MLD-Rezept: Wer kann mir helfen?

  • Hallo Bea


    Auf jedenfall würde ich mir einen neuen Arzt suchen.


    Ganz ehrlich gesagt, ich habe da auch noch nicht wirklich draufgeschaut, habe mich bis jetzt darauf verlassen was der Doc draufgeschrieben hat und was die Therapeutin gemacht hat.
    Hätte Deine Therapeutin nicht was sagen müssen, du kommst mit 6MLD an und sollst dort jeden Tag hin, also müßte das Rezept bei 5 Arbeitstagen doch mindestens 10x drauf haben.
    Aber bestimmt werden die User die schon länger mit der Krankheit zutun haben, einen Tipp haben.
    Ich schaue mir ab heute dann meine Rezepte wirklich richtig an.


    LG ampel

  • Hallo


    Du Bea, da denke ich wie du, die bei mir sagten mir bis vor kurzem wen das Rezept zu Ende ging. Jetzt macht das die Arztpraxis, zu der ich einmal im Quartal muss.


    Ich wünsche dir das alles gut wird


    LG ampel

  • Hallo Bea,
    ganz unbestritten: der Ton macht die Musik. So kann man doch nicht mit Patienten umgehen.


    Aber ich verstehe einiges in deinem Text nicht:
    auf dem Rezept gibt es doch nur Anzahl pro Woche einzutragen, und wenn dann eine 2 dortsteht, heißt es doch 2 x die Woche.
    Warum schreibst du dann, du hättest nur 3 Tage die Woche kommen dürfen?
    Bei täglicher Behandlung hätte es heißen müssen: mind. 5 bzw. 6 x die Woche.
    Und 2 x tägl. kann in der Praxis garnicht abgerechnet werden. Die Praxisinhaber unter den Lesern möchten mich bitte berichtigen.


    Leider ist es wirklich so, daß Pat. jedes Rezept ganz gründlich durchlesen muß. Und am besten vor Antreten der Therapie mit der Praxis nochmals überprüfen.
    Ist mir auch so gegangen: Krankenhauseinweisung am 07.02., Krankschreibung ab 09.02.11.
    Wenn man da nicht aufpaßt... :whistling:

  • Das wäre doch mal eine neue Rubrik : denn bis heute haben meine Patienten durchaus ab und zu Abrechnungsprobleme .
    Unsere Lymphtherapeuten rechnen selber ab- damit habe ich nicht zu tun : ich verordne nur die Häufigkeit.
    Ich ruf dann die Kassen an , alles Privatkassen ,aber ärger mich schon häufig über die Therapeuten : sage denen immer , sie sollen so abrechnen , dass der normal versicherte Privatpatient nichts dazu zahlen muss .
    Vielleicht können mich hier die vielen Praxisinhaber beraten.
    Ich will nichts daran verdienen , aber meine Patienten sollen auch nicht dazu bezahlen müssen.


    HERZLICHST
    IHR
    ULLRICH KATZ

  • Hallo Dr. Katz!


    Da stimme ich Ihnen zu: es gibt Probleme bei der Abrechnung. Und ich würde mich über Statements meiner Kollegen, die eine eigene Praxis betreiben, freuen. Wohlgemerkt: mich tangiert es nur am Rande, da ich in der Klinik arbeite.
    Ich fang schon mal an:
    Die erste Frage wäre natürlich, was ist ein normal versicherter Privatpatient?
    - Der totale Privatpatient, der alles über eine Kasse abrechnet?
    - Der Privatpatient mit Beihilfe?
    - Der freiwillig versicherte Kassenpatient mit/ohne Zusatzversicherung?
    Die Praxen sind dazu übergegangen, Behandlungsverträge direkt mit dem "Privat" Patienten abzuschließen. Diesen unterschreibt der P.Patient und bezahlt dann die eintreffende Rechnung, die er dann wiederum bei seiner Kasse einreicht. Und diese Kasse bezahlt, wie der Vertrag zwischen Kasse und Patient eben abgeschlossen wurde.
    Für den Patienten eigentlich eine klare Sache. Da muß eben das Kleingedruckte gelesen werden und Vertragspflege betrieben werden.
    Der Therapeut kann doch nicht wissen, was zwischen Kasse und Patient vereinbart wurde.
    Wir in der Klinik haben Sonderstatus, die Kliniken sind die einzigen, die Direktverträge mit Privatkassen machen. Das heißt für uns, daß obwohl bei dem Privatpatienten 60 Min MLD auf Rezept verordnet sind, diese Kassen nur 40-45 Minunten in ihrem Katalog haben, also auch nur vergüten. Toll.
    Heißt das dann Kassenbetrug, wenn ich die verordneten 60 Min behandle, aber nur 40 Min vergütet bekomme?
    Das ist ein explosives Thema. Packen wir es an.
    Biene

