Hallo !
Ich habe etwas im Internet gefunden und zwar :
"Für chronisch kranke Patienten (hier entfällt die 4-Jahres-Frist), die aus medizinischen Gründen erneute eine stationäre Rehamaßnahme benötigen, oder deren Maßnahme länger als 6 Wochen dauert, haben die Landesverbände der Krankenkassen beschlossen, entsprechend der Regelung der Anschlussheilrehabilitation zu verfahren."
Kann mir jemand sagen, was das in der Praxis bedeutet ?
Muss ich als chronsich Kranker jetzt nie mehr sonderlich auf die 4-Jahres-Frist achten ?
Ich selbst bin chronisch krank und habe auch schon mal vor Ablauf der 4-Jahres-Frist eine Reha genehmigt bekommen,
aber das hier hört sich ja so an, als hätte man eine grundsätzliche, andere Regelung für chronisch Kranke gefunden.
Viele Grüße
Silli-Billi