Hallo,
ja das was Barbara schreibt stimmt wenn bei Rentenantragstellung bereits arbeitslosigkeit vorliegt. bei mir war das der Fall, ich wurde im August 2005 aus berleburg entlassen mit der feststellung das ich nur noch 3-unter 6 Stunden arbeiten kann das bedeutet teilerwerbsgemindert, auf grund der vorliegenden arbeitslosigkeit und der arbeitsmarktlage bekam iich eine volle Erwerbsminderungsrente begrnzt auf 3 Jahre (das ist die Höchstgrenze) und die Rente wurde mir ohne weiteres noch einmal für 3 Jahre verlängert. ich bin jetzt 56 Jahre alt die Rente läuft noch bis Jan. 2011, dann bin ich fast 59 und hoffe das man mich dann dauerhaft berentet. es ist auf jeden Fall sehr hilfreich wenn man sich an eine Stelle (z.b.VDK) oder so wenden kann die etwas davon verstehen und einem zur Seite stehen können.
ich wünsche dir viel Erfolg
LG Rosemarie