Beiträge von gräte

    hallo jennifer,
    wenn ich die ablehnung richtig gelesen habe, leht die rentenversicherung aus zwei gruenden ab:
    1. weil die erkrankung aus sicht der rv durch ambulante behandlung "rehabiliert werden kann", daraus ergibt sich dann
    2. persoenliche vorraussetzungen zur reha nach §10 sgb VI.


    zu1. bist du nur bei deinem hausarzt in behandlung? oder gibts auch einen facharzt. den rate ich dir dringend an. aus meinen erfahrungen ist ein allgemeinmediziner mit dieser sache schnell ueberfoerdet. zudem kann der facharzt dir weitere untersuchungsberichte erstellen, aus denen dann hervorgehen sollte, dass die bereits durchgefuehrte ambulante behandlung nicht ausreicht, um weitere folgen zu verhindern. ( fotos beilegen, die den aktuellen stand der oedeme darstellen..)
    zu 2. zudem sieht die rv keine gefaehrudung deiner arbeitskraft. lass dir von einem facharzt bei der formulierung helfen, welche taetigeit du genau durchfuehrst( hast du eine sitzende taetigkeit, oder uebst du eine taetigkeit aus, die oedemen foerderlich sind?)
    erwaehne den drohenden verlust deines arbeitsplatzes wenn keine behandlung vorgenommen wird.
    hier musst du richtig auf die traenendruese druecken!!


    wann hast du den bescheid von der rv bekommen? achte auch die widerspruchsfrist!!
    kommst du allein nicht klar: bei deiner krankenkasse gibt es einen sozialen dienst, die helfen dir, auch wenn es ein antrag an die rentenversicherung ist
    ( haetten die auch shcon bei antragsstellung gemacht - habe selber gute erfahrungen damit gemacht - haengt aber auch manchmal ganz individuell vom mitarbeiter der krankenkasse ab.)


    ich hoffe, ich konnte dir ein paar tipps geben.
    gruessle
    gräte

    Hallo an alle.
    ich leide an lip-,lymph- und phlebödem. mein facharzt rät mir dringend zu einer rehamassnahme.
    mittlerweile hab ich mich schlau gemacht, welche moeglichkeiten der kostenuebernahme es gibt, und auch bereits erfahrungen gesammelt, wie schwierig es ist mit einem REHA-antrag beim drv eine bewilligung fuer die foeldiklinik zu bekommen.
    bei meinen recherchen bin ich auf die sog. antrag zur kostenuebernahme bei stationaeren behandlungen in fachkliniken gestossen.
    hierzu meine frage:
    ich ( als arbeitnehmer) kann also auch o.g. antrag stellen? ( es handelt sich hier nach aussagen meines facharztes um die behandlung o.g. oedeme - um weitere gesundheitliche schaeden zu vermeiden) - also nicht zwangslaeufig um die sog. wiederherstellung der arbeitskraft ( wie es beim drv genannt wird).
    und wie läuft das ganze ab?
    bei welchem traeger stelle ich diesen antrag ( auch an den drv? oder an die krankenkasse?)
    gibt es rechtliche unterschiede bei den kostentraegern? ( handelt es sich um eine "ganz einfachen" stationaere behandlung wie sie von den akut-kliniken bekannt ist? ( diese frage deshalb, weil es bei mir hier um eine zusatzversicherung ((privatpatient, belegung im einzelzimmer, etc.)) bei stationaerer behandlung gibt.
    oder ist dabei der kostentraeger unrelevant?


    eine menge fragen beduerfen einer menge antworten :-). ich hoffe, hier kann mir jemand einen tipp geben.
    danke und gruss
    simone


    ps. ich moechte mich VOR antragestellung so gut es geht informieren, damit ich mir (hoffentlich) die hier so oft genannten widersprueche fuer den antrag sparen kann. also ich drueck mir die daumen :-))