf das Material bezieht (und selbst das ist bei adäquater Polsterung mehr als knapp) wäre das Wickeln an sich also die Zeit und die Kenntniss des Therapeuten "kostenlos".

    Hallo,
    wie Dr. Martin schon geschrieben hat, alleine das Ödem, eher nicht.
    Bei beinträchtigten Nerven bzw "beinträchtigten" Engstellen (1. Rippe usw.) (Thoracic outlet?) kann es in Kombination aber schon sein das das Ödem die Sache negativ beeinflußt.
    So oder so eine Vorstellung bei den entsprechenden Fachärtzten erscheint höchst sinnvoll.

    Hallo,
    also wenn ich ein Rezept "aus medizinischen Gründen" unterbreche, hat noch nie eine KK nachgefragt oder gar ein Schreiben des (ausstellenden!) Arztes verlangt. DEsweiteren bleibst Du nicht auf den Kosten sitzen, sondern wenn überhaupt der Therapeut bzw die Praxis. Die das übrigens für dich klären sollte...

    Herr Dr. Schingale ich bin gedanklich völlig bei Ihnen, sowohl bzgl der Regressvorderungen als auch der Eigentherapie (Ich möchte bzgl der Regressvorderungen nicht ins Detail gehen da es von der eigentlichen Fragestellung wegführt).
    Aber: Die Verordnungen im beschriebenen Fall sind doch sowieso außerhalb des Regelfalles?!? Was macht es da für einen Unterschied ob es 1x oder 2x die Woche ist? Zumal, wenn schon einmal die Woche dann wohl er 12 x statt 10x um das Quartal tatsächlich abzudecken.