Grad der Behinderung

  • Hallo Zusammen


    Nachdem ich lange nicht mehr hier war, hab ich nun eine Frage zum Thema Grad der Behinderung.


    Im Dezember war ich in Reha in Bad Berleburg, wo man mir geraten hat, den Antrag zu stellen.


    Ich habe ein Liplyphödem an beiden Beinen und (jedoch auch in Bad Berleburg nicht behandelt) an den Oberarmen.


    Ich bin vollberufstätig, habe nach der Reha den Lympha-mat bekommen.


    Im Februar bekam ich dann einen Bescheid über 20% mit dem Hinweis: geschwollene Beine und Bluthochdruck.


    Habe Widerspruch eingelegt und den Rehabericht und Fotos begefügt und letzte Woche hab ich nun 30% bekommen mit dem Hinweis: beinbetontes Lip- und Lyphödem, Übergewicht und Bluthochdruck.


    Bin nun am überlegen, ob ich das nun belasse oder ob ich nochmal Widerspruch einlege. Die Arme sind gar nicht berücksichtigt. Auf der anderen Seite finde ich 30% schon ne Menge.


    Schreibt doch bitte mal, was für Erfahrungen ihr habt und wieviel mit zusteht


    Dank euch


    Britta

  • Hallo Britta


    erneut wiederspruch einlegen kannst du nicht, jetzt hast du nur die möglichkeit Einspruch einzulegen und vor das Sozialgericht zu gehen. ( Klagen )


    Mit einem GdB von 30 kannst du dich Beruflich einem Schwerbehinderten Menschen Gleichstellen lassen, was es u.a. schwerer macht dich zu Kündigen.


    Alles gute Michaela

  • Hallo Britta


    Du kannst zwar keinen erneuten Widerspruch einlegen, aber jederzeit einen Verschlechterungsantrag! Ich glaub, das wird jetzt anders benannt.
    Habe ich letztes Jahr auch gemacht und daraufhin 50% bekommen.

    Liebe Grüße, Anatefka

  • das sind ja schon wichtige Infos von euch- Danke schön


    Ich weiß nicht, ob 30% angemessen ist, das ist mein Problem.


    Bin jetzt bis auf das Druckgefühl und die Schwellungen beschwerdefrei und weiß nicht, was mir dann zusteht. Bin eigentlich auch mobil und unsicher, wo meine Rechte sind

  • Hallo Britta


    was versprichst du dir von einem höheren GdB? wenn du wie du beschreibst sonst keine Beschwerden hast?


    Einen verschlechterungsantrag - wie es früher hies - kannst du jeder Zeit stellen, also solltes du irgendwann mehr Probleme oder andere Probleme dazu bekommen kannst du neu Prüfen lassen.


    Grüße Michaela