Beiträge von Dahlen

    Aufgrund des mir übersandten Gutachtens habe ich nochmals an die Rentenversicherung geschrieben und zum Ausdrucki gebracht, dass ich hiermit nicht einverstanden sei, zumal dieser Arzt über keinelymphologische Fachausbildung hat (hausärztlicher Internist) und das Gutachten total unstimmig ist..Heute kam die Antwort. Meine Einwände werden nicht berücksichtigt - ganz im Gegenteil - man beruft sich auf das "Fachgutachten" des Dr..........., der mir ein vollschichtiges Leistungsvermögen attestiert.


    Fakt aber ist, dass durch die lange Bearbeitungszeit eine weitere Verschlechterung eingetreten ist, insbesondere in den letzten Wochen har es sich plötzlich drastisch verschlimmert, wobei das Laufen und insbesondere das Treppensteigen nur noch eine Qual darstellt. Längeres Sitzen verursacht Schmerzen, Stehen gestaltet sich noch schlimmer,
    Als ich letzte Woche bei der Vertreterin meines Arztes war, um eine neue Verordnung für die Lymphdrainage zu erhalten, empfahl sie mir die Behandlung per Hausbesuch, da sie sah, wie es mir ging. Dieses habe ich aber abgelehnt- weil ich Angst habe, dass dann bald gar nichts mehr geht.
    ZUnächst geht die RV auf mein Gewicht ein und muniert, dass seit der Reha keine (wie von der Ödemklinik empfohlen) deutliche Gewichtsreduzierung eingetreten ist. Keine Zunahme sollte aber doch wohl schon ein Erfolg sein, wenn sich die Ödeme stark ausgeweitet und die Schwere der Beine und Arme weiter zugenommen haben -
    Zur Gewichtsreduzierung empfiehlt man die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe.
    Dabei muss ich sagen, dass mir Ernährungsratschläge wie viel obst und Gemüse sowie viel Bewegung da kaum weiterhelfen.
    Aufgrund einer Fructose und Histaminintoleranz ist der Verzehr von Obst und Gemüse so gut wie nicht möglich - da dieses zu Problemen führt und bewegung sieht leider wie beschrieben nicht gut aus. Ich habe mich allerdings bei meiner Therapeutin zu einem Gymnastikkurs für Senioren ab 60 (was ich noch nicht bin) angemeldet, dort finden Übungen im Sitzen statt. Mal sehen wie das läuft.


    Nachfolgend dasWichtigste des Schreibens:
    Wesentliche Frage bei der Gewährung von derzeitigen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist die Frage zum Vorliegen von Erwerbsminderung bzw. drohender Erwerbsminderung in absehbarer Zeit. Ihnen wurde im "Fachgutachten" des Dr...... vom 1.7.2010 ein vollschichtiges Leistungsvermögen attestiert. Auch im nächsten halben Jahr ist anhand der vorliegenden Befunde voraussichtlich nicht mit einer Erwerbsmindeung zu rechnen.


    Anmerkung: ich sehe diese selbst bereits jetzt schon sehr deutlich.


    Daher liegen die Voraussetzungen zur Gewährung einer Leistung zur med. Rehabilitation bereits nach Ablauf von jetzt zwei Jahren nicht vor.


    "Die ambulanten Maßnahmen sollten intensiviert werden (Anmerkung: wie denn - ich erhalte bereits jetzt 3 x wöchentlich 60 Minuten Lymphdrainage mit Bandagierung).


    Der letzte Satz aber hat mich doch total geschockt<<.
    "Gegebenenfalls sollte bei Verschlechterung des Ödems auch über eine intermittierende stationäre Behandlung nachgedacht werden
    Was ist damit gemeint?".
    Wollen die mich verschaukeln? Um was geht es denn in meinem Antrag - warum habe ich den wohl gestellt?


    Wie soll man sich da verhalten?


    Liebe Grüße

    Vielen Dank nochmals für die Antworten.


    Leider ist mein Arzt da auch ziemlich umständlich - hat ständig Angst vor der Krankenkasse.


    Habe so meine Zweifel - dass er mir die Verordnung so ohne Weiteres ausstellen wird.


