Beiträge von Lolle

    Der ambulante und stationäre Bereich sind zwei verschiedene §§ und damit andere Entscheidungsgrundlagen. Im ambulanten Bereich sind neuartige Behandlungsmethoden nur bei lebensbedrohlichen Erkrankungen genehmigungsfähig. Im stationären Bereich ist das anders.

    Hey,
    super was du geschafft hast! Herzlichen Glückwunsch!
    Auch ich kämpfe seit nun schon fast 6 Monaten mit meiner KK wegen der Kostenübernahme. Zwei Mal wurde die Übernahme schon abgelehnt. Ich habe allerdings keineswegs vor aufzugeben und bin zur Zeit auf der Suche nach allen relevanten rechtlichen Regelungen. Du hast von zwei verschiedenen §§ gesprochen bezüglich ambulanter und stationärer Behandlung. Weißt du um welche es sich dabei genau handelt?
    Vielen Dank!