Reha bei chronisch Kranken

  • Hallo !


    Ich habe etwas im Internet gefunden und zwar :


    "Für chronisch kranke Patienten (hier entfällt die 4-Jahres-Frist), die aus medizinischen Gründen erneute eine stationäre Rehamaßnahme benötigen, oder deren Maßnahme länger als 6 Wochen dauert, haben die Landesverbände der Krankenkassen beschlossen, entsprechend der Regelung der Anschlussheilrehabilitation zu verfahren."


    Kann mir jemand sagen, was das in der Praxis bedeutet ?
    Muss ich als chronsich Kranker jetzt nie mehr sonderlich auf die 4-Jahres-Frist achten ?


    Ich selbst bin chronisch krank und habe auch schon mal vor Ablauf der 4-Jahres-Frist eine Reha genehmigt bekommen,
    aber das hier hört sich ja so an, als hätte man eine grundsätzliche, andere Regelung für chronisch Kranke gefunden.


    Viele Grüße
    Silli-Billi

  • Hallo Herr Dr. Martin !


    Was heißt das denn jetzt konkret ?


    Ich will am Montag Kontakt mit meiner Krankenkasse aufnehmen und dann wüsste ich gerne einigermaßen Bescheid über das Thema.


    Was bedeutet das denn, dass verfahren wird wie bei AHB-Maßnahmen ?
    Ich kenne nicht die Regelung bei AHB-Maßnahmen.


    Freundlich Grüße
    silli-billi