Beiträge von SteZie

    Hallo,
    also ich verstehe die Logik dahinter nicht so ganz. Damit meine ich nicht die Logik der Ablehnung die ist klar, s. Dr. Martin.
    Also erstmal hat ja ein Quartal mehr als 10 Wochen?!? Das heißt es bleiben ja 2 Wochen komplett ohne Behandlung.
    Angenommen es wird am Quartalsanfang eine Verordnung mit 10x /1x die Woche ausgestellt sind das ja eh irgendwann Verordnungen außerhalb des Regelfalles und so mit genehmigungspflichtig (je nach KK; vgl mein Beitrag im Archiv - "MLD Langfristverordnung") MLD Langfristverordnung . Da zwischen letzter Behandlung und neuer Austellung keine 12 Wochen liegen.

    Hallo,
    beim Weizenverzicht geht es primär mal um Glutenverzicht, das kann bei dem ein oder anderen (Stoffwechsel-technisch) schon Sinn machen. Und zu "Vollkorn" wollte ich noch sagen wenn es ein "volles Weizenkorn" ist, ist man bzgl. des Glutens genauso schlau wie vorher.


    Aber eigentlich wollte ich auf Spessartmädel antworten:
    § 33 SGB V (ich habe ihn nur überflogen) regelt zwar den Anspruch, aber noch lange keine Kostenübernahme. Aber ich hatte bislang auch nie Probleme mit der Verschreibung von Rosidal (kommt aber auch nicht wirklich oft vor). IdR kommen zu Bandagierende Patienten schon mit dem Material und dann stellt sich die Frage für mich ja nicht mehr.

    Hallo Diane,
    also die Realität weißt leider oft eine gewisse Diskrepanz zwischen Sachbearbeiter und Abrechnungszentrum auf. Eine Unterbrechung (ohne Angabe eines Grundes) ist definitiv ein Absetzungsgrund!
    Aber s.o.:
    1. geht als Grund: "therapeutisch/ärztlich indiziert"
    2. geht eine Verordnung mit jeweils einer Behandlung


    Die Unterbrechung kann bei der Barmer (vdek) übrigens so lange gehen wie der Grund dafür besteht.

    Ich bin doof! Keine Ahnung warum mir das nicht gleich eingefallen ist:
    Therapeutisch indiziert und mit dem Arzt abgesprochen darf eine Verordnung mehr als 14 Tage unterbrochen werden!
    Die Länge hängt von Deiner Kasse ab. Wenn Du mir die sagst, kann ich es Dir sagen.


    Ich werde meine obigen Beiträge löschen...

    Hallo,
    nur der Vollständigkeit halber:
    Der Hausbesuch muss auf einem neuen MLD Rezept stehen oder handschriftlich, vom Arzt der es ausgestellt hat(!) geändert werden. Je nach Versicherung und Unterbrechungsdauer (was sich jetzt nur auf die Behandlungen in der Praxis bezieht) muss die bestehende Verordnung aber eh abgebrochen werden. (Das betrifft die Lagzeitgenehmigung nicht).
    Alles Gute für die OP

    Hallo,
    also bzgl des Ödems höre ich auch zum erstenmal davon.
    Ansonsten ist von Physio Seite zusagen, das TENS, bei richtiger Anwendung, mit Sicherheit schmerlindernd auf manche orthopädische Probleme wirkt (also hier Knie und Rücken). Kommt ein bisschen auf die Diagnose an, tendenziell aber mal keine doofe Idee.

    Also ich weiß ja nicht wer auf die völlig verwirrende Idee gekommen ist dieses Ding LangzeitVERORDNUNG zu taufen... Ich erkläre es aber gerne nochmal:
    Eine Langzeitverordnung ist nur der Genheminungsverzicht der Krankenkasse für den angegebenen Zeitraum. Der Patient muss also nicht mit jedem Rezept ausserhalb des Regelfalles zur Krankenkasse laufen und es genehmigen lassen. Nicht mehr und nicht weniger! Also eher eine LangzeitGENEHMIGUNG
    Es muss m.E. sogar trotzdem erst mal der Regelfall durchlaufen werden (abhängig von der Diagnose, aber bei den meisten 5x 6er Rezept). Danach ist eine Ausstellungen mit so vielen Behandlunegn möglich das man spätestens nach 12 Wochen wieder beim Arzt vorstellig werden muss. (also bei 2x die Woche max. 24 Stück; usw.).
    Jede Verordnung (egal in welchen Abständen) bedarf eigentlich der Untersuchung eines Arztes, das aber die von Michel beschriebenen Abstände nicht im Sinne der Versorgung des Patienten sind, steht natürlich außer Frage. (Zumal es bei solchen MLD Abständen ja nicht mal eine Langzeitverordnung/Gehnemigung bräuchte weil es ja wahrscheinlich eh jedes mal eine Erstverordnung (nach 12 Wochen ohne Behandlung) ist.......)

