Verordnung für Kompressionsstrümpfe alle 6 Monate

  • Hallo und guten Tag !


    Als ich meinen Lymphdrainagekurs gemacht habe hat unser Lehrer gesagt, CA Patienten fallen aus der Budgetierung heraus, haben also einen Anspruch auf dauerhafte Lymphdrainage und regelmäßige Verordnung von Kompression, ohne dass der Hausarzt von den Krankenkassen in Regress genommen werden kann. In wieweit trifft dieses heute noch zu, und ist es rechtens vom Hausarzt, zu sagen man solle die Verordnung von Kompressionsstrümpfen auf 1 Jahr hinausschieben, auch wenn diese materialbedingt keine gute Kompression mehr gewährleisten können.


    Viele Grüße


    Isabel

    Höre nie auf anzufangen ! Fange nie an aufzuhören ! Cicero

  • Hallo Isabel,
    Kompressionstrümpfe sind Hilfsmittel und fallen deshalb nicht in die Bugettierung.Die Strumpfversorgung ist alle 6 Monate verortnungsfähig. In ganz extrremen Fällen sogar 3 monatig.Bei Terrapiebeginn ist eine doppelversorgung aus Hygienischen Gründen möglich. Bei Lymph- und Lipödem Patienten ist allerdings ein Kostenvoranschlag einzureichen bei der Krankenkasse.Weil die Strümpfe flachgestrickt sind und deshalb teurer.
    Lymphdrainage fällt in Heilmittel und deshalb die Bugetierung. Kann aber sein das diese Richtlinie in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist.
    Die Bandagen set´S z.b. Rosidal oder Jobst oder ....... sind auch verortnungsfähig und fallen in Hilfsmittel.
    Alles was eine Hilfsmittelnummer Hat ist verortnungsfähig. Was keine Hilfsmittelnummer hat oder erst beantragt ist fällt in die Entscheidungsfreudigkeit der Krankenkassen.
    Sonnige Grüße :P Petra

  • Hallo Isabel,


    es ist richtig, dass bei sekundären Lymphödemen nach Karzinomerkrankungen die Lymphdrainage großzügiger (Ly 2und Ly 3) nach Heilmittelverordnung verordnet werden kann. Mit besonderer Begründung auch außerhalb des Regelfalls mit Rezept 1x/Quartal.
    Trotzdem ist es so, dass die Ärzte nach 1 1/2 Jahren Regressforderungen bekommen, wenn sie mit diesen Verordnungen über dem Durchschnitt liegen.
    Den Regress können sie unter Umständen mit stichhaltigen Begründungen abwehren. Das Procedere ist aber natürlich sehr unangenehm und deshalb das Verordnungsverhalten mitunter verständlich.

  • @ Petra Hiller und Dr. Netopil


    Vielen Dank für die Antworten, nun sehe ich klarer und kann meinen Patienten bessere Ratschläge geben.


    :) Isabel

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