Beiträge von SteZie

    Ich weiß was Du meinst.


    Ich wollte nur damit zum Ausdruck bringen: Was ich (als Therapeut) in 40 Minuten nicht hinbekomme bekomme ich auch in 60 oder mehr nicht hin.


    Ansonsten habe ich nur die Vorgaben der Kasse wiedergegeben. Es ist kein "wegnehmen" die Rahmenverträge sehen nun mal die Vor- und Nachbereitung vor, was auch Sinn macht. Ich glaube nicht das ihr arbeiten wollen würdet ohne Bezahlung.


    Bevor ich jetzt wieder Schelte bekomme möchet ich übrigens mal sagen wie das in meiner Praxis gehandhabt wird:
    Der Patient wird 45 Minuten in meinem Plan eingeplant. Die Zeit läuft wenn ich rein komme. Effektiv behandeln (ggf. Befundung, ggf Messung, eigentliche MLD) sind dann ohne jedesmal stramm auf die Uhr zu sehen 43 Minuten. Bleiben mir 2 Minuten für: Planung, Raum aufräumen, Therapiebereicht schreiben (nein, der wird nicht extra vergütet; nicht mal das Material und nicht bei allen Kassen die Briefmarke). Das find ich einen fairen Mittelweg. Und der Patient hat 45 Minuten meiner Zeit bekommen. Die von seiner Kasse auch bezahlt werden.

    Hallo,


    ich weiß das ich mich zu diesem Thema nicht mehr äußern soll. Aber die KASSEN Richtlinien besagen das die Regelbehnadlungszeit (MLD 45 = 45 Minuten) inklusive alle Vor- und Nachbereitung ist. Die Vertragliche Anlage dazu ist selbst bei den Kassen im IUnternet veröffentlicht, aber ich habe auch ein Schreiben der Techniker Krankenkasse (!) die das genauso bestätigt.
    Somit ist es auch kein Betrug an den Kassen, denn die haben sich das ja ausgedacht.
    Ob man tatsächlich 5 Minuten jedes Mal zur Vor- und Nachbereitung benötigt sei dahin gestellt.


    Desweiteren möchte ich bie diesem Streitthema nochmals darauf hinweisen: Ein guter (Lymph)Therapeut definiert sich nicht über Behandlungszeit sondern über das Behandlungsergebnis.


    LG

    Naja wer lässt sich schon geren in seinen Job rein reden.
    Aber ich finde es richtig, das Du es gemacht hast und die Beschreibung der Reihenfolge von Klaus kann ich nur Zustimmen.

    Hallo,


    also ob ich zur Budgetierunga lles richtig wiedergebe kann ich nicht versprechen, aber zu dem Rest auf jeden Fall.


    1. Ich weiß das der Begriff Langzeitverordnung gerne benutzt wird aber der ist ja völlig irreführend! Deswegen werde ich hier den Begriff "Langzeitbefreiung" verwenden (zumal meines erachtens der Begriff "Langzeitverordnung" nirgends in den Statuten auftaucht).


    2. Eine Langzeitbefreiung kann beantragt werden, um seine gemehmigungspfichtigen Verordnungen außerhalb des Regelfalles (adR) nicht mehr genehmigen lassen zu müssen. Ich glaube auch das sie Budget frei sind (aber wie gesagt keine 100%). Wenn eine KK nun also auf die Genhemigung der Verordnung außerhalb des Regelfalles verzichtet wie bei Dir, kann sie sinngemäß auch keine Langzweitbefreiung ausprechen, sondern hat sie sozusagen per se ausgesprochen. Was allerding. m.E. nicht dazu führt, das jede Verordnung adR bei einer KK die verzichtet Budgetfrei ist.


    3. Eine Verordnung adR ist jede Verordnung die den Regelfall (abhängig vom Indikationsschlüßel) überschritten hat. Der Regelfall bei Ly2 sind 30 Einheiten.


    4. Ein neuer Verordner also zB Hausarzt statt Facharzt, löst keinen neuen Regelfall aus! Also wenn Du vorher adR warst bist Du es auch wenn Du den Arzt wechselst.


    LG

    @ Dr. Martin: sofern Martina GKV versichert ist kann die Praxis (genauso wenig wie ein Arzt) den Preis nicht erhöhen! Übrigens auch nicht vermindern.
    Der Preis und die sich daraus ergebende Zuzahlung ist vorgegeben und darf erhöht oder rabatiert werden!!!
    (Entweder die aktuelle Praxis hat sich verrechnet, die beiden davor oder die Verordnungen waren nicht identisch)

    Jetzt habe ich es kapiert, Du möchtest unter dem frischen Handtuch ein frisches Laken!


    Puh! Also mein spontaner Gedanke als Praxisinhaber ist: Beitriebswirtschaftlicher Wahnsinn.


    Ich möchte hier nicht die Kosten einer Praxis analysieren die ich nicht kenne, aber nach jeder Behandlungs die Laken zu wechseln erscheint finanziell nicht sinnvoll. Da gibt es schlauere Lösungen.

    Also:
    1. Die Zuzahlung (sofern du gesetzlich Versichert bist) ist immer gleich hoch! Vorrausgesetzt du bist bei der gleichen Kasse geblieben, die Menge und die Dauer ist gleich & die gesetzl. KK hat nicht gerade den Preis erhöht.


    Deine Zuzahlung ist also kein "Mehr-Verdienst" des Therapeuten, es ist lediglich ein Teil der Rechnung den die Krankenkasse nicht selbst zahlen möchte.
    Natürlich kann man als Patient den Anspruch haben ein Handtuch gestellt zu bekommen, und es mag vielleicht auch Praxen geben die das tun, aber auf Grund der Zuzahlung darauf zu schließen finde ich ein bisschen wild. Dann müssten wir ja im Umkehrschluß alle Zuzahlungsbefreiten im Flur behandeln, die Zahlen ja nix zu?!?!