    Auch das Schreiben des Therapieberichtes ist leider Bestandteil der Regel-Behandlungszeit (gem. den Rahmenverträgen mit den Kassen). ZB die AOK ist sogar der Auffassung das auch das Porto (und die anderen entstehenden Kosten) damit abgegolten sind.
    Das ist natürlich nicht Sache des Patienten und sollte auch nicht dessen Problem sein, aber natürlich kostet das alles wertvolle "Lymphzeit", und somit ist es dann eben ggf doch leider ein Problem für den Patienten.

    Sehr schöne Ausführung zum Thema Wickeln.
    Nur eine Richtingstellung zur Vergütung:
    Das Wickeln wird gar nicht bezahlt bzw ist bei der MLD inklusive, sowohl zeitlich als auch finanziell.

    @Anke75
    Ja, sie wirkt tatsächlich Stundenweise nach, bzw regt den Rückfluss Grundlegend an (+Kompression durch die Strümpfe).
    Und bei normalem Verlauf bzw Ausprägung schafft ein guter MLD Therapeut auch genug weg, das 2x die Woche ok ist.
    Eine Begrenzung gibt es (so lange die Indikation vorliegt) theoretisch nicht, praktisch ist es manchmal etwas anders, aber Dein Hausarzt scheint ja kooperativ zu sein.

    Hallo,


    also eine Massage (im Sinne einer Massage) bringt nichts. Es gibt jedoch Möglichkeiten der Eigen-Drainage, das sollte aber glaube ich eher am praktischen Beispiel, also direkt vom Therapeuten, bei der MLD erklärt und gezeigt werden.

    Hallo Anke,
    und auch erstmal herzlich Willkommen. Die erhaltene Diagnose ist natürlich nicht schön (aber welche Diagnose ist das schon), aber vielleicht machen Ihnen va die positiven Erfahrungsberichte in diesem Forum ein wenig Mut.
    Zur Versorgung:
    Ich sehe das wie Moonshine, es kann sicher nicht schaden einen Facharzt neben dem HA an seiner Seite zu haben. Für den Moment kann sie aber der HA mit allem versorgen, da der Weg über den FA s. HR ein bisschen Zeit in Ansprich nimmt. Erst Versorgung wäre: Bestrumpfung und Lymphdrainage, beiode Verordnungen kann man von seinem HA bekommen. Mit der "Strumpf-Verordnung" zum Sanitätshaus, mit der "MLD-Verordnung" zu einem Physiotherapeuten, der MLD macht bzw ggf hier übers Forum.
    Gutes "in-die Wege-leiten"

    Hallo Lucy,
    auf Grund der momentanen Richtlinien sind Verordnungen für MLD (auch a.d. Regelfalles) budgetrelevant zumindest bei den meisten Diagnosen. Und leider sehen die Richtlinien (Liste der Praxis Besonderheiten) auch keine Langzeitgenehmigung vor. Auch wenn diese (vgl. dieses Forum) scheinbar manchmal durch die Kassen erteilt wird.
    Vom Prinzip gibt es m.E. zwei Möglichkeiten:
    1. Antrag auf Langzeitgenehmigung, ggf Widerspruch und das Beste hoffen (denn bei Genehmigung wäre die Verordnung extrabudgetär)
    2. Verordnungen vom Facharzt, was für die meisten ja aber schon ein organisatorisches Problem darstellt da dieser meist nicht um die Ecke ist. Aber wie oben von Barti angedeutet kann die Verordnung dann mit so vielen Behandlungen ausgestellt werden, das sie für 12 Wochen reicht.

    Hallo,


    also wie Dr. Schingale schon geschrieben hat und wie es auch aus dem angefügten Link von Michaela zu entnehmen ist rechtfertigt die Diagnose keine Langzeitgenehmigung. Aber (s. dieses Forum) ein Widerspruch scheint sich ab und an zu lohnen. Das ist dann aber sehr Patientenfreundlich und abweichend von den Richtlinien.
    Abgesehen von der Budgetierung des Arztes, führt es ja aber nur dazu das sie mit jeder Verordnung zur AOK laufen müssen (bzw schicken) und sich eine Genehmigung holen müssen. Ich habe seit der Einführung noch keinen Patienten gehabt desen Verordnung abgelehnt wurde (AOK Hessen, bezogen auf MLD).