Hallo in die Runde,
ich habe ein primäres Lymphödem mit Schwerpunkt Zehen, Fußrücken und Knöchel. Ich gehe schon seit Jahrzehnten regelmäßig zur Fußpflege, um Hühneraugen (die kommen gerne zwischen den Zehen, vermutlich auch durch die Nähte der Zehenkappen), Druckstellen, Hornhaut und Schrunden sowie eingewachsene Fußnägel zu vermeiden.
Fußpflege ist in Bayern nur noch in folgenden Fällen möglich:
- ärztliche Verordnung oder
- Pflegegrad 2 oder
- ärztliches Attest, dass die betreffende Person ihre Nägel aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht selbst schneiden kann.
Alles Obige trifft bei mir nicht zu. Meine Nägel kann ich selbst schneiden, aber Druckstellen-vorbeugende Behandlung sowie die Behandlung von Hühneraugen kann ich nicht vornehmen. Sobald aber ein Hühnerauge auftritt, war's das mit dem Tragen der Zehenkappen.
Hat jemand von Euch ein ärztliches Attest (keine Verordnung, die bekomme ich nicht), um Fußpflege beim Lymphödem unter Corona-Bedingungen in Anspruch nehmen zu können? Und falls ja, was hat Euer Arzt Euch bescheinigt?
Danke für ein paar Ideen.