Hier eine Information von Jobst.
JOBST Relax wurde bislang noch nicht in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen. Das Hilfsmittelverzeichnis dient als Orientierungshilfe und ist nicht abschließend. Sollte ein Arzt die medizinische Notwendigkeit erachten, ist die Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse erfüllt.
Dabei ergibt sich die Notwendigkeit nicht allein aus der Diagnose - es sind die individuellen Kontextfaktoren in Bezug auf die Person und die Umwelt zu berücksichtigen.
Ein Hilfsmittel kann vom Arzt immer dann verordnet werden, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
Der Arzt ist bei der Verordnung eines Hilfsmittels, welches nicht im Hilfsmittelverzeichnis geführt wird, dazu verpflichtet eine individuelle Begründung für die Verordnung zu fassen. Je spezifischer diese ist, desto einfacher ist es für die Krankenkasse, die Notwendigkeit eines Hilfsmittel zu beurteilen.
Dieses Verfahren ist jedoch leider keine Garantie für die Übernahme der Kosten druch die Krankenkasse. Ggf. muss ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden oder sogar das Hilfsmittel selbst bezahlt werden.