Beiträge von SteZie

    Hallo,
    Manuelle Therapie funktioniert bzgl. der Arthrose und der Faszitis, tatsächlich sehr zuverlässig, ggf in Kombination mit Ultraschall.
    Falls Strümpfe in der Zeit nicht gehen ggf Wickel probieren, da der Therapeut hier den Druck selbst reguliueren kann.

    Hallo,


    also ich finde es auch sehr schwierig auf diese Frage eine Antwort zugeben, habe aber Deine Frage verstanden.
    Nur mal zur Begrifflichkeit: Wade ist hinten und vorne wäre dann in diesem Falle das Schienbein.
    Sie lympht also nur die vordere Körperpartie, und nicht Beine von hinten usw. ich bin der Meinung das man das ggf machen kann, aber s.o. je nach Ödem Ausprägung, Verteilung usw.
    Und um eine grundlegende Antwort zugeben "Wie man richtig lympht": So das der Umfang nach einigen Behandlungen geringer ist wie vorher.

    Hi,
    Dahlen hat völlig Recht! Aber ich wusste es auch nicht und hatte in den ganzen Jahren auch keine Anfrage deswegen.
    Es stimmt aber: Bandagierung steht NICHT im HMK hat aber eine Pos-Nr. 20204. und ist somit abrechenbar.
    Es bei einer verordneten MLD (20202) auch noch seperat die BAndagierung abzurechnen finde ich aber grenzwertig, da die MLG gemäß HMK die "evtl erforderliche Bandagierung" mit einschließt. Aber das ist ja hier micht das Thema.

    Hallo Bonny,


    wie du schon richtig erkannt hast gibt es "nur Badagieren" im Heilmittelkatalog nicht. Somit kann es auch nicht von der Physio abgerechnet werden. Ich gebe zu das erscheint in Deinem Fall ziemlich unverständlich, aber es ist trotzdem leider so.
    Somit ist es ziemlich egal was für ein Indikationsschlüßel auf der Verordnung steht. Gemäß der Krankenkasse bzw des Heilmittelkataloges gibt es das schlicht weg nicht... :(


    LG

    Hallo,


    es ist für uns Physio Praxen natürlich schwer mal eben 3 oder mehr Stunden offen zu halten falls noch jemand anruft. Aber natürlich sollte die Entstauung sehr zeitnah stattfinden.Das dies ggf eine Woche Vorlauf braucht ist denke ich nachzuvollziehen. Wobei ich so etwas ggf auch noch Abends machen würde, aber das ist meine persöhnliche Meinung.
    Das Rezept zwischen 2 Praxen zusplitten ist (es sei denn wir reden von einem Privat Rezept) tatsächlich nicht möglich.

    Wo die Unterschriften 10 bis x sind ist nicht geregelt. Ich nehme einen eigenen Vordruck und habe damit keinerlei Probleme. Eben weil es nicht vorgeschrieben wird.
    Aber vieles anderes wird vorgeschrieben (und das macht meist auch Sinn).
    Zurück zu deiner eigentlichen Frage: Das ARZ kann und darf eine korrekte Verordnung nicht absetzen. Die können auch nicht sagen wir zahlen nur 6 mal oder wir haben gar keine Lust zu zahlen.
    Wenn eine Verordnung RV (Rahmenvertrag) & HMK (Heilmittelkatalog) konform ist wird sie bezahlt. Wenn nicht würde ich bei dem ARZ anrufen und fragen warul sie es abgesetzt haben. Die meisten schreiben das aber von ganz alleine. Wenn mir die Begründung nicht schlüssig wäre würde ich Widerspruch einlegen. Würde dieser abgelehnt werden würse ich ggf auch klagen. So weit kam es aber noch nie. Wenn man selbst weiß wie die Spielregeln sind (RV&HMK) und sinnvoll mit den Leuteb der ARZ spricht gehen die Absetzungen gegen null. Die unbegründeten sind dann eigentlich sogar null.

