Neues wichtiges BGH-Urteil für privatversicherte Einzelkämpfer

  • AVB f. Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldvers. (MB/KK 94) § 4 Abs. 5
    Satz 1
    Hat der Versicherer eine Leistungszusage nach § 4 Abs. 5 Satz 1 MB/KK 94 erteilt,
    hat er sein Entscheidungsermessen damit endgültig ausgeübt. Eine gleichwohl
    vorgenommene Befristung der Zusage ist unwirksam.
    BGH, Urteil vom 29. Januar 2003 - IV ZR 257/01 - OLG Düsseldorf
    LG Wuppertal

    D.H. eine einmalig gemachte Zusage kann von der KKK nicht befristet werden. Üblich sind Zusagen von 3 Wochen mit anschließender Neuentscheidung durch die PKV, wobei die beantragte Verlängerung dann unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt wird.
    Der Text ist zu finden unter: http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen.
    In der Suchfunktion das Aktenzeichen IV ZR 257/01 eingeben.
    Alles Gute
    Peter