Hallo Nela,
vielleicht kann man die Antwort am Fragerecht des Arbeitgebers beim Einstellungsgespräch festmachen. Er darf nur Fragen stellen, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht im Hinblick auf Krankheiten, die
1. Ausfallerscheinungen zur Folge haben
2. auf Grund des zu besetzenden Arbeitsplatzes Gefahren für andere Mitarbeiter verursachen können.
Beides ist bei Dir nicht der Fall. Eine Pflicht Deinerseits zur Information besteht nicht, allein um nicht zu gefährden, dass Du keinen Arbeitsplatz bekommst. Und knien zum Auswischen von Regalen kommt ja nicht so oft vor, alternativ könntest Du Dich z. B. auf einen Hocker setzen. Auswischen ist ja nicht Deine Haupttätigkeit. (Die Infos kommen übrigens aus einem SEminar Arbeitsrecht)
Viel Erfolg für Deine neue Stelle!
tintezza