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Beiträge von Dr. Martin
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...Für die Zukunft Kniestrumpf mit soft fit Abschluss statt Noppenband oder ohne Haftband ; Caprihose ggfs mit Funktionszone - Knie
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Spezielle Produkte zu " Nachtnutzung" gibt es neusten auch aus Deutschland
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Die genannte Studie wurde von der Herstellerfirma , soweit ich in Fachkreisen las ,gesponsert und später " prämiert" . Sie ist 20 Jahre alt ,und auf lymphologischen Kongressen wurde später darüber nicht mehr relevant referiert
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Zur Risikoevaluation/erfassung ist natürlich als erstes das Ausmass des geschilderten Kombinierten Lymphödemanteils zu erfassen.
Nach Prof. Schmellers Untersuchungen tragen auch nach Liposuktion ca. 60 % der Pat. weiter Kompressionsstrumpfversorgung -
Nicht bei jeden Lymphödem , aber wenn eine nachgewiesene Eiweissverlierende Enteropathie dabei ist
ist die CERES/ MCT Diät ggfs. mit Eiweisszualge eine wichtige Säule der Therapie. Bei Chylösem Aszites / Pleuraerguss kann anfangs totale parenterale Ernährung für ca. 2 Wochen , mit anschliessender MCT Diät eingesetzt werden. Wie haben zahlreiche Pat damit in den letzten über 30 Jahren erfolgreich behandelt -
Allerdings Achtung : Das Merkblatt beschreibt die Regelung bis 31.12.2016
... und um die Sache noch komplizierter zu machen gibt es seit 1.1.17 zwar eine bundesweit gültige Neuregelung , die aber in einigen Bundesländern schon verschieden interpretiert wird
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Das sind PatientenInnen mit erblichem Lymphödem , also mehrere Familienmitglieder , zumindest 2 , betroffen
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Nochmals eine ergänzende Klarstellung: Ausserhalb des Regelfalles (a.R.)Verordnungen waren bis 31. 12. 16 und sind ab 1.1.17 nicht grundsätzlich extrabudgetär -- insofern gab es keine Änderung
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In Bad Rothenfelde ist zumindest mir keine ausgewiesene lymphologische Fachklinik bekannt.
Vielleicht doch nochmal über eine intensive lymphologische Therapie nachdenken ? Durch Besserung stat. und Schulung ist das Ergebnis danach dann auch meist haltbar.
Im übrigen ist es an der Nordsee natürlich sehr schön , Juist kenne ich aus Kindertagen und später von erholsamen Urlauben -
Es gilt genau betrachtet nur für den Lymphödemteil der gesondert kodiert werden muss .Das Lipödem kommt im Heilmittelkatalog so gar nicht vor .Über die Brücke der dellbaren Ödeme oder ein begleitendes Lymphödem kann dann MLD verordnet werden. Der Hausarzt /Verordner muss den Befund aber regelmässig kontrollieren um bei Überprüfung stichhaltige Verordnungsgründe gegen einen Regress zu haben
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Leider sind die Verordnungsregeln nicht ganz einfach ....
Wie Frau Kollegin Dr. Sprengel schrieb gibt es noch Verordnungen die letztlich nicht auf das Budget angerechnet werden.
Hier hat sich sogar nicht soviel geändert ( Q 82 .0 ff und I89.02 , I 89.05 sind über die sog. besonderen Verordnungsbedarfe letztlich auch extrabudgetär).
Die Änderung , auch in den Formulierungen, zusammen mit der Notwendigkeit jetzt Stadien des Lymphödems exakt zu kodieren hat auch zu Verwirrung geführt.
Ein häufiges Missverständnis ,das jetzt "aufgefallen" sein könnte ist/war ,dass eine jede Verordnung ausserhalb des Regelfalles "ausserbudgetär " sei . Dies stimmte allerdings bis 31.12.16 nicht und ab 1.1.17 weiterhin nicht.
Zur Faktenfeststellung gehört allerdings auch , dass häufiger eine Langfristverordnung / langfristiger Heilmittelelbedarfs- Verordnung möglich wäre , aber diese extrabudgetäre Lösung nicht genutzt wird -
"a.R." Verordnungen sind z.Z. innerhalb der Regressgefahr ; AUSSER es sind Lymphödeme nach Krebserkrankungen ( Langfristige Heilmittelbedarfe) oder erbliche Lymphödeme oder LyÖd. Stadium 3
(besondere Verordnungsbedarfe) -
Eine Verordnung ausserhalb des Regelfalles bei Ly2a ist weiter möglich ( eben nicht " extrabudgetär)
Direkt nach einer a.R. Verordnung von ML ohne 3 Monate " Pause " mit einer Erstverordnung zu beginnen ist auch nicht regelkonform -
Die Stadieneinteilung bezieht sich auf Lymphödem bezügl. der MLD Frequenz oder Heilmittelbedarfe
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Bezüglich der Stadieneinteilung gilt der gerade überarbeitete ICD 10 GM.
Bezüglich Langfristige Heimittelbedarfe/Langfristverordnung und besondere Verordnungsbedarfe gab es Änderungen zum 1.1.17.
Allerdings kann ich ohne weitere Angaben( Diagnose ...) zu Ihrem perönlichen Problem , und inwieweit es Sie betrifft , nicht sagen -
Wir sehen auch schon zufriedene Patienten/Innen -- allerdings z.Z. keine Erstattung dur die ges.KK
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Wichtig bleibt weiter ausreichend Bewegung und auf ein stabiles Körpergewicht achten
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wieder mal ein Beispiel , dass Versicherungen die Dinge " drehen " wie`s passt.
Immer bedenken : "Auf Hoher See und vor Deutschen Gerichten ist man in Gottes Hand "
Ausgang manchmal ungewiss -
Vielleicht lymphologische "Zweitmeinung" Ggfs Lymphfunktionsszintigraphie zu überlegen