Hallo Herr Dr. Martin,
ich war im Oktober stationär bei Ihnen in der Klinik und war super zufrieden. Ich habe an beiden Beinen ein Lipödem mit einem beginnenden Lympfhödem. Die Therapie hat mir sehr viel gebracht, meine Beine sind viel besser als zuvor. Vielen Dank noch einmal. Ich konnte zu Hause auch noch bis jetzt 11 kk abnehmen und trage meine Strümpfe wirklich jeden Tag, was auch noch einiges gebracht hat.
Jetzt habe ich aber folgendes Problem:
Ich bekam im Jahr 2010 meine Lymphdrainagen immer im Wechsel von meinem Hausarzt und meiner Hautärztin verschrieben, also 6 im Quartal von ihm und im nächsten Quartal 6 von ihr, ich kam also auf 24 Lymphdrainagen im letzten Jahr. Laut ihrem Abschlußbrief soll ich jetzt zukünftig aber mehr Lymphdrainagen bekommen (durchgängig einmal die Woche). Es ist vorgesehen, daß ich 6 pro Quartal von meinem Hausarzt bekomme und 6 von meiner Hautärztin, so daß ich insgesamt auf 24 pro Arzt komme (48 insgesamt im ganzen Jahr). Mein Hausarzt hat aber bisher den "falschen" Indikationsschlüssel verwendet und zwar LY3a (was ja eher bei Brustkrebs usw. richtig ist). Bei mir wäre LY2a richtig (was meine Hautärztin auch aufschreibt). Im Heilmittelkatalog steht aber, daß ein Wechsel von LY3a auf LY2a nicht möglich ist. Meine Therapeutin meinte das ein Wechsel jetzt wo ein neues Jahr angefangen hat, schon möglich wäre, aber sicher war sie sich auch nicht. Beim Schlüssel LY3a bekomme ich aber ja nur 30 Verordnungen im Jahr. Meine Therapeutin meinte, daß wir da dann Schwierigkeiten bekommen würden, selbst wenn mein Hausarzt bei LY3a bleiben würde und "außerhalb des Regelfalles" ankreuzen würde, da ja dann der Schlüssel und die Diagnose nicht übereinstimmen würde. Die Krankenkasse hat mir nämlich diesen Vorschlag gemacht, nachdem ich das Problem geschildert habe, da sie ansonsten auch nicht wüßten, wie wir vorgehen sollen :-((. Mein Hausarzt wollte nämlich eine Bestätigung von der Krankenkasse haben, daß ein Wechsel von den Indikationsschlüsseln möglich wäre, diese meinten aber, daß dürften sie nicht ausstellen, weil sie ja dem Doktor keine "Vorschriften" machen dürfen, was er aufschreiben darf und so solle er es dann bei LY3a belassen, also irgendwie ist alles ein bisschen seltsam...
Haben Sie so einen Fall schon einmal gehabt? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Viele herzliche Grüße