Ich habe Lip- und Lymphödeme und bisher eine Langfristverordnung der KK für Lymphdrainage. Seit Anfang des Jahres ist eine neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft getreten. Danach sah mein Hausarzt keine Möglichkeit mehr, Lymphdrainagen zu verschreiben. Bei meiner KK stellte ich einen erneuten Antrag für eine Langfristverordnung. Die KK erteilte zunächst einen ablehnenden Bescheid. Daraufhin legte ich Widerspruch ein. Nachdem ich einen Phlebologen aufgesucht hatte, der eine Behandlung befürwortete, erteilte die KK einen positiven Bescheid.
Der Phlebologe hat ausgeprägte lymphostat. Schwellungen bds., Stadium II, I89.01 und Q82.01 diagnostiziert. Aufgrund des ausgeprägten Befundes ist eine Dauerbehandlung ohneUnterbrechung notwendig, um eine Verschlimmerung des Leidens zu verhindern. Außerdem hat er noch ein Rezept für Stützstrümpfe ausgestellt.
Die KK schreibt:
"Nach den Kriterien der Heilmittel-Richtlinie liegen die Voraussetzungen
zur langfristigen Heilmittelbehandlung bei Ihnen derzeit vor. Die
Genehmigung bezieht sich ausschließlich/nur auf die bei Ihnen
festgestellten Diagnose(n) (ICD10 I89.01 mit dem Indikationsschlüssel
LY2a)."
Es lohnt sich also Widerspruch einzulegen. Man muss nicht immer gleich einen ablehnenden Bescheid als gegeben hinnehmen.