    Liebe Grüße

    Vielen Dank Herr Dr. Schingale für Ihren Hinweis.


    Vielen Dank Blümchen und Barbara. Freut mich, dass der Aufenthalt für Euch so erfolgreich war.


    Eine Frage zu der Verschreibung der Lymphdrainagen m. Bandagierung: ich bekomme von meinem Arzt jedes Mal (ausserhalb des Regelfalls) 10 Behandlungen verordnet - eingetragen 2-3 x pro Woche.


    Sollte ich eine Verodnung mitnehmen können, so müsste er ja 5 x pro Woche - bei 2x-täglicher Behandlung so gar 10 x pro Woche eintragen.
    Wie läuft das denn dann mit der Krankenkasse? Wird das ohne Weiteres genehmigt?


    Liebe Grüße Dahlen

    Nachdem meine zweite Reha im Widerspruchsverfahren wegen der 4-Jahresfrist abgelehnt wurde, trage ich mich mit dem Gedanken, eventuell auf eigene Kosten (wenn ich einen Sponsor finde ?( ) zu fahren.


    Hat da schon jemand eigene Erfahrungen gemacht oder einen Patienten in der Reha kennengelernt, der auf diese Weise behandelt wurde?


    Wie lange wart Ihr dort? Hat eine verkürzte Behandlung (nur 1 oder 2 Wochen) Erfolg gebracht?


    Gibt es gravierende Unterschiede zwischen normaler Reha und dieser Behandlung?


    Angeboten wird immer 1 Woche von Sonntag bis Samstag wobei von Montag bis Freitag dann gelympht und bandagiert wird. Wie sieht es am Wiochenende aus - wenn man verlängert? Wird man dann auch bandagiert?
    Lt. Prospekt (Asdonk) ist zwar eine medizinische Versorgung gewährleistet aber wohl nicht so intensiv wie bei normaler Reha.
    Was habt Ihr da für Erfahrungen?


    Liebe Grüße

    Bekanntlich gilt bei Lymphödem - Lymphdrainage und Kompression als Therapie der Wahl.


    Nun habe ich einen Artikel gelesen, dass Wobenzym - ein entzündungshemmendes Mittel - insbesondere bei Rheuma und Gelenkerkrankungen eingesetzt- auch bei Lymphödemen Erfolge erzielen könnte.


    Kann mir dazu jemand etwas sagen?


    Freue mich auf Antworten.

    Vielen, vielen Dank Euch allen.


    Ich werde es nochmal versuchen und hinschreiben.
    Könnte es nicht auch sein, dass sie dann von mir verlangen, selbst einen Gutachter beizubringen? und mir dann dafür nur eine kurze Frist einräumen?
    Ich müsste dann wahrscheinlich dafür nach Bad berleburg fahren - das würde dann zeitlich kaum klappen.


    Erlebt habe ich nämlich Folgendes:


    Nach der ersten Ablehnung habe ich sofort Widerspruch eingelegt und geschrieben, dass ich eine ausführliche Begründung nachreiche.Meines Wissens wird dadurch doch die Widerspruchsfrist unterbrochen und beginnt vom Neuen? Daraufhin kam postwendend (sonst lassen sie sich ja ewig Zeit) eine Antwort, darin wurde mir eine frist von 14 tagen gesetzt, eine medizinische Begründung vorzulegen, ansonsten würde nach Aktenlage entschieden. Damit wurde so gar die ursprüngliche Widerspruchsfrist von 4 Wochen umgangen- es fehlte 1 ganze Woche.


    Auf jeden Fall werde ich Morgen mal einen brief aufsetzen. Jetzt läuft das Ganze schon seit Februar und das Jahr ist fast rum. :cursing:

    Endlich - nach 4-maliger Anmahnung erhielt ich heute das Gutachten.


    Wie ich im Vorfeld ja schon mehrmals berichtete, ging der Gutachter nur sehr unwillig an die eigentliche (recht kurze )Untersuchung heran. Im Vorfeld redete er fast 1 Stunde auf mich ein, dass es klarsei, dass sich meine Krankheit verschlechtert habe - denn ich benötige eine tägliche Therapie (7 x wöchentlich, 52 Wochen im Jahr). Dass dies ambulant nicht durchgeführt würde, sei ein Fehler im System und nicht das Problem der Rentenversicherung. und so sah dann auch das Gutachten aus.


