ZitatDie Krankenkasse soll den Abrechnungsdienstleister anmahnen, auf "stringentere Rechnungsprüfung bei Heil- und Hilfsmitteln, orientiert an den einschlägigen Rechtsvorschriften und insbesondere den ergangenen Richtlinien" zu achten. Gleichzeitig empfahlen die BVA-Beamten, die innere Revision mit Abrechnungsvorgängen befassen zu lassen. Der Dienstleister hat den Auftrag, maschinelle Plausibilitätsprüfungen in das Abrechnungsverfahren einzubauen.