Hallo Kathy,
Bei der Aufteilung der Versorgung könnte mögliche Gründe für eine Teilung z.B. sein das durchgängiges Tragen der ganzen Versorgung nicht möglich ist wegen:
-körperliche Einschränkungen erschweren oder machen ein Anziehen der ungeteilten Versorgung unzumutbar z.B Erkrankung der Hände, Schulter Finger aber auch Rückenbeschwerden
-Überhitzung und Kreislaufbeschwerden
ausgelöst durch körperliche Aktivitäten (beruflicher Kontext,Kinder Versorgung) oder Wechseljahrsbeschwerden beim Anziehen oder Tragen
-andere Kompressionsklasse und oder Material der Unterschenkel notwendig, weil deutlich stärker betroffen und höhere Kkl nach oben zu Bewegung einschränkend
-es besteht die Notwendigkeit an die Füße ranzukommen, durch Hautpflege und oder Kontrolle der Haut bei Hauterkrankungen, Diabetes, Polyneuropathie...
Das sind Beispiele um dem Kostenträger und einzelnen Sachbearbeitern, die Situation zu verdeutlichen.
Herzliche Grüße Kasimir