hallo jennifer,
wenn ich die ablehnung richtig gelesen habe, leht die rentenversicherung aus zwei gruenden ab:
1. weil die erkrankung aus sicht der rv durch ambulante behandlung "rehabiliert werden kann", daraus ergibt sich dann
2. persoenliche vorraussetzungen zur reha nach §10 sgb VI.
zu1. bist du nur bei deinem hausarzt in behandlung? oder gibts auch einen facharzt. den rate ich dir dringend an. aus meinen erfahrungen ist ein allgemeinmediziner mit dieser sache schnell ueberfoerdet. zudem kann der facharzt dir weitere untersuchungsberichte erstellen, aus denen dann hervorgehen sollte, dass die bereits durchgefuehrte ambulante behandlung nicht ausreicht, um weitere folgen zu verhindern. ( fotos beilegen, die den aktuellen stand der oedeme darstellen..)
zu 2. zudem sieht die rv keine gefaehrudung deiner arbeitskraft. lass dir von einem facharzt bei der formulierung helfen, welche taetigeit du genau durchfuehrst( hast du eine sitzende taetigkeit, oder uebst du eine taetigkeit aus, die oedemen foerderlich sind?)
erwaehne den drohenden verlust deines arbeitsplatzes wenn keine behandlung vorgenommen wird.
hier musst du richtig auf die traenendruese druecken!!
wann hast du den bescheid von der rv bekommen? achte auch die widerspruchsfrist!!
kommst du allein nicht klar: bei deiner krankenkasse gibt es einen sozialen dienst, die helfen dir, auch wenn es ein antrag an die rentenversicherung ist
( haetten die auch shcon bei antragsstellung gemacht - habe selber gute erfahrungen damit gemacht - haengt aber auch manchmal ganz individuell vom mitarbeiter der krankenkasse ab.)
ich hoffe, ich konnte dir ein paar tipps geben.
gruessle
gräte