Beiträge von Stella

    Hallo zusammen,

    seit 45 Jahre habe ich Lymphödeme an den Unterschenkeln und seit 7 Jahren zusätzlich Lymphödeme an beiden Händen und Unterarmen. Die Rehaaufenthalte 2011 (Bad Nauheim) 2014 und 2016 (Hinterzarten) haben das Ödemvolumen gut reduziert. In den Entlassungsberichten wird ein zeitnaher, jedoch spätestens nach zwei Jahre erneuter Rehaaufenthalt empfohlen. So auch die Empfehlung von Herrn Dr. Martin bei der ambulanten Untersuchung im Oktober 2017.

    Mein erneuter Rehaantrag Anfang Januar wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund abgelehnt mit folgender Begründung: „Die Erwerbsfähigkeit wird durch eine medizinische Rehabilitation nicht beeinflusst“.

    Widerspruch habe ich eingelegt. Nun kam heute die Nachricht, dass mit der Begutachtung ein Internist (Schwerpunkt Kardiologie) in dem ca. 150 km entfernten Ludwigshafen beauftragt wurde. Der Wahlmöglichkeit unter drei Gutachtern konnte nicht entsprochen werden, da keine weiteren Gutachter in Wohnortnähe zur Verfügung stehen.

    Eine Liste mit Gutachtern (DRV Bund) konnte ich nicht finden.


    Der DRV Bund liegen die Stellungnahmen der Fachkliniken und Fachärzte vor.

    Ist ein Kardiologe der richtige Gutachter für meinen Rehaantrag?


    Liebe Grüße

    Stella

    Hallo,


    ich habe vor einigen Tagen den Bescheid des Landesamtes für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz erhalten. Meine Erkrankung (Lymphödeme beider Beine und Arme, Stadium II) wurde mit GdB 30 festgestellt.
    Begründung:Durch die Reha und die maßgefertigte Bestrumpfung konnte eine deutliche Reduktion der Ödeme und eine Lockerung des Bindegewebes erzielt werden. Die Reha-Ziele wurden vollständig erreicht. Frau …. ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Sie konnte bei gutem Allgemeinbefinden vollschichtig arbeitsfähig entlassen werden.
    Da die GdS-Tabelle bei Lymphödemen an einer Gliedmaße mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach Funktionseinschränkung 20 – 40 vorsieht, hatte ich mit GdB 40 gerechnet.


    Die Bestrumpfung beider Arme (langarmige Handschuhe bis Ellbogen) beeinträchtigt mich doch stark sowohl in meiner Arbeit als Sekretärin als auch im Alltag.


    Nun bin ich mir unsicher, ob ich Widerspruch einlegen soll, um einen höheren Grad zu erreichen oder ob es besser wäre, nach zwei Jahren einen Verschlechterungantrag zu stellen. :?:


    Viele Grüße


    Stella

    Hallo,


    mein Reha-Antrag wurde ebenfalls genehmigt.


    Antragstellung: 10. Mai, Genehmigung: 3. August, Reha: ab 2. November Bad-Nauheim.

    Eine liebe Freundin leidet an akuter Leukämie. Da sie auf eine Knochenmarkspende angewiesen ist und die Familienmitglieder als Spender nicht in Frage kommen, würde ich mich gerne in die Spenderdatei aufnehmen lassen. Nicht nur für sie, auch für andere.
    Ich leide seit 38 Jahren an primären Lymphödemen an den Unterschenkeln und seit März an einem Ödem der rechten Hand.
    Meine Frage: Ist eine Registrierung bei Lymphödemen ratsam? Oder ist eine periphere Stammzellentnahme oder Knochenmarkentnahme – sollte es zu einer Spende kommen - bei dieser Erkrankung ausgeschlossen? ?(
    Meine Anfrage bei der DKMS wurde bisher noch nicht beantwortet.



    Vielen lieben Dank


    Stella

    Hallo Mona,


    ich habe am 10 Mai 2011 meinen Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht. Am 30.05.2011 wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag eingegangen sei. Lt. Telefonischer Nachfrage am 21. Juni 2011 bekam ich die Auskunft, dass mein Antrag seit dem 9. Juni dem arbeitsmedizinischem Dienst vorläge und es noch etwas dauern könnte, da zurzeit eine Flut von Reha-Anträgen zu bearbeiten sei. Heute habe ich wieder angerufen. Mein Antrag liegt immer noch beim arbeitsmedizinischen Dienst. Dieser benötigt ca. 3 – 6 Wochen zur Bearbeitung. Ich soll mich in zwei Wochen wieder melden.


    Ich hoffe für uns beide, dass wir in Kürze eine positive Nachricht erhalten.


    Alles Liebe


    Stella