Beiträge von SmiLe87

    Hallo!


    Also ich arbeite bei einer Krankenkasse. Wir ziehen den MDK zur Beratung hinzu da wir Sachbearbeiter, wie Lenerl79 bereits geschrieben hat, medizinische Laien sind. Der MDK gibt seine Stellungnahme ab und anhand der müssen wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Kostenübernahme im Einzelfall gegeben sind oder nicht.


    "Hinter dem MDK verstecken" dürfen wir uns nicht und das machen wir auch nicht! Also bei uns wird immer klar gesagt, dass wir als Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen müssen. Beziehen uns dann aber natürlich auch auf die Angaben vom MDK, was er zu einzelnen Punkten geschrieben hat, anhand der wir unsere Entscheidung getroffen haben und z.B. auch Alternativen die er empfiehlt.


    Der Name des MDK-Arztes muss geschwärzt werden! Er darf nicht an die Patienten weitergegeben werden. Im Falle eines Widerspruches geht der ja gegen die Entscheidung der Krankenkasse. Auch bei der Klage wird gegen uns geklagt und nicht gegen den MDK.


    Viele Grüße