Die ,wie erwähnt " lymphchirurgischen Massnahmen" könnten neben der Liposuktion z.B. den Lymphknotentransfer , die Lymphgefässtransplantation , lymphovenöse Shunts oder auch eine Geweberesektion sein . Die letztliche Entscheidung was vorzuschlagen wäre liegt beim Chirurg ( Möglichkeiten , Kenntnisse , eigene Beurteilung... ). und natürlich beim Patienten/In .
Eine lymphologische Liposuktion nach Prof. Brorson (Malmö / Schweden ) macht nach Schilderung des " Erfinders " nur Sinn wenn danach weiter 23 Std. täglich eine Kompression getragen wird. Er macht die Bereitschaft dies so zu handhaben übrigens zur " Op-Voraussetzung"
Beiträge von Dr. Martin
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Prof Brorson bestimmt den Fettgehalt mittels CT um , da es Mischungen gibt , zu erfassen ob eine Liposuktion sinnvoll ist. Ob das andere Kollegen "so" beurteilen können , wie soll ich für diese antworten ?
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Wie die Texte ja beschreiben -- handelt es sich bei der noch vorhandenen Volumenvermehrung hier des Armes nicht mehr um Flüssigkeit (" nicht dellbar") sondern vor allem um eine Fettgewebsvermehrung ( Brorson macht hierzu eine Computertomographie) ist die lymphologische Liposktion möglich . Ein Fibrotische Lymphödem ist mittelhart bis hart ,im CT wäre keine Fettgewebsvermehrung sichtbar und damit auch eine Liposuktion nach Brorson kaum möglich. Ob er oder Sie den Eingriff als tätiger plast. Chirurg durchführen können obliegt immer letztlich dem Operateur/in.Danach ist wie schon geschrieben konsequente Kompression weiter erforderlich
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Kurze Überlegung : Fibrose durch Bindegewebsum-aufbau und Liposuktion (Fettabsaugung) --- passt das zusammen?
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Die in der Sonographie noch beschriebene "Flüssigkeitsstrassen" machen mich zweifeln ob tatsächlich schon ein sogenanntes " non pitting " ( nicht dellbares Ödem ) nach Brorson vorliegt ,bei dem der Kollege bei CT Nachweis eines Fettgewebsüberschusses eine Liposuktion durchführt.Wie Sie schrieben ist danach weiter Kompression ( nach Brorson für 23 Std täglich ) und ML erforderlich
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Dringlichkeitseingabe bei der KK ,unterstützt durch den Hausarzt , muss nach Patientenrechtegesetz in max 3 Wochen entschieden werden!
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Es gibt Humangenetische Laboratorien die nach entsprechender Beratung Untersuchungen z.B. auf Lymphödem ( mit) verursachenden Genveränderungen zB.Gene FTL4,VEGFC, GJC2 und FOXC2 durchführen . DIe Untersuchung ist wohl eine Kassenleistung.
Allerdings ergibt sich aus der Untersuchung keine Therpieänderung und es sind sicherlich noch nicht alle lymphödemverursachenden Genaberrationen bekannt -
....in meiner Zeitplanung springt ab jetzt aber ein grösseres Zeitfenster für Nordic Walking" im Hellen" nach der Arbeit heraus . so sind die Sichtweisen manchmal verschieden
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Die neuen Regeln sind s.o. noch nicht gültig !
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Einüben hilft im Notfall zur Sicherheit und ist möglich
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Bei uns in der Klinik wären darüber hinaus auch ,bei med. Bedarf, drei Psychologinnen
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es fehlt nur noch das letzte o.k. bzw. kein Widerspruch aus dem BMG
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Noch ein Hinweis
: Nach Pressemitteilung noch nicht gültig. Nach " Nicht Beanstandung" durch das BGesMin Veröffentlichung im Bundesanzeiger -- ab dann Gültigkeit -
Sport -- ausser im Wasser-- möglichst mit Kompression.
Alle Sportarten möglich allerdings bei verstärkter Blutergussneigung Kickboxen oder Fussball " suboptimal" wegen der opt. Beeinträchtigung durch die Hämatome.
Ernährungsberatung empfehlenswert -
Gute Anreise !
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bei 7777 ist dann ein " Gläschen " fällig
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Sehr schöne erneuerte Gestaltung !
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Rasche Ödemverschlechterungen trotz adäquater Therapie ( wo von ich erstmal ausgehe ) können Ursachen haben ,die mit der ursprünglichen Erkrankung zusammenhängen und sollten unsere Erachtens , soweit von Ferne zu beurteilen , ausgeschlossen werden
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Ich würde vor einer lympödembezogenen Op. ein CT des Beckens/ und oder gynäkologische Sonographie empfehlen