Hallo,
ich habe jetzt von meiner Phlebologin ein Rezet mit dem Vermerk Dauerverordnung erhalten.
Habe das Rezept bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt.
Antwort der Krankenkasse.
Gerne erteilen wir für die beantragte Behandlung eine langfristige Genehmigung außerhalb des Regelfalls 1 mal pro Woche.
Genehmigung bis Mai 2013.
Zusatz:
Unabhängig von dieser Genehmigung ist weiterhin quartalsweise eine ärztliche Verordnung erforderlich. Auf die Ausstellung der ärztlichen Verordnung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Über die Notwendigkeit entscheidet weiterhin unter medizinischen Gesichtspunkten Ihr Arzt.
Vorher habe ich Lymphdrainage 2 mal die Woche außerhalb des Regelfalls MDL verschrieben bekommen ohne das Rezept bei der Kasse einzureichen.
Ich habe gedacht ich brauche nicht jedes Quartal zum Arzt und um ein Rezept betteln.
Gruß Susi2