    Gute Therapie definiert sich nicht über ein Handtuch und auch (nicht wirklich) über Therapiezeit, schicke Liegen, oder eine/n gut aussehenden Therapeuten/in usw. usw., sondern einzig und allein an Therapie Erfolg bzw im Falle der MLD "Umfangsreduktion".

    Hallo Amy,


    kurz zu der Handhabung der Praxis, da Du Dich dort ja scheinbar nicht gut aufgehoben fühlst:
    Bandagieren fällt (leider) tatsächlich in die verordnete MLD Zeit. Deswegen heißt das Heilmittel ja offiziell auch so schön MLD xx Minuten; inkl. erforderlicher Kompressionsbandagierung. Das Material zum Bandagieren muss der Therapeut teilweise tatsächlich selbst besorgen, dafür muss dann aber auch eine Wickulung verordnet sein (also die MLD alleine auf einem Rezept ersetzt nicht das Material!) und das restliche Material besorgt werden (nicht vom Therapeuten).
    Kling unlogisch? Finde ich auch, ist aber so (vgl. HMK).


    LG

    Hallo,


    ich versuche das mal zu sortieren:
    1. Der Betrag ist abhängig vom Bundesland und der Krankenkasse, hier kann also keine genaue Auskunft gegeben werden.


    Nun zur Gebühr:
    1.
    10 Euro pro Rezept (egal wieviele Behandlungen egal ob HB oder nicht - IMMER 10 Euro!)
    2.
    10 Prozent von jeder Anwendung: also pro MLD, pro Hausbesuch, pro Wegegeld
    3. HB ist nicht Wegegeld! HB ist die Entschädigung des Therapeuten, dass er mehr Zeit braucht. Wegegeld ist die Entschädigung für die Kosten die der Weg verursacht (Benzin, Abnutzung usw.). Bei manchen Kassen ist es zusammengefasst als "Einsatz-Pauschale", diese ist aber sinngemäß höher. Pos-Nr. 29933 ist Einsatzpauschale, nicht Hausbesuch dazu geht Wegegeld m.E. nicht mehr
    4. HB wäre pro Behandlung; Wegegeld pro Kilometer und Einsatzpauschale pro Behandlung.
    5. die Zuzahlung ist bei einer Einsatzpauschale 1,09; bei 2 2,18 usw. (eben 10%)

    Sobald die Verordnungen außerhalb des Regelfalles sind kann mehr verordnet werden (Unabhängig von einer Befreiung auf die Genhemigung bzw den Genehmigungsverzicht). Und ja umgerechnet wird die Zuzahlung dann geringer.

    Hallo,


    die Frage treibt mich heute schon den ganzen Tag um und geht natürlich primär an die anwesenden Ärzte. (Ich selbst bin Therapeut und es betrifft eine Patientin).
    Ist bei einer Schilddrüsenunterfunktion ein anderes Ödem außer einem Myxödem denkbar? Und wenn nicht, kann ein Myxödem generalisiert sein? Und ist es mit MLD behandelbar?!?!


    Vielen Dank!

    Ich möchte die (völlig korrekte) Antwort von Dr. Martin mal etwas ausschmücken:


    Krankheiten bzw. deren therapeutische Behandlung haben gemäß der Heilmittelverordnung einen Regelfall. Also wie lange es "in der Regel" dauert dies zu "beheben". Machmal dauert es etwas kürzer, dann ist ja alles gut und machmal ein bisschen länger (oder es ist wie bei vielen MLD Patienten von vornherein klar) es wird nie wirklich "weg gehen", dann sind sie außerhalb der Regel bzw. außerhalb des Regelfalles.
    Wenn dies nach Ansicht des verordnenden Arztes längerfristig so bleibt kann eine Langzeitbefreiung gestellt werden. Dies hat folgende Vorteile:
    - Keine Anrechnung auf das Arztbudget
    - weniger Arztbesuche, da die Verordnungen länger ausgestellt werden können (bis zu 3 Monate)
    - ggf. geringere Zuzahlung (da die Rezeptgebühr weniger wird da es weniger einzelne Rezepte sind)
    - die letzteren beiden gehen aber auch ohne Langzeitbefreiung, dafür muss lediglich der Regelfall durchlaufen sein.



    Zur Genehmigung:
    Verordnungen außerhalb des Regelfalles sind vom Prinzip immer genehmigungspflichtig. ABER: einige Krankenkassen verzichten freiwillig auf diese Genehmigung.
    Langzeitbefreiung setzt immer einen Antrag vorraus. Ist dieser gewährt heißt das eure Verordnungen sind aus dem Budget des Arztes und ihr müsst nicht mehr jede Verordnung einzeln von der Krankenkasse genehmigen lassen.


    Also zur Unterscheidung:
    Außerhalb des Regelfalles: Alles ab einer bestimmten Anzahl von Verordnungen
    Langzeitbefreiung: Befreiung der Genehmigungspflicht von Verordnungen a.d. Regelfalles


    Und um euch nochmal die Angst vor den Kosten zunehmen: Auch wenn uns das als Physios vielleicht manchmal nicht gefällt ;) aber wir haben Prüftpflicht für die Verordnungen. Soll heißen wenn wir eine Verordnung von einer Krankenkasse nicht genehmigt bekommen ist das erstmal unser Problem!


    Und für Steff: die IKK gp verzichtet bei MLD's


    Ich hoffe das war jetzt ein bisschen verständlich! Ansonsten nachfragen und löchern!


    LG