Beiträge von kaktus

    Hallo Herr Dr. Schingale,
    besten Dank für Ihre Antwort.
    Habe von meiner PKV bzgl. Kostenvoranschläge für Liposuktionen der Arme und Beine, Diagnose Lipödem, die Auskunft erhalten, dass die Ziffer 2454 einmal je Extremität (entspricht 53,86 €) sachgerecht wäre, sprich 4 mal bei Armen und Beinen. Die PKV bezieht sich auf den Kommentar zur GOÄ von Prof. Hoffmann. Nun stellt sich auch die Frage, dass wenn ich gegen die PKV klage, inwieweit sich die Gerichte an den Kommentaren orientieren. Hat jemand aus dem Forum schon Erfahrung mit der Erstattung nach ziffer 2404 bzw. 2454?

    Hallo zusammen,
    und zwar habe ich mal eine rechtliche Frage. Vielleicht hat ja schon jeamnd von Euch Erfahrung....wäre schön...
    In den Kostenvoranschlägen zur Liposuktion werden die sogenannten Analogziffern angeführt, und zwar die 2404. Nach meinen Recherchen sind die PKVen jedoch der Meinung dass die 2404 nicht greift, sondern dass nach dem GOÄ-Kommentar von Prof. Hoffmann die Ziffer 2454 je 1 mal pro Extremität (d.h. Arme und Beine = 4 mal) sachgerecht ist.


    Grüsse an alle
    kaktus