Hallo Dahlen,
wenn du als Hartz-IV Empfänger länger als 6 Monate krankgeschrieben bist, bekommst du eine Aufforderung zum Amtsarzt des Arbeitsamtes, das dauert ca. zwischen 1-3 Monate bis du einen Termin dort bekommst. Wenn der AA der Meinung ist, dass du nicht mehr arbeitsfähig bist, mußt du einen Rentenantrag stellen, sonst wird Hartz-IV gestrichen.
Bis der Rentenantrag durch ist, bekommst du Hartz-IV von der ARGE weiter, das Sozialamt ist erst zuständig, wenn die Rente bewilligt wurde. Die Leistung in dieser Zeit wird zwischen ARGE und Sozialamt geregelt, da die ARGE dort ihren Anspruch geltend macht.
Sollte die Rente seitens der RV abgelehnt werden, mußt du in Widerspruch gehen, das schreibt die ARGE vor. Der nächste Weg ist zum Gutachter, den dir die RV vorgibt, danach wird dann entschieden, ob Rente oder nicht.
Wir machen das gleiche momentan mit meinem Mann durch, der an MS leidet und nicht mehr arbeitsfähig ist.
Liebe Grüße
Bonny