    Hallo,
    also wenn das Rezept formell nicht korrekt ausgefüllt ist (Kreuzchen falsch oder gar nicht da, usw.) setzt es die KK bzw das Abrechnumngszemtrum (ARZ) der KK ab. Das macht auch auch bedingt Sinn.
    Ansonsten kann und wird die KK / das ARZ ein Rezept nicht kürzen. Bzw die Physiopraxis hat Mittel und Wege sich dagegen zu wehren.
    Und s. Biene das ist definitiv NICHT das Problem des Patienten!
    @ Nadja: Auf Grund des ICD's kann nicht gekürzt werden, dieser ist nicht Prüfungsrelevant. Aber es stimmt es gibt viele Fallstricke, aber dafür sind wir (Physios) nun mal in der Prüfpflicht.

    Hallo,


    auch hier nochmal die Klarstellung:
    Eine Verordnung außerhalb des Regelfalles (VadR) hat nichts mit der Dauerverordnung zu tun.
    Eine VadR muss bei Ly2 ab dem 5. 6er Rezept ausgestellt werden, bei Ly3 nach dem 5. 10er Rezept (es sei denn es gab eine Behandlungsfreie Zeit von mehr als 12 Wochen).
    So bald das erreiocht muss auf jeder Verordnung VadR an gekreuzt sein und es KANN (je nach Frequenz in der Woche) 12, 24, 36 Behandlungen verschrieben werden.
    Eine VadR muss genehmigt werden. Es sei denn man hat einen persönlichen Verzicht beantragt (muss beantragt werden, gilt idR für ein Jahr) oder man ist bei einer KK versichert die komplett auf den Genehmigungsvorgang verzichtet.
    Mit der Zuzahlung hat das erstmal nichts zu tun. Diese muss geleistet werden, bis die 1% bzw. 2% Regelung erreicht ist bzw am Jahresanfang entrichtet werden.
    Bei der Persönlichen Befreiung auf Genehmigung ist man (ziemlich sicher) aus dem Budget des Arztes, wie das bei der allgemeinen ist weiß ich nicht. Vielleicht kann hierzu ein Arzt Stellung nehmen.
    Die Physio Praxis kann ein formell richtig ausgestelltes Rezept immer abrechnen.

    Hallo,


    um mal ein bißchen Licht ins Dunkel zu bringen:
    Annebeate spricht von einem Genehmigungsverzicht (!); Nicht von einer Genehmigung.
    Ja die Tchniker (und ein paar andere KK) verzichten komplett auf die Genehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles. Aber das ist nicht neues. Ob es den Arzt vor Regress schützt weiß ich nicht. Es bedeutet primär mal nur, das Anne nicht jedes Rezept genehmigen lassen muss nicht mehr und nicht weniger.
    Für die Physio Praxis macht es eigentlich auch keinen Unterschied, denn wenn ein Arzt ein formal korrektes Rezept ausstellt, ist dieses für den Physio abrechenbar und wird auf jeden Fall bezahlt.
    Da dies eine Allgemeine Regelung der Techniker (und anderer KK) ist gilt es natürlch so lange man dort versichert ist, bzw die Techniker diese Regelung nicht ändert (wo von nicht auszugehen ist). Es ist also kein Verzicht im speziellen Fall, sondern gilt für alle TK Versicherten.
    Mit der Befreiung von der Zuzahlng hat dies nichts zu tun. Hier ist ja lediglich die vom Gesetzgeber vor gegebene "Belastungsgrenze" des Einzelnen erreicht.


    Und nochmal:
    Das der behandelnde Arzt eine 24ger Verordnung verschreiben kann, hat nichts mit der Genehmigung zu tun. Eine 24ger Verordnung kann ausgestellt werden, so bald der Regelfall ausgeschöpft ist.

    Das stimmt HR, es ist geklärt zwischen den Therapeuten und den Kassen.
    Und die Erklärung dazu steht in der von der AOK (und anderen Kassen) veröffentlichten Anlage (s. Link Beitrag Nr. 22).


