Hallo,
ich möchte dazu als Praxisinhaber mal Stellung nehmen und auch einiges richtig stellen:
1. auch für Krankengymnastik usw. gibt es Minutensätze die nicht unterschritten werden dürfen, sogenannte Regelbehandlungszeit. Aber theoretisch sind 4 KG in der Stunde erlaubt, oder anders ausgedrückt die Regelbehandlungszeit liegt bei 15-20 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitung).
2. Der Dienstherr der Beihilfe berechtigten hat selbst gesagt, das diese Sätze Richtsätze sind und nicht zur kompletten Kostendeckung vorgesehen sind. Und ja! Warum sollte eine Physio nicht auch das x-fache vom Kassen Satz nehmen, darf / macht ein Arzt doch auch?!?
3. Die Aussage das mit kranken Menschen Geld verdient wird hat mir auch aufgestoßen...äh...ja natürlich, das ist unser Job! Und ja wir müssen damit Geld verdienen, sonst macht es keinen Sinn sich x Stunden am Tag damit zu beschäftigen.
4. Es ist nicht die Regel, das die Privat KV nur den Kassensatz erstattet, das ist auch völlig davon abhängig was man Privat für einen Vertrag abgeschlossen hat.
5. Auch der Kassenpatient "bleibt auf Kosten sitzen" im Sinne der Zuzahlung
6. möchte ich allerdings auch sagen, das ich den Anstieg des Privatpreises um über 46% (!) auch heftig finde und es mich als Kunden (egal welches Produktes) auch gestört hätte