  • Hallo,


    mit großer interesse habe ich deinen bericht gelesen zu deinem rezeptärger.


    Da ich selber lymphtherapeutin bin und täglich mit rezepten konfrontiert werde, verstehe ich dies jetzt überhaupt nicht, denn bei mir läuft es ganz klar so, dass ICH jedes rezept vor beginn überprüfe und zwar anhand des indikationsschlüssels und was in meinem schlauen büchlein dazu steht.


    Woher soll den bitte schön ein patient wissen, was da auf einem rezept muß?!


    Ich bin dafür verantwortlich, wenn es einen fehler gibt und da bin ich diejenige, die den patienten darüber aufklärt (über den fehler),da wird mit der arztpraxis kurz telefoniert (ist bei uns in der praxis sehr wichtig, eine gute kommunikation mit ärzten, bzw. artzhelferinen,) und dann wird das rezept geändert, ohne probleme.


    Da hat deine physiotherapiepraxis geschlafen - sorry!


    Und wenn verkehrt ausgestellte rezepte trotzdem abgerechnet werden, von der physiopraxis, und wieder zurückkommen, dann sitzt die physiopraxis auf den kosten, nicht der patient! Ganz oft oder fast eigentlich immer ist es so, dass leider - muß ich jetzt mal sagen - die arzthelferinen nicht immer bescheid wissen, und verkehrt ausfüllen....will jetzt keinen angreifen....


    herzliche grüße


    antje

    Einmal editiert, zuletzt von antje55 ()

  • Das nächste MLD-Rezept zur Abrechnung nutzen aber nicht behandeln?
    Auf gar keinen Fall!
    Du mußt nicht für das Unvermögen der Praxis bezahlen. Wenn die das Rezept nicht auf Richtigkeit geprüft haben, wie antje55 ganz richtig schreibt, ist das das Problem der behandelnden Therapeuten und nicht deines.
    Nimm das Rezept und such dir eine andere Praxis. In der Alten wirst du nicht glücklich.
    Alles andere ist Abrechnungsbetrug an den Kassen von Seiten der Praxis. Verboten!!! :):!:


    Biene

  • Was soll dir die Krankenkasse bestätigen? KK hält sich an den Heilmittelkatalog und zahlt das zulässige.
    Du hast das 1. Rezept abgegeben, wurdest behandelt und hast hoffentlich in der Praxis keinen privaten Behandlungsvertrag unterschrieben, in dem du dich verpflichtet hast, irgendetwas zu zahlen.
    Jetzt soll die Praxis das 1. Rezept abrechnen und gut ist es für dich. Wenn die Praxis das dann nicht von der KK bezahlt bekommt, ist das nicht dein Problem sondern das der Praxis. Das müssen die halt unter Verlußt verbuchen. Nicht deine Schuld. Laß dich durch Gejammere, von wegen, wir bekommen das nicht bezahlt, nicht beeindrucken. Nicht dein Problem.
    Mit dem Folgerezept kannst du hingehen wohin du willst.
    Hast du aber einen privaten Behandlungsvertrag unterschrieben, hat die Praxis was in der Hand, womit sie den ausstehenden Betrag von dir fordern können.
    Biene