Ich habe auf Anraten der Ärzte nach meiner Reha einen Antrag auf Schwerbehinderung wegen einem starkgradigen Lymphödem an beiden Beinen gestellt. Das Amt für Soziale Angelegenheiten hat einen Behinderungsgrad von 30% anerkannt.
Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt und gebeten mir die Unterlagen für die Entscheidungsfindung zu überlassen.
Jetzt habe ich diese Unterlagen erhalten und zu meiner Überraschung hat der Prüfarzt einen Behinderungsgrad von 50% und das Merkzeichen "G" festgestellt.
Der Sachbearbeiter allerdings hat dieses Gutachten mit der Begründung abgelehnt, daß ich in der Reha war.
Das Gutachten wurde aufgrund des Ursprungsgutachtens eines Lymphologens und des Entlassberichts der Rehaklink erstellt.
Ich bin jetzt mal gespannt wie mein Widerspruch entschieden wird, ich werde über das Ergebnis berichten.
Viele Grüße
Dieter