Abrechnungsprüfunternehmen für Heilmittel muss künftig genauer kontrollieren.

  • Zitat

    Die Krankenkasse soll den Abrechnungsdienstleister anmahnen, auf "stringentere Rechnungsprüfung bei Heil- und Hilfsmitteln, orientiert an den einschlägigen Rechtsvorschriften und insbesondere den ergangenen Richtlinien" zu achten. Gleichzeitig empfahlen die BVA-Beamten, die innere Revision mit Abrechnungsvorgängen befassen zu lassen. Der Dienstleister hat den Auftrag, maschinelle Plausibilitätsprüfungen in das Abrechnungsverfahren einzubauen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/