Erstmals verständigten sich Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) auf einen Katalog mit Praxisbesonderheiten. Rückwirkend zum 1. Januar 2009 gilt: Verordnen Kassenärzte bei den aufgeführten Diagnosen eine Heilmitteltherapie, sind sie von allen budgetären Beschränkungen befreit.
Und das sind die Praxisbesonderheiten im Detail: Störungen der Atmung bei Mukoviszidose (AT3), chronische Lymphabflussstörungen bei malignen Tumoren (LY3), Lymphabflussstörungen mit prognostisch länger andauerndem Behandlungsbedarf (LY2), ZNS-Erkrankungen bei Kindern oder Erwachsenen (ZN1 und 2), Wirbelsäulenerkrankungen, die mit motorischen Paresen oder sensomotorischen Defiziten einhergehen (WS2), zwei Monate nach chirurgisch-orthopädischen Operationen bei Verletzungen und Erkrankungen der Extremitäten (EX1 - EX3).