Hallo Zusammen.
Es gibt entgegen der Kassenmeinung keine starren Fristen zur Versorgung mit flachgestrickten Kompressionsversorgungen.
Eine Zweifachausstattung ist laut Hilfsmittelrichtlinie ( diese regelt dieses gesetzlich verbindlich) aus medizinischen und Hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen möglich.
Die Gründe einer Mehrfachausstattung müssen auf dem Rezept auch so benannt werden, also
Wechselversorgung aus hygienischen Gründen.
Nur eine Wechselversorgung ermöglicht eigenen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Strümpfe, mit der täglich notwendigen Wäsche .
Die Gewährleistung des Strumpfherstellers beträgt 6 Monate und sichert die zugesagten Eigenschaften des Produktes zu.
Werden ältere Versorgungen getragen im Wechsel mit der aktuellen, um zu Waschen und zu Trocknen, droht eine Verschlechterung des Ödembefundes , wenn der benötigte Druck nicht mehr gewährleistet ist.
Die Abwendung einer drohenden Verschlechterung kann ,mit auf das Rezept geschrieben werden.
Ein Widerspruch mit Hinweis auf die gesetzlich bindende Hilfmittelrichtlinie lohnt sich .
Außerdem ist ein vollständiges Rezept mit den oben genannten Hinweisen notwendig, um eine Kostenzusage zu erreichen.
Bei einem zusätzlichem Schreiben vom Arzt, auch auf drohende Verschlechterung und Mehrkosten hinweisen.