Hallo Herr Dr. Schingale,
besten Dank für Ihre Antwort.
Habe von meiner PKV bzgl. Kostenvoranschläge für Liposuktionen der Arme und Beine, Diagnose Lipödem, die Auskunft erhalten, dass die Ziffer 2454 einmal je Extremität (entspricht 53,86 €) sachgerecht wäre, sprich 4 mal bei Armen und Beinen. Die PKV bezieht sich auf den Kommentar zur GOÄ von Prof. Hoffmann. Nun stellt sich auch die Frage, dass wenn ich gegen die PKV klage, inwieweit sich die Gerichte an den Kommentaren orientieren. Hat jemand aus dem Forum schon Erfahrung mit der Erstattung nach ziffer 2404 bzw. 2454?