    Es ging über 8 Seiten - darin stehen Untersuchungenm die gar nicht erfolgten. Des weiteren sah er eine Appendixrektomienarbe im rechten Unterbauch, die es nicht gibt. Der Appendix schläft noch ruhig in meinem Bauch und wird sich auch hoffentlich weiter gut benehmen.
    Desweiteren schreibt er, ich sei inkontinent. Wie kommt er nur auf so etwas???


    Diagnose: Lipödem (Lipolymphödem) bds. - also kann er sich auch nicht für eine exakte Diagnose entscheiden??


    Hier der letzte Abschnitt der zusammenfassenden Beurteilung:


    Bei einem Lipödem bzw. Lipolymphödem besteht der konservative therapeutische Ansatz wie beim Lymphödem in einer komplexen Entstauungstherapie mit dem klinischen Bild entsprechendem manuell-materiellem (manuelle Lymphdrainage einschließlich Komprressionsbandagierung) und zeitlichem (45-60 min) Einsatz nach Heilmittelkatalog der GVK unter Berücksichtigung der Regelfallbedingungen, bei Lipödem ergänzt durch eine chirurgische Therapie mittels Liposuction in moderner, die Lymphgefäße schonender Technik. Sonstige technische Therapieansätze wie pneumatisch-intermitt. Komprerssionsbehandlungen sowie mikropulsierte Unterwassertherapie bzw. Hydropresoltherapie seien erwähnt. (Anmerkung: von den beiden letzteren habe ich noch nie etwas gehört).
    Entscheidend ist jedoch die durch Heilmittelverordnung oft empfundene kurativ-medizinische Unterversorgung in Bezug auf Umfang und Häufigkeit therapeutischer Maßnahmen. Diese kann jedoch nicht durch eine überpropotionale Inanspruchnahme des Rentenversicherungsträgers unter rehabiitativen Gesichtspunkten ausgeglichen werden, so dass die vorzeitige Wiederholung eines Reha-Verfahrens unter vergleichbaren Bedingungen abzulehnen ist.


    Die Versicherte wäre in Bezug auf die erlernte und zuletzt ausgeübte oder eine vergleichbare Tätigkeit (Anmerkung: gelernte Bürokauffrau, zuletzt Buchhalterin) in quantitativer und qualitativer Hinsicht vollschichtig einsetzbar.
    Die im allgemeinem Erwerbsleben bestehenden Einschränkungen bestehen leidensentsprechend ibs. in der Vermeidung einer überwiegenden Tätigkeit in stehender oder sitzender Position.


    Über Eure (Ihre Meinungen) würde ich mich freuen.

    Nochmals herzlichen Dank für die Antworten.


    Werde morgen mal mein Glück versuchen und in den Sanitätshäusern anrufen.


    Snowgirl - gute Idee - wenn man das dort akzeptiert. Dauert 8zumindest bei mir) doch eine ganze Weile bis man die Dinger ab hat. Allerdings mit bandagen in Zug oder Bus ist für mih kaum möglich - damit bin ich noch unbeweglicher als so schon. Gehe in der Regel damit auf direktem Weg nachhause,

    Von einem hiesigen Sanitätshaus bekam ich eine Kompressionsstrumpfhose flachgestrickt Klasse II, die überhaupt nicht passte und man sich seinerzeit auch nicht dazu bereit erklärte, dies ändern zu lassen. Einen Qualitätszuschlag von 58 Euro durfte ich aber zahlen.


    Vor 1 1/2 jahren erhielt ich dann in derReha Caprihose + Kniestrümpfe flachgestrickt Klasse II incl. Wechselbestrumpfung, ausser der normalen Zuzahlung von je 10,-- keine Kosten.Diese habe ich bis jetzt getragen (habe es immer hinaus gezogen - da ich einen weiteren Reha-Antrag laufen hatte, der aber jetzt im Widerspruch abgelehnt wurde.


