Hallo Krokusknospe,
die urlaubs- oder krankheitsbegründete Unterbrechung eines Rezeptes von mehr als 10 Tagen nur mit Begründung kannte ich bisher auch, nicht aber, daß das generell nicht mehr zulässig sei.
Meine Rezepte habe ich auf Anraten meiner Physiotherapiepraxis von einer Frequenz von 2 x auf 1-2 x pro Woche ändern lassen. Es gibt einige Kassen, die Probleme machen, wenn man ein neues Rezept am Ende einer Woche beginnt und dann dieses Rezept auch wieder nur mit 1 Termin in einer Woche endet, ohne das es sie interessiert, das es Folgerezepte gibt und man dadurch die Frequenz von 2 x wöchentlich einhalten würde.
Allerdings betraf das nicht meine und damit auch Deine Kasse, die KKH Allianz. Aber meine Praxis läßt in so einem Fall sicherheitshalber alle Rezepte umstellen, falls eine andere Kasse ohne Vorwarnung nachzieht. Sie haben schon wegen Kleinigkeiten (z.B. Auf Anweisung der Kasse ist Urlaub mit U zu vermerken. Urlaub ausgeschrieben führte zur Nichtbezahlung...) Schwierigkeiten bekommen. Und so man kann, hilft man als Patient mit, meine Hausarztpraxis ebenfalls.
Viele Grüße
Andrea