    Liebe Grüße und allen ein schönes Wochenende!

    Danke.


    Letztendlich geht es darum wie es die Krankenkassen beschlossen haben. Denn die geben vor wie es zu laufen hat.
    Hier der entsprechende Rahmenvertrag, veröffentlicht von der AOK (sicher auch bei einigen anderen auf der Homepage zu finden):
    http://www.aok-gesundheitspart…ung/rahmenempf_anl_1a.pdf


    Entscheident ist:
    "6. Regelbehandlungszeit
    Die Zeitangabe bezieht sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahmen am Patienten. Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur auf medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung."

    Die Kalkulation gibt die Krankenkasse vor: Die Bezahlung für 45 Minuten MLD beinhaltet alle Vor und Nachbereitungen. (Ein Schreiben der Techniker Krankenkasse liegt vor aber das ist ihnen (HR) ja bekannt).


    Ihre Aussage führt nur zu Dumpinglöhnen der Angestellten Physiotherapeuten. Und das kann nicht im Sinne der Patienten sein.

    Hi,


    also mit meiner Aussage meinte ich wenn jemand nicht (gut) lymphen kann ist es egal wie lange er darauf rumdrückt.


    Und natürlich hast Du Recht, wenn alles wie am Schnürchen läuft (Handtuch, Termine langzeit geplant, usw) kann man sehr viel einsparen und hat dann mehr Zeit zum lymphen übrig. Aber das ist nicht die Regel, bzw nur bei Langzeitpatienten der Fall.


    Die "Anmeldedame" möchte übrigens auch Geld für Ihre Arbeiten.


    Und was den Bäcker und das Brot anbelangt. Der Bäcker kalkuliert seinen Preis auch inklusive aller Vor und Nacharbeiten. Und dem entsprechend lang, groß, gehaltvoll usw ist das Brot. Er hat also die Scheiben vorher schon abgeschnitten bevor es in der Auslage liegt.


    Wenn eine Praxis übrigens schon von Anfang an nur 40 Minuten einplant, im schlimmsten Fall einfach weil der Plan nur 20 Minten Einheiten hat, finde ich das übrigens nicht gut bzw. einfach schlecht organisiert. 45 Min sollte man schon einplanen, es ist nur die Frage was in dieser Zeit alles stattzufinden hat. Und das haben die Krankenkasse klar geregelt. Ob wir das gut finden oder nicht ist eine andere Frage.


    Ich gebe euch ein Beispiel:
    Therapiebereicht: es gibt Kassen die diesen nicht extra vergüten; das heißt er ist im Preis für die Behandlung inklusive. Also muss ich das Material (Papier, Drucker, Toner, Umschlag, Briefmarke) und den zeitlichen Aufwand (schreiben und zum Briefkasten) entweder in meiner Freizeit machen oder es von der Therapiezeit abziehen. Nun könnte man sagen Du bist selbstständig, so ist das nun mal, das würde ich für den zeitlichen Aufwand vielleicht sogar noch gelten lassen (auch wenn das betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist). Aber was ist mit den Angestellten Physios? Sollen die in ihrer Freizeit Therapieberichte schreiben? Nein, die wollen für ihre Arbeit auch Geld (und ich hoffe euch ist klar das die Löhne so wie so nicht exorbitant hoch sind). Nehmen wir an eine 40 Stundenkraft beendet am Tag nur 2 Rezepte mit Therapiebericht. Nehmen wir an sie brauch 5 Minuten pro Bericht. Das sind im Monat (20 Arbeitstage) 200 Minuten bzw. 3 Stunden 20 Minuten. Wenn diese Zeit nicht von den Rezepten bezahlt werden soll, wovon denn dann? Und da ist der Material Aufwand ja noch nicht mal dabei. Briefmarken in diesem Beispiel: 24 Euro usw.