    Daher verordnete mein Arzt mir jetzt eine Kompressionsstrumpfhose Klasse II wieder flachgestrickt. Da ich im Sanitätshaus schlechte Erfahrungen gemacht hatte, wandte ich mich daher am Freitag an meine Hausapotheke und bekam für morgen einen Termin zur Messung.
    Nun wurde ich heute angerufen, man erklärte mir, dass man die Hose doch nicht anfertigen lassen könne, weil für flachgestrickte Hosen eine zusatzausbildung verlangt würde, die die Mitarbeiterin nicht hätte. Zudem verlange die Krankenkasse den Nachweis von mindestens 50 Hosen flachgestrickt pro jahr. Darauf käme man nicht, den die Regel sei halt rundgestrickt.
    Warum ich denn umbedingt auf flachgestrickte bestehen würde? Die seien doch viel schwieriger anzuziehen?


    Also suchte ich eine weitere Apotheke auf - dort schien man den Unterschied gar nicht zu kennen.


    3. Versuch: dort wurde mir gesagt, dass man erst anmessen würde, wenn die Krankenkasse die Hose genehmigt hätteWie das? Muss man denn nicht die maße dort vorlegen?
    Dann wurde ich nach der Kasse gefragt. Barmer!!!! Nein- die genehmigen das nicht mehr als ich sagte, das ich bereits 2 solcher Bestrumpfungen ohne Probleme erhalten hätte und mir die reha-Klinik auch ausdrücklich die Wichtigkeit im Entlassungsbericht bestätigt hätte, bekam ich zur Antwort: Das ist eine Neuregelung, flachgestrickte sind ja viel teurer.
    Das kann doch wohl jetzt nicht wahr sein!!!
    Muss ich jetzt doch wieder ins Sanitätshaus???

    Wie bereits sicherlich einige in anderen Fäden gelesen haben, wurde mein Reha-Antrag im Widerspruchsverfahren nunmehr endgültig abgelehnt.


    Meine Frage - Ist die RV haftbar zu machen, wenn aufgrund einer Ablehnung eine wesentliche Verschlimmerung eintritt ?


    Ich meine nicht die Klage zur Bewilligung einer Reha - sondern Klage wegen Verschlimmerung aufgrund Ablehnung oder langer Wartezeit wegen einer Klage - also zusätzlich?


    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. ?(


    Vielen Dank für Antworten.

    Vielen Dank Barbara für Deine Meinung und guten Wünsche.


    Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.


    Habe heute für nächste Woche Mittwoch einen Termin bei meinem Arzt gemacht - mal sehen, was er dazu sagt.
    Der Bescheid wurde mit Datum vom 6.10. ausgestellt, also habe ich noch etwas Zeit für die Klage.


    Liebe Grüße

    Man staunt ja immer wieder wie wenig Fachkenntnisse Allgemeinärzte im Bereich Lymphologie besitzen.


    Ich selbst trage eine Caprihose - darunter Kniestrümpfe - wie Du schon sagst, der Druck muss von unten nach oben abnehmen - doch nicht umgekehrt. Trägt man Caprihose und unten rum nichts - besteht sicherlich die erhöhte Gefahr eines Staues. So wurde es mir auch in der Lymphklinik erklärt und ist eigentlich einleuchtend.


    Ich selber habe schon 3 Ärzten versucht zu erklären, dass Kompressionsstrümpfe und Stützstrümpfe nicht dasselbe sind. Wie gesagt versucht, denn was nehme ich mir heraus? Z.B. die Ärztin des med. Dienstes der ARGe sagte doch glatt: da gibt es keinen Unterschied - nur den einen: Kompressionsstrümpfe zahlt die KK, Stützstrümpfe müssen Sie selbst bezahlen. Na - kann ich nur sagen, warum ist das wohl so?


    Liebe Grüße

    Der Bescheid ist da- auf die Dienstaufsichtsbeschwerde wird nicht eingegangen (muss man da nicht trotzdem antworten??)


    Beziehen sich wieder auf die 4-Jahresfrist - dass eine vorzeitige bewilligung nur bei dringender medizinischer Notwendigkeit erfolgt.


    Hier mal ein kurzer Auszug:
    Die bei Ihnen festgestellten Gesundheitsstörungen -Schlafapnoe-Syndrom, Adipositas per magna, Chronisches Lymphodem beide Beine
    erfüllen nach erneuter ärztlicher Überprüfung diese Voraussetzungen nicht.


