Hallo Kapi!
Nachdem meine Krankenkasse den Antrag auf Langfristverordnung der Lymphdrainage abgelehnt hat, habe ich einen Widerspruch geschrieben, sonst hätte ich nach diesem Rezept auch eine 12-wöchige Pause machen müssen.
Zur Begründung des Widerspruchs führte ich z.B. an:
Lymphödeme ab Stadium II als Diagnosen für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet
Lymphödeme ab Stadium II gelten künftig als Diagnosen, bei denen von vornherein von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist und ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen entfällt. Bislang ist dies nur für Patientinnen und Patienten mit Lymphödemen des Stadiums III (Elephantiasis) vorgesehen. Am 16. März 2017 beschloss der
G-BA eine entsprechende Ergänzung der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie. Mit der Diagnose-Codierung des ICD-10-GM 2017 war es dem G-BA erstmals möglich, eine differenzierte und stadienbezogene Abbildung des Lymphödems vorzunehmen.
Der Beschluss liegt dem BMG zur Prüfung vor und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Pressemitteilung vom 16. März 2017: Lymphödeme ab Stadium II als Diagnosen für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet
Beschluss vom 16. März 2017: Heilmittel-Richtlinie - Anpassung der ICD-Klassifikation und Delegation an den Unterausschuss Veranlasste Leistungen
Heute bekam ich einen Anruf der Krankenkasse (Abteilungsleiter Heilmittel), dass der Antrag nun doch genehmigt wird und ich den Widerspruch zurücknehmen soll, da eh in Kürze die Änderung in Kraft treten dürfte.
Allerdings hat er sich kürzlich bei verschiedenen Gelegenheiten (Lymphnetzwerk, Gespräche mit Fachärzten) selbst über das Lymphödem und Lymphdrainage informiert und versteht nun die Notwendigkeit!
Vielleicht hilft Dir das ja weiter und Du kannst dies eventuell bei Deinem Phlebologen bzw. der Krankenkasse anbringen!