Hallo Mobbely,
dein Therapeut hat recht.
Aber auf deinen Bescheid müsste auch eine Rchtsbehelfserklärung sein.
Dies habe ich im Netz gefunden:
"Sie als Patient haben bei der Wahl der Rehabilitationseinrichtung ein
Mitspracherecht und können selbst großen Einfluß darauf nehmen, in
welche Klinik Sie kommen. Dies ist verankert im so genannten Wunsch-
und Wahlrecht der Leistungsberechtigten (nach § 9 Abs. 1 SGB IX). Hier
ist festgelegt, dass berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten
entsprochen wird. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation,
das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und
weltanschaulichen Bedürfnisse der Versicherten Rücksicht genommen.
Um dieses Mitspracherecht zu nutzen, sollten Sie oder Ihr Arzt bereits
bei der Antragstellung deutlich machen, dass Sie in die Wunschklinik möchten. Dabei können Sie auch auf die Zertifizierung der
Klinik nach der DIN ISO 9001 verweisen (Bad Berleburg hat diese lt. HP), die damit nach § 21 Abs. 3 SGB
IX ihre fachliche Eignung unter Beweis gestellt hat. In der Regel geht
der Versicherungsträger auf Ihren Wunsch ein.
Nach der Antragstellung
entscheidet der Versicherer über die Bewilligung der
Rehabilitationsmaßnahme und Rehaklinik und Patient erhalten beide eine
Nachricht, dass die Bewilligung erfolgt ist. Nun können Sie mit der
Klinik den Termin für den Beginn der Behandlung absprechen."
Ich hoffe, dass dir das weiter hilft.
LG
AJ