    Da haben wir den Salat: setzen wieder die Schlafapnoe in den Vordergrund -wie ich bereits berichtete, hat mein Arzt im Antragsformular die Schlafapnoe als erstes geschrieben (weil es sich um die neueste Diagnose handelte und unbehandelt gefährlicher ist als ein ödem)Im Widerspruch hat er aber die Ödeme in den Vordergrund gestellt und eindeutig darauf hingewiesen, dass nunmehr auch Ödeme an den Armen bestehen. Die Arme werden hier im Bescheid einfach unter den Tisch fallen gelassen (denn das wäre ja seit der letzten Reha eine Verschlechterung der Krankheit und eine Reha angezeigt.)


    Auch das zusätzlich im Widerspruchsverfahren eingeholte internistische Fachgutachten von Herrn Dr. med....... vom 11.7.2010 (Termin hatte ich am 1.7.) hat keine weiteren Gesundheitsstörungen ergeben, die die vorzeitige Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation rechtfertigen.


    Meine Anmerkung: von einem fachärztlichen Gutachten kann man hier ja wohl nicht reden, da eine lymphologische Ausbildung nicht vorliegt. Nachdem der Gutachter fast eine Stunde geredet hatte (wie ich schon geschrieben habe: das eine reha nichts bringe, da man 7 x die Woche lymphen müsse mit anschließender Bandagierung, sonst würde ich ja in 1 jahr wieder eine neue reha wollen - da ich aber nur 2 x in der Woche terapiert werde, sei die ambulante Therapie nicht ausgeschöpft, und somit eine reha sowieso nicht zu bewilligen usw.usw.) hat er sich dann kurz die beine angesehen (wenn man das angesehen überhaupt nennen kann - nicht abgetastet - Arme schon gar nicht - m,einte nur, die könne ich ja noch heben!!!) und Umfänge der Beine und Arme gemessen - dabei hat er das massband so willkürlich angesetzt, dass lt. Messung mein rechtes Bein um 1 cm mehr Umfang hat - obwohl man kein Arzt sein muss, um zu sehen dass das gesamte linke Bein wesentlich dicker ist (ganz besonders drastisch an den Knöcheln). Auch der linke Arm ist dicker als der rechte, auch das kam bei ihm nicht heraus.


    Bei Ihnen sind die Fortführung der ambulanten Therapie, eine ambulante fachärztliche Behandlung sowie eine Gewichtsreduzierung angezeigt. Es wird Ihnen empfohlen, sich den vorgeschlagenen Maßnahmen, für die die Deutsche Rentenversicherung nicht zuständig ist, zu unterziehen.


    Das empfinde ich schon als Frechheit. die ambulante Therapie reicht doch so nicht aus !!! was versteht man hier unter ambulanter fachärztlicher Behandlung? - was soll der Arzt machen? Gewic htsreduzierung: lt. Krankenhausbericht aus 11/2009 und 2/2010 (hiesiges JKrankenhaus) hält man mein Überrgewicht in Bezug auf meine Gesamterkrankungen bereits für lebensbedrohlich und schreibt, dass man hier dringend zu einer stationären Maßnahme rät (Kur-/Heilverfahren) rät. - aber jetzt wird einfach nur geschrieben: gewichtsabnahme - wie ist denen egal.


    Ich will auf jeden Fall weiter kämpfen, 4 Jahre warten kann ich nicht! Klage erheben würde ewig dauern bis dahin kann sich viel verschlechtern.
    Also etwas anderes unternehmen?


    Könnte eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde was bringen? Zum Bespiel - dass die Widerspruchsstelle schwere Fehler gemacht hat - in dem sie z.B.die Ödeme der Arme gar nicht berücksichtigt hat??


    2) keinen fachlich versierten Gutachter eingsetzt hat?


    Möchte das Gutachten schon n gerne einsehen, aber wenn ich das jetzt anfordere, glaube ich kaum, dass es - wenn überhaupt - schnell geschickt wird.


    Andere Möglichkeit:


    Erneut einen Antrag stellen - diesmal unbedingt als erstes die Ödeme angeben?


    Liebe Grüße von einer Frustierten