Sehr geehrter Herr Dr. Martin, liebe Uli,
es ging in der Diskussion ausdrücklich nicht um schulmedizinische Verfahren, für die es Leitlinien gibt. Vielmehr wurde nach alternativen Therapie-Methoden gefragt, wie z.B. der Magnetfeld-Therapie, die ein naturheilkundliches Verfahren ist.
Solche Verfahren werden auch von Ärzten angeboten, allerdings übernehmen die Kassen meist die Kosten dafür nicht, da es sich um Verfahren handelt, die nicht wissenschaftlich evaluiert sind.
Wenn allerdings einem Patienten mit einer solchen Therapie geholfen wird, weil er subjektiv das Gefühl hat, daß es ihm dadurch besser geht, dann hat auch ein solches Verfahren seine Berechtigung.
Das ist mit dem Satz: "wer heil, hat Recht" gemeint.
Übrigens ist dieser Satz auch in der Schulmedizin gebräuchlich und mir auch daher bekannt, weil es auch dort verschiedene Meinungen und Therapieansätze gibt.
Abgesehen davon sind Leitlinien Handlungsempfehlungen, keine Vorschriften. Sie sollen den Arzt bei der Entscheidungsfindung unterstützen, indem sie den gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wiedergeben.
Wenn ein Arzt nicht gemäß der Leitlinien behandelt und das bei einem evtl. Gerichtsverfahren auch entsprechend begründen kann, passiert ihm auch nichts.
Letzlich ist der Arzt in seiner Entscheidung frei, er muß sie eben nur begründen können.
Übrigens wird der Wert der Leitlinien in der medizinischen Welt durchaus kontrovers diskutiert.
Sie werden ja auch längst nicht immer einstimmig beschlossen, sondern auch schon mal z.B. mit fünf zu